Grundsätzliches zum Mindestalter
Seite: 1 2

Nutzung ab 3, weil Spielzeug.

Der Erwerb steht in keinem Gesetzestext, nur in einer Händlerabsprache.

Als 12 jähriger kann man unter Beachtung des Anscheinswaffenparagraphen mit einer 0,5er fast machen was man will.

"Waffen über 0,5J kannst du benutzen, solange ein über 18jähriger jederzeit neben dir steht und körperlich eingreifen kann, falls du kurz davor bist, damit Unfug zu machen."

Heißt das, dass ich z.B. meine am Airsoft interessierte Schwester (15) mitnehmen kann und ihr meine ü0,5 Joule Knifte in die Hand drücken darf? Ich dachte bislang, dass das nicht erlaubt ist.

Das Gesetzt kommt von Schützenvereinen, damit auch Jüngere Leute schießen dürfen. Heißt: Solange du dafür haftest, fals du nicht rechtzeitig eingeriffen hast darf sie schießen, aber nicht im Spiel, weil da das eingreifen nicht gewährleistet ist.

 

Ergo Scheiben schießen ist kein Thema...

,,Das Gesetzt kommt von Schützenvereinen, damit auch Jüngere Leute schießen dürfen.''

Das bezieht sich meines Wissens nach nur auf Sportschießen im Verein, da gibts nen Thread wo das wehr erklärt hat, aber ich weis den Namen nicht mehr.

So weit ich weiß trifft das auf alle Schießstätten zu. Da Frei Verkäufliche Waffen (Mit F) nur auf schießstätten geschossen werden dürfen (Und dazu zählt unser Befirdetes Gelände mit Schriftlicher Genemigung des Besitzters schon) ist es das gleiche.

Also die These, daß ein nicht als Schießstätte zugelassener befriedeter, sichtgeschützter [...] Platz eine Schießstätte ist, halte ich für sehr gewagt. 

Gibt es dazu Quellen?
 

also kann ich teoretisch auf meinem grundstück mit ner 0,5 ohne erziehungsberechtigten  schießen ?

Sofernes ausgeschlossen ist, dass es jemand einsehen kann und keine Kugel das Gelände verlassen kann. 

Seite: 1 2



Anzeige