So,
Mal eine generelle Frage, Halbwissen und Unwissen sind weg zu lassen. Wenn ich eine (S)AEG nehme und sie auf Polarstar umrüste gilt das ursprüngliche F noch? Im Grunde habe ich ja hier eine komplett andere Waffe mit einem komplett anderen System, als das das beim PTB mit diesem F hinterlegt ist.
Muss die erneut zum Beschussamt, oder gilt das GSG, K&Z, Begadi, Umarex, etc. F noch?
Rechtlich gesehen muss die Waffe neu angenommen werden....
Praktisch ist es... so lange die Waffe unter 7,5 Joule hat und Semi schiesst ist alles ok
Kannst du das belegen?
Im Grunde habe ich ja hier eine komplett andere Waffe mit einem komplett anderen System, als das das beim PTB mit diesem F hinterlegt ist.
Frage und Antwort zugleich.
Des weiteren existiert dieser Beitrag bereits und wurde Ausführlich besprochen.
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Siehe Waffengesetz.... ich suchs mal nicht raus da das Thema schon oft besprochen wurde ;-)
Eigentlich besagt allein die Tatsache, dass man ein waffenrelevantes Teil(Gearbox) gegen ein anderes waffenrelevantes Teil( nochmal GB oder wie das bei der p* genannt wird), dass man diese Arbeiten nicht selber durchführen darf, sondern von einem BüMa durchgeführt werden müssen.
Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
8.2
wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden
und aus der allgm. WaffVwV
Im Grunde habe ich ja hier eine komplett andere Waffe mit einem komplett anderen System, als das das beim PTB mit diesem F hinterlegt ist.
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So und was ist daran bitte "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag"??? Es ist eine vollkommen Korrekte Antwort, auf eine sich in diesem Fall sogar selbst beantwortete Frage.
Der Einbau dieser GB ist in Deutschland nicht zulässig. Ein Umweg, der extrem grau ist, ist der Einbau als <0,5J Waffe. Das wurde bereits mehrfach geschrieben. Es gibt sogar ein Beitrag dazu! mit 12 Seiten!
Solltest du eine Waffe mit legalem F und Polstar haben wollen, kann und darf das nur ein Büchsenmacher oder eine Person mit Herstellungserlaubnis. Ein Eigenbau und Abnahme ist nicht legal
Noch als Tipp Selbst die Änderung, per Feder, von 1,8J auf 1J ist nicht legal, könnte aber über die Wartung und die Haltbarkeit irgendwie gedreht werden. Der Wechsel der Antriebsart ist ein Wechsel der Antriebsart! Aber wenn ich nun Red Gas nehme bin ich doch auch stärker. Die Nutzung von Stärkerem Gas, ist keine Waffentechnische Änderung. Gaswaffen die als 0,5er zugelassen sind haben ein Überdruckventil oder angepasste Mechanik.
Die P* wurde in D schon Importiert als Wechselsystem, als dieses wurde es von Phoenix-Airsoft-Store geführt, also Einbau ohne neues F legal.
Ist wie mit dem CO² Kit für Federdrucksniper, für Endnutzer zum Austausch vorgesehen.
Sehe ich ebenso wie streik:
...
Oh, dann ziehe ich meinen Post zurück, da ich nicht wusste, dass so nen Polarstar Dingens als Wechselsystem gelten soll.
Wäre nur toll, wenn man so etwas auch Papier hat, nen Feststellunsbescheid o.Ä., rein, um der Leute willen, die sicher sein wollen, rechtlich gesehen.
Denn auch hier gilt wieder..."Recht haben und bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe".
da bringt dir ne Bescheinigung 0, siehe die ASG welche eingezogen wurden ohne das überhaupt was dran gemacht wurde und ab in die Presse gingen.
Die CO2 Kits sind einzeln vom Beschussamt abgenommen.
http://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Anzeigeliste.pdf
1688 + 1689
1871 + 1872
Ich hab grad nochmal gelesen und gesucht und gelesen und gesucht.
Zum Ändern der Antriebsart habe ich in der AWaffVwV etwas interessantes zu den näheren Bestimmungen zur Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 gefunden:
Zitat: "Auf die Art des Antriebsmittels (Druck von heißen Verbrennungsgasen bei Feuerwaffen, Druck gespannter kalter Treibgase – z. B. Druckluft oder CO2)"
Für mich heißt das, dass der Gesetzgeber zwei verschiedene Antriebsarten kennt. Nämlich die heißen Gase und die kalten Gase. Ich darf die Antriebsart nicht ändern, heißt soviel wie: Ich darf meine Airsoftwaffe nicht mit heißen Gasen betrieben. Also alles cool soweit.
Des Weiteren kennt die AWaffVwV noch den viel zitierten Passus mit den Wechselsystemen, ich denke, dass sich ein weiteres Zitieren hier also erübrigt.
Das F im Fünfeck kann bei diesem System nicht erlischen. Das geht gar nicht, denn was macht das F im Fünfeck? Es kennzeichnet, dass eine Waffe eine Energie von weniger als 7,5J hat und somit eine freie Waffe ist. Nicht mehr und auch nicht weniger. Das bedeutet für uns, dass der Einbau eines PS-Systems keines neuen F's bedarf. Die Knarre muss auch nicht neu abgenommen werden, da keine Herstellung vorliegt.
Die Hinterlegung bei der PTB hat doch einen ganz anderen Zweck: Ist die Serienknifte bei der PTB hinterlegt, darf der Importeur selbst seinen Willi drauf knallen. Für mehr ist die Hinterlegung nicht da.
Jetzt haben wir aber noch einen kleinen Widerspruch: Der Importeur hat also eine Waffe bei der PTB hinterlegt. Er hat sein Importeursmarking drauf geknallt, um jedermann zu zeigen, dass das Teil von ihm importiert wird. Die PTB fordert die Kennzeichnung durch: "F", Importeeursmarking und Kaliberangabe.
Die Frage, die sich mir nun rechtstheoretisch stellt ist:
1. Wir haben einen legalen Einbau des PS-Systems.
2. Wir haben ein F im Fünfeck.
3. Wie sieht es mit dem Importeursmarking aus? Ist das noch legitim oder muss da vielleicht irgendwas erneuert werden? Denn so wie die Waffe im aktuellen Zustand ist, hätte der Importeur sie nicht in Umlauf bringen dürfen.