Hallo, ich habe mich im internet ein bisschen informiert und bin mir trotzdem nicht sicher ob ich dieses messer in deutschland legal führen dürfte..
mein problem besteht größtenteils darin dass ich nicht weiss ob dieses messer einhändig zu öffnen ist, es ist mit taschenmesser deklariert und in der info der meisten anderen steht in den meisten fällen "einhandmesser".
Hi Chris
ich würde einfach eine E-Mail an Kotte schreiben ist der einfachste Weg. In der Beschreibung steht ja nichts näher. So wie das Messer für mich aussieht lässt es sich mit einer Hand öffnen.
mfg
Das Messer darf nur bei bereichtigtem Interesse öffentlich geführt werden. Bedeutet, wenn es einen Sinn hat, wie z.B. als Arbeitswerkzeug.
"Das Messer darf nur bei bereichtigtem Interesse öffentlich geführt werden. Bedeutet, wenn es einen Sinn hat, wie z.B. als Arbeitswerkzeug."
aus welchem grund?
nur einseitig geschliffen, klinge 8,5cm und evtl nur beidhändig zu öffnen
Les dir diesen Link
auf der Kotte-Seite durch dann weisst du bescheid
feststehend mit klinge von über 12cm und einhandmesser sind verboten.
wenn dass messer nich einhändig zu öffnen ist wäre es theoretisch legal oder nicht?
da es ja nur ein taschenmesser wäre
Ist ein Einhandmesser. Erstmal hat die Klinge 'nen Flipper und dann kommt noch "Die federunterstützte Klinge aus 420 rostfreiem Stahl ist schwarz beschichtet und lässt sich blitzschnell öffnen."
Auf Privatgelände dürftest du (Sofern vom Besitzer erlaubt) keine Probleme damit bekommen. Ansonsten ist das Führen von Messern mit Einhandöffnung und verriegelbarer Klinge nach Paragraph 42a untersagt.
hmm ok vielen dank für die info