Verkauf von nicht funktionsfähigen Waffen
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Ein User schreit :

 

>Nun funktioniert es nicht.

 

und alle ASVZler rufen -> ab zum Anwalt...

 

Was funktioniert denn an der AEG nicht ?... Hast du schon sicher ausgeschlossen dass die AEG nicht einfach nur von dir falsch bedient wird ? ... Kann doch auch sein oder ?

Wenn in einem Verkaufstext kein Mangel beschrieben wird, kann der Käufer von mangelfreier Ware ausgehen. Hierbei handelt es sich definitiv um einen Sachmangel, für den der Verkäufer zu haften hat, trotz aller Gewährleistungsausschlüsse. Es wäre ihm ohne weiteres möglich gewesen, den Defekt zu erkennen, ohne die Gearbox zu öffnen.

Was ist denn jetzt eigentlich defekt ?

 

:D

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