Erstattung Gesetzeslage

Hallo

Ich habe am 13.05. ein VFC M27 IAR bei Sniperas bestellt und dieses kam bereits mit einem Gearjam bei mir an, ich kontaktierte den Support und habe sie zur Reparatur zurück zum Hersteller geschickt. Nach einem Monat bekam ich sie zurück der Gearjam war gelöst und ich machte mir keine Gedanke, da ich zeitlich verhindert war kam ich erst letztes Wochenende dazu sie das erste mal mit auf ein Spiel zu nehmen. Dort packte ich sie aus schloss meinen 11.1V Lipo an und machte einen Testschuss und siehe da wieder ein Jam. Ich legte sie zurück in den Waffenkoffer und habe diesen zurück zum Auto gebracht.(war ein regnerischer Tag) Als ich am nächsten Tag den Koffer öffnete durfte ich feststellen dass der Lauf Spuren von Rost aufweist. Eine Waffe für 469€ sollte nicht nach einem Regentag Rostspuren aufweisen, ich tippe hier auf mangelhafte Verarbeitung.

Meine Frage: Steht es mir zu mein Geld zurückzufordern oder zumindest ein Austauschprodukt zu erhalten?

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. :/


(nachträglich editiert am 22.07.2014 um 17:17 Uhr)

>Eine Waffe für 469€ sollte nicht nach einem Regentag Rostspuren aufweisen,

>ich tippe hier auf mangelhafte Verarbeitung.

 

Nein.  Rost ist eigentlich ein schönes Zeichen dafür dass kein Billig Zinn Guss verwendet wurde : )

(leider aber auch dass du die AEG nicht Ordnungsgemäß gepflegt und Gelagert hast )

(1171 Posts)

(nachträglich editiert am 22.07.2014 um 17:32 Uhr)

Der Händler hat das 3 malige Recht die Waffe zu reparieren , erst dann kannst du das Geld zurück verlangen !!!!

Hat bei mir mal sagenhafte 6 Monate gedauert mit Zirkus Reparatur und Geld Rückerstattung !!! *Auch bei Sniper AS *

Das mit den Rost ist so eine Sache , mangelhafte Lagerung usw usf da kannst du nix erstatten .

Wegen dem Dauergejamme hast du das Recht dir helfen zu lassen bzw nach 3 maliger Reparatur dein Geld zurück zu verlangen .

Wünsche dir alles gute , die Firma drückt sich wo die kann , bestell das nächste mal bei Begadi da hast du weniger Probleme .

Hat sich erledigt das Rost Problem wurde gelöst und das mit dem Gearjam lag leider an einem defektem Akku, trotzdem danke für die Antworten 

Steffen: Nicht ganz. Der Händler hat zwei mal das Recht, Nacherfüllung zu leisten. Danach darf der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten. 

Dazu siehe §§433 ff. BGB.

Da aber vermutlich eine fehlerhafte Behandlung Seitens des Verbrauchers vorliegt (mangelhafte Lagerung/Pflege), wird der Verkäufer mit Sicherheit genug Angriffsfläche haben. 

Das stimmt flea, allerdings ist der Händler noch in der Beweisspflicht.
Sprich, der kann viel behaupten, muss es aber beweisen.

Stimmt, das hatte ich nicht bedacht.




Anzeige