Angabe des Rücksendewunsches ausreichend?

Guten Abend Airsoftler

Ich habe am 13.08.14 bei sniper etwas bestellt.

Habe dan nach 12 Tagen Angegeben das ich das Packet gerne gemäß fernabsatzgesetz zurücksenden möchte.

Soweit so gut.

Nur haben die jungs von sniper die E-mail gepflegt ignoriert.

Da ich viel stress privat hatte komme ich jetzt erst wieder darauf, und frage mich ob ich noch ein recht habe das sniper mein Packet zurück nimmt obwohl es jetzt schon über einen Monat her ist das ich es gekauft habe?

 

MFG Muffin

(3886 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 18.09.2014 um 22:44 Uhr)

Der Widerruf ist eine Willenserklärung bzw. die Rücknahme der Willenserklärung, die zum Kauf geführt hat. Diese Rücknahme ist allein auch durch die schriftliche Mitteilung gültig. Problematisch ist nun, dass du das ganze per Mail gemacht hast.

Da wir davon ausgehen können, dass du keine De-Mail verwendet hast, ist die E-Mail ansich theoretisch rechtlich anfechtbar.

Zudem können Sie dir für den Rücksendeverzug natürlich gebühren und Schadenersatz in Rechnung stellen!

Die Frage ist, ob die ganze Thematik überhaupt diskussionswürdig ist oder nicht. Ruf einfach bei Sniper an und schildere den Fall.




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