Was tun um full auto zu demonstrieren?

Hallo Leute,

ich wollte fragen, ob ich eine GBB für ein Video auf Full Auto umbauen darf, wenn ich sicherstelle, dass die Waffe nicht ohne weiteres auf schussfähig zurückgebaut werden kann.

Also z.B. durch entnahme von Hop up und Lauf

 

(ich meine hier schon mal diese Frage gelesen zu haben, konnte sie aber leider nicht mehr finden; Link?)

Solang ein F drauf ist, würde ich es lassen. Das ganze ist eine freie Waffe, die in DE nunmal Semi-only sind.

Das F müsste in dem Moment erlischen, in dem die Waffe FA hat.

Gleiches gilt bei einer 0 5er mit F. Man sollte dieses abkleben um Missverständnisse vorzubeugen, dies ist jedoch nicht Pflicht.

Wenn du sicherstellst, dass die Waffe nicht schießen kann müsste es also rechtens sein.

Ich gehe davon aus, dass das HopUp und der Lauf fehlt, das Teil sollte dann ja nur noch als Anscheinswaffe anzusehen sein.

Oder Irre ich mich gewaltig? {#emotions_dlg.shock}


(nachträglich editiert am 05.09.2014 um 18:21 Uhr)

Wenn kein Geschoss den Lauf verlässt, ist es keine Waffe. Und ein "F" würde damit nichts zu tun haben. (Jedoch würde das F trotzdem nach dem Umbau verschwinden)

Klar, wenn ich nichts tue, gehe ich auch kein Risiko ein.

Aber ich hätte lieber ein "Lass es sein, weil §" oder ein "kannst du machen, weil §"

 

@Unten: Es ist etwas aufwändiger bei der GBB, aber die Frage ging ja genau um den rest zu dem du nichts sagst xD

Es ist ein reiner Bauteil wechsel und nicht mehr, etwas Ahnung vom Basteln und der Waffe gehören auch noch dazu.

Den FA Levler darfst du in DE ja besitzen solange du ihn nicht einbaust ;)

zum Rest sage ich nichts, das dürfte ja klar sein wie die Funktionen der Waffe sein müssen in DE.

Du befindest dich einfach wärend des Umbaus nicht in DE dann ist alles Legal!

Es gab mal einen Thread hier im ASVZ indem Chris bestätigte das sogar funktionierende GBBs unter 0,5J mit Vollauto legal sind.

 

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000125243

Danke Chicken, genau den Thread habe ich gesucht; aber leider nicht mehr gefunden :D

Wenn du den inneren Lauf und das HopUp ausbaust wird die GBB-Waffe keine 0,5J mehr erreichen wenn sie geladen abfeuert wird, das ist entscheident.

Mal angenommen die GBB die Vollauto schießt wird zum Beweismittel, es bringt ja nicht mehr als ein paar BB´s aus dem Lauf die nach einem Meter auf dem Boden liegen, also das Teil ist deutlich weniger gefährlich wie eine 0,5Joul Softair ...

Wegen was soll man dich nun verklagen?

Jeder 14 Jährige darf einer Softair/Airsoft mit F und Vollauto besitzen solange sie nicht mehr wie 0,5Joul erzeugt.

Du kannst ganz sicher gehen und einen Innelauf verbauen der zb mit Heißkleber oder Silikon versiegelt ist um ganz deutlich zu machen das die Waffe nicht zum eigentlichen Gebrauch als Waffe zu gebrauchen ist und die Schussfolge zwar verädert wurde aber die absolut irrelevnt ist, wenn du einen alten Lauf hast mach das, wobei das entfernen des InnerBarrel bereits ausreichen wird.

Vollautomatische Airsofts mit weniger wei 0,5Joul sind nicht verboten, so einfach!

 

Grüße

Worm²

Oh oh oh....

Halbwissen-VZ schlägt zu

Eine Waffe legal Unbrauchbar machen ist nicht so leicht.

mal ein kleiner Auszug, hier für eine KK Waffe aus dem Forum Wild und Hund. Ich Poste das weil ich schreibfaul bin.

Die Ausführung hat nach vorgeschriebenen Richtlinien zu erfolgen. Ein Fachmann (BM) hat die ordnungsgemäße Durchführung zu bestätigen, danach erfolgt der Austrag aus der WBK gegen Gebühr versteht sich. 
 Ein Heimwerker kann sich diese Bescheinigung nicht selbt ausstellen, nicht einmal dann, wenn er die in "wesentliche Teile" zerflexte Knarre beim Ordnungsamt präsentiert. 

 

Jedes weitere Detail kann man auch kostenlos bei der Waffenbehörde anfragen. 

---

 

Übrigens Waffe zerstören darf im grunde Jeder. und wieder Zitat

1. Eine Waffe zB zum Salut-Gewehr umbauen darf nur jemand mit Waffenherstellungs- und /oder Bearbeitungserlaubnis nach WaffG.

2. Eine Waffe zerstören darf jeder, der auch die tatsächliche Gewalt über diese Waffe ausüben darf (Denn zum zerstören muß ich ja Gewalt auf diese Waffe ausüben ;-))

3. Im Falle einer Zerstörung der Waffe hat die Behörde lediglich das Recht zu verlangen, dass die Restteile zur Vorlage gebracht werden. In diesem Fall kann die Behörde nicht verlangen, daß der bisherige Besitzer der Waffe noch einen Büma dazwischenschaltet. Sie muss Kraft eigener Kompetenz entscheiden, ob die Waffe zerstört ist oder nicht.

Merke: Bearbeiten oder umarbeiten nur mit Erlaubnis, zerstören darf jeder, der auch die tatsächliche Gewalt ausüben darf...:

 

 

Was ist nun mit dem Umbau auf FA?

Damit die Waffe legal eine 0,5er ist muss das Behördlich bestätigt werden. Dein Messegerät hat den gleichen Beweiswert, wie eine Schätzung der Meter die deine BBs fliegen bevor du nachgemessen hast.

Aus diesem Umbau entsteht als erst mal eine Illegale Waffe, ein Nachprüfung der tatsächlichen Schussenergie muss erst durchgeführt werden. Des kost dich Geld.

Ein F abzukleben ist nur ein... äh mittel den Unwissenden Polizeier erst garnicht auf solche Gedanken zu bringen. Daher auch eine gedrosselte 0,5er nicht auf FA umbauen.

Aber was ist mit den in Shops (***.at) gekauften 0,5ern? Diese Shops haben das Okay dazu bzw der Zoll sagt geht klar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(46 Posts)

(nachträglich editiert am 15.09.2014 um 02:44 Uhr)

Ganz ehrlich... Schreibe einfach Ausländer mit entsprechenden Waffen auf Youtube an, ob sie dir nicht aufnehmen können, was du brauchst oder wen sie entsprechende Videos hochgeladen haben, kannst du fragen, ob du entsprechende Ausschnitte benutzen darfst. Besonders bei den Amis wird sich da 100%ig jemand finden, der gerne hilft.

 

Kleiner Nachtrag. Wenn du dich auf andere Videos berufst, solltest du sie entweder verlinken, damit man deutlich sieht, dass es von einer anderen Person aufgenommen wurde, z.B. einen Ami nach Erlaubnis fragen einen Ausschnitt zu verwenden und den Link zum Originalvideo einbleben. Es geht darum keine Hausdurchsuchung zu provozieren, wenn man nicht erkennt, dass die GBB-FA an einem Ort aufgenommen wurde wo sie legal ist.




Anzeige