Mit 0,5ern im eigenen Garten spielen

 
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Moin,

 

meine Freunde meinen anstatt immer auf ausgewiesenen Airsoftgeländen zu spielen könnten wir doch auch im eigenen Gärten spielen. Wir sind alle zwischen 14-15 und spielen deswegen nur mit 0,5ern. Da diese ja als Spielzeug gelten wollte ich frag ob man mit denen im eigen Garten spielen darf oder nicht.Zum Gärten etwas mehr als 1000qm an allen Seiten eine 2 Meter hohe Hecke und/oder Garage, Schuppen. An zwei Seiten haben wir danach Nachbarn an den andern Straße.

 

lg Thomas


(nachträglich editiert am 05.04.2014 um 16:36 Uhr)

Ich glaub das würde klargehen, da das ja ein Privatgründstück ist und die Kugeln/BBs hoffentlich nicht den Garten verlassen werden (SAFEZONE anlegen). Wo ihr eventuell Ärger kriegen könntet, wäre das die Nachbarn die Polizei rufen wegen Verwechselung mit echten Schusswaffen.(Anscheinswaffenparagraph oder Ähnliches)

Also es darf keine bB das Grundstück verlassen?

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000039362

Aber auch da gehen die meinungen außeinander :( so wie ich das jetzt verstehe/verstehen will darf man dass aber keine Kugel darf das Grundstück verlassen :)

und, meinste hier werden die die Leute was anderes Sagen als in nem anderen Thema selben Inhaltes? (habs gemeldet wegen Sufu nutzen und für die Übersicht.)

Ich hab den Thread gelesen aber dort gibt es keine klare abschließende Antwort!!! Also wenn jemand bereit ist auf so einen "unnötigen Thread" zu Antworten soll er das bitte machen .

 

Lg Thomas

und nur weils da keine abschließende Antwort gibt musst du die selbe frage nochmal neu aufmachen ohne in der anderen nachzufragen obs nun ne endgültige Antwort gibt?

Schon mal was von dem Spruch: 3 Anwälte und 4 Meinungen, gehört?

Kann man hier so sehen. In der Theorie ist es legal, da 0,5er Spielzeug sind. Aber auch 0,5er fallen und den §42a des Waffengesetzes, welcher besagt, dass man keine Objekte in der Öffentlichkeit führen darf, welche Schusswaffen zum Verwechseln ähnlich sehen. Ein privater Garten ist nicht die Öffentlichkeit, aber kann dieser eingesehen werden ist es schon wieder Auslegungssache. Sprich, wenn der Nachbar die Polizei ruft.

Ob ein Gelände bis auf den letten Zentimeter so gesichert sein muss, das keine Kugel dieses verlassen kann ist auch immer Sache der Ordnungsämter.

wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, sagst du bei Ordungsamt, Polizei und Nachbarn Bescheid, bzw fragt ob das in Ordung geht, wenn nur einer dieser Nein sagt, lass es bleiben. Und selbst wenn Bleibt ein Restrisiko, denn es kann immer mal ein Passant vorbeigehen und Alarm schlagen und einen Beamten am Telefon erwischen, der von nichts weiß.

[Thread geschlossen]

Die Rechtliche Bewertung wurde schon mehrfach abschließend geklärt.



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