Funkgerät Rechtslage MAAS AHT 7UV

(nachträglich editiert am 09.08.2014 um 13:55 Uhr)

Hi

Es geht um den Besitz bzw. Verkauf von folgendem Funkgerät.

http://www.maas-elektronik.de/MAAS-AHT-7-UV-Handfunkgeraet-VHF--UHF.2.html


Ein Moderator hier aus dem Forum ist folgender Meinung:
"Das (Maas AHT 7 UV) in der Lage ist auf PMR zu senden. Was mit seiner Leistung, seiner Antenne und Programmierbarkeit illegal ist."

Darf ich das in Deutschland besitzen und Verkaufen? 
Bin mal gespannt.


(nachträglich editiert am 09.08.2014 um 14:13 Uhr)

Soweit mir das ein funklizensbesitzer erklärt hat ist der Besitz und zuhören iO aber senden nur mit Lizens erlaubt.hat das Ding ne wechselbare antenne? Wie sich das dann verhält kann ich dir nicht sagen

(836 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2014 um 14:27 Uhr)

Ob mit Wechselbarer Antenne oder ohne, der reine besitzt eines solchen Handfunkgerätes ist erlaubt. Genau so wie der Verkauf. Die Inbetriebnahme ohne gültigeh Amateurfunklizens/Urkunde Klasse E oder A ist allerdings Verboten. Hierzu spalten sich allerdings die gemüter. Manch einer sagt die Inbetriebnahme beginnt schon beim Einschalten, und manch einer sagt erst beim Senden (mithören ist okay).

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2014 um 14:48 Uhr)

Man schaue sich den folgenden Link an. 

Klick mich.

Welcher Link, welche Eigenschaften?


Für das Midland G7 gibt es auch Wechselantennen. Heißt das jetzt das es illegal ist? Viele Handfunkgerät. Besitzen BNC Buchsen zum wechseln verschiedener Antennen. Angegebenes Funkgerät liegt im Frequenzbereiches des Amateurfunkes. Ergo, es ist ein Amateurhandfunlgerät, welch besitz, an- und Verkauf erlaubt ist.

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2014 um 14:46 Uhr)

AD: Leider nicht. 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um das genannte Funkgerät. Dieses Funkgerät ist bereits auf PMR programmiert. Das ist nicht statthaft. Amateurfunkgeräte haben nichts auf freien Frequenzen zu suchen. 

Für einen Betrieb auf PMR bedarf es folgender Eigenschaften:

1. Sendeleistung max. 0,5W
2. fixe Antenne
3. CE-Kennzeichnung

Ich verweise mal auf den Thread von Kommandohamster, er ist lizensierter Funkamateur:

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000000&sp=1&threadnummer=117215 

Verstehe ich das richtig. Wenn ein Amateurfunkgerät nicht programmiert ist, ist der Besitzt dann erlaubt? Auch mit abnehmbarer Antenne?

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 09.08.2014 um 14:52 Uhr)

Ein AFu-Gerät kann, soweit ich weiß, programmiert sein wie es will, Ausnahmen sind eben freie Frequenzen (Freenet, LPD, PMR, CB) und Behördenfunk. AFu-Geräte dürfen natürlich auch wechselbare Antennen haben und mit Sendeleistungen jenseits der 0,5W-Grenze funken. Nur eben nicht auf den von mir genannten Frequenzen.

Jeder darf sich so ein Gerät kaufen und auf den entsprechenden Frequenzen zuhören, aber er darf nur mit AFu-Lizenz und zugeteiltem Rufnamen senden. 

[Thread verschoben nach: "Rechtslage"]



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