Defekte Waffe - Rechtslage?

Hallo,

 

ich frage mich grade, was passiert, wenn die Polizei einen teilweise defekten Markierer zur Überprüfung mitnimmt. Ein Beispiel: Beim letzten Spiel ist mir mein AB-Mosfet durchgebrannt, die Waffe schoss Vollautomatisch&1,5 Joule sobald der Akku dran war. Das war da kein Problem, das Spiel fand in Frankreich statt und die Waffe wurde vor der Heimreise repariert. Was würde aber das Beschussamt dazu sagen?

Bzw. wie sieht es aus wenn bestimmte Teile fehlen/die AEG zerlegt ist? Nehmen wir mal an ein GBB-Gewehr mit Vollauto aktiv wird zerlegt innerhalb Deutschlands transportiert/es wird die Waffe ohne ein bestimmtes, relevantes Teil (z.B. Hopup und Lauf) transportiert. Ist die Waffe dann in diesem Zustand illegal?

 

Wäre mal interessant zu hören, vor allem für Auslandsspieler wie mich.

 

Grüße

Kabel abknibsen dann ists total defekt :D

(13035 Posts)

(nachträglich editiert am 05.04.2014 um 18:49 Uhr)

Kannste noch genau zielen während du den Akku an und absteckst für FA? nein, dafür geht meist immer 1 Hand drauf und meist auch die 2te.

könntest auch fragen "was ist wenn der COL versagt, defekt ist defekt.

Polizisten sind auch nur Menschen, wenn die die ASG sehen wollen, gleich sagen "Nur als Info, die Elektronik ist durchgebrannt, sobald Strom drauf ist feuert sie im Dauerlauf, für Ersatz/Reparatur wird schnellstmöglich gesorgt", aber nicht erst sagen wenn man sie bestromen soll, das wirkt dann wie Ausrede.

(672 Posts)

(nachträglich editiert am 05.04.2014 um 18:44 Uhr)

Bei Gbb musst du den Vollauto Selector rausbauen und einen Semi only rein. Bei Vollauto in einer S-aeg über 0,5 in DE Motor raus dann ist sie Defekt. 

Meiner Meinung nach. 

Die Jungs reparieren es. So schon guten Freunden passiert. Und dann wirds teuer...

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 07.05.2014 um 16:46 Uhr)

Schau Dir an, was die LKA auf der 1. Waffenfachkonferenz zum Thema Überprüfung geasagt haben....!

Kein Beschussamt bekommt eine ASG in die Finger!

Defekte Waffen sind unproblematisch, denn Vollauto zählt nur, wenn der Trigger das FA auslöst und nicht schon das anklemmen! (Siehe Definition im Gesetz)

 

Baulich muss die Waffe in D jedoch SAEG sein, also vor der Grenze zurückbauen!




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