Anscheinswaffe bei Filmprojekten

Malzeit, ich hätte da mal ne Frage:

Zum Sachverhalt: Nen guter Freund von mir ist Mediendesigner und zieht seit geraumer Zeit einige Filmprojekte durch. Nach einigen Gesprächen ergab sich, dass er die Beretta M9 ziemlich nett findet, also hab ich ne gebrauchte GBB ranbesorgt, die repariert und für den eigentlichen Airsoft-Zweck nutzlos gemacht (Lauf verblombt und verklebt, angesägt, und das F samt Airsoft-Bezeichnung runter graviert, Modifikation am Magazin ).

Meine Frage ist nun: Was muss der beim filmen noch beachten, wie schauts mit der Rechtslage in der Öffentlichkeit aus (wo muss er was bescheid sagen/beantragen) usw.

Will halt, dass er da auf rechtlich sicherem Fuß steht

Ich würde das F dranlassen...

Sobald man den Schlitten runter nimmt, ist da nichts mehr Airsoft-Waffe, das einzig intakte ist die Gaskammer und die Pufferstange

Zuständiges Landratsamt -> Öffentliche Sicherheit und Ordnung -> dort nachfragen, ggf Genehmigung zum Filmen einholen.

 

So bist du/er auf der Sicheren Seite

Schon mal nen guter Rat, hoffe, dass einer der fachlichen Rechtsverdreher hier noch seinen Senf dazu geben kann

[Post von Stryker (08.04.2014 12:57) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(867 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2014 um 13:00 Uhr)

Stryker, im Sinne von Airsoft sicher richtig, mir geht es hier aber implizit um Filmerlaubnis und dieses rechtliche Gedöns drum herum.

Und da einige Szenen nunmal irgendwo im öffentlichen Raum sind, ist die Grundstückssache fürn Arsch

Tante Edith wundert sich, dass hier so schnell sauber war

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2014 um 13:05 Uhr)

§42a Abs. 2 Nr. 1 WaffG weitere Informationen und Anträge bei der zuständigen Polizeidienststelle und beim Ordnungsamt.

Gut eben um den § ging es mir

Heißt für mich: Mein Kameramann redet mit Ordnungsamt, lässt sich dort ne Dreherlaubnis schriftlich geben und informiert die Polizei.

Dann kommt man zum Drehort mit Sack und Pack, sperrt den Bereich ab usw.

Waffe wird aus dem Köfferchen geholt, betankt, Szene wird abgedreht und dann Abbau und ggf. Info an die Polizei, dass man fertig ist.

 

Falls jemand kommt, hat man Dreherlaubnis zur Hand und bei Abnahme des Schlittens ist ersichtlich, das es nur ne Show-Waffe ist.

 

Könnte man das so verbuchen?

was heißt betankt? soll die waffe nur "knallen"?

das wäre von der hier bisherigen darstellung abgedeckt (erlaubt). es dürfen dabei aber tatsächlich keine geschoße (bb's o.ä.) den lauf verlassen.

 

(867 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2014 um 13:43 Uhr)

So zweiter Anlauf beim schreiben

>> was heißt betankt? soll die waffe nur "knallen"?

Die Waffe soll ausschließlich den Repetiereffekt bzw. das Einsetzen des Schlittenfangs darstellen (dafür die Modifikation am Magazin).

Eben zu diesem Zweck wurde der Lauf und die HU absolut unreparabel unbrauchbar gemacht

Warum greift man nicht einfach auf Filmwaffen oder maximal Schreckschusswaffen zurück? Einfacher zu beschaffen, lauterer Knall, schönere Effekte...

(867 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2014 um 16:07 Uhr)

Low-Budget, (mMn.) einfachere Handhabung und ich kann das Teil selber warten

Und man kann das Teil auch mal neben dem Gesicht losgehen lassen, ohne das einem die Ohren abfallen

Das mit neben den Gesicht würde ich mir Zweimal überlegen!

Ne Airsoft GBB KANN Gehörschäden verursachen!

(867 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2014 um 15:13 Uhr)

Auch wenn ich jemandem ins Ohr brülle, kann er einen Gehörschaden davon tragen.
Ich hab nen sehr gutes Gehör und das einzige laute an dem Teil ist, wenn der Schlittenfang greift.

Vielen Dank jedenfalls an die helfenden Hände der gepflegten Diskussion, falls keine Einwände gegen die, vor 2 Posts geschriebene , Vorgehensweise besteht, wäre hier ein CLOSE;




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