Blueguns in Deutschland - Ab wann gelten sie als Trainingswaffe?

Hallo Airsoftkollegen.



Meine Familie fährt in den Sommerferien nach Sylt und ich habe mir überlegt, ob ich dann nicht einfach meine Airsoftausrüstung einpacken soll, mir eine Bluegun kaufen/bauen soll und dann so weit es eben erlaubt ist in den Dünen und an tollen Locations tolle Bilder schießen soll?

Jetzt sind allerdings ein paar Fragen offen..:


1.
Kann man solche Blueguns schon fertig kaufen? Wenn ja..Wo?
Ich habe schon bei Ebay + Amazon geschaut...Allerdings nichts gefunden bis auf eine P99 Pistole

2.
Wenn ich mir eine alte, defekte Airsoftwaffe kaufe, sie so umbaue, dass sie schussunfähig ist...wie viel muss ich denn von der Waffe blau lackieren?
-Ich habe mal gehört, dass man nur das Griffstück blau lackieren braucht, oder nur den, wenn vorhanden, Upper + Lower Reciever (?) sprich nur den Body, viele es aber lieber komplett blau machen.

Ich würde dann gerne Anbauteile wie mein Ras, Frontgriff, Holo, Flip Ups etc. nicht extra neu kaufen müssen...kann man sich vielleicht ja denken :P

3.
Darf ich mit solch einer Bluegun dann in öffentliche Wälde um Bilder zuschießen?
Oder ist dies immer noch eine Anscheinswaffe und mir somit die öffentlich Führung verboten?


Es sei gesagt, dass ich dann gerne ein M4 hätte.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Beste Grüße,

Jason ''Hollywood'' Oaklay 

Hier mal eine Seite für Blueguns usw.

http://www.frankonia.de/marken-a-bis-z/waffen/blueguns/Artikel.html

Zu 3.: Nein, du darfst sie nicht führen, da kein Neon.

Neon-Blau? ^^

 

Ich nutze die dinger nur zum training und suche noch nen Blue/red/whatevergun für nen L85A2/A1 ... ^^

Genau, da ein Shop rechtsverbindliche Antworten gibt.

(13035 Posts)

(nachträglich editiert am 25.03.2014 um 15:31 Uhr)

Immer noch verbindlicher als dein "nein weil kein Neon", da nicht mal Gesetzestext zitiert oder definiert was Neon ist.

Auch ist man warscheinlich weniger in der Predulie wenn man versucht hat sich zu informieren bei nem Vertreiber als wenn in nem Forum iwer ohne Grundlage was behauptet nur weil er angeblich Polizist ist (halt dich selber an deine Regel!)

Aber wenn es dir reicht nen Ring um die Mündung zu haben der Neon Orange ist, das sieht man ja viel schneller als wenn alles Blau ist.

Gesetzlage nach neustem Text:

https://www.jungepolizei.de/streifenhelfer

Ein Blick in die Waffenverwaltungsvorschrift unter "Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nummer 1.6" bringt da ein wenig Klarheit.

Im dritten Absatz wird auf Spielzeugwaffen referenziert und deren Unterscheidbarkeit zu echten Waffen. "(...) Dies gilt insbesondere dann, wenn darüber hinaus beispielsweise an der Mündung des Laufes neonfarbene Kunststoffteile verarbeitet wurden und an der Attrappe keine Originalbeschriftungen wie z. B. Händlerlogo oder Modellbezeichnung aufgebracht sind."

Jetzt kommt aber die "Stolperfalle" im Text:

"Bei der Abgrenzung von Anscheinswaffen und Spielzeug ist unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts auf das Gesamterscheinungsbild des Gegenstandes abzustellen" (aha!)

Das bedeutet grob übersetzt: Wenn ein potentielles Gegenüber sich durch die Spielzeugwaffe bedroht fühlt, dann kann die noch so viele neonfarbene Teile besitzen. Sie gilt trotzdem als Anscheinswaffe. Also eine rein subjektive Sache.

Zur Frage, ob hellblau als Neonfarbe durchgeht, würde ich mich nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen. Eine Eigenschaft, die Neonfarben nachgesagt wird, ist die hohe Leuchtkraft. Blau gilt aber grundsätzlich als Farbe mit geringer Wellenlänge und eher als schlecht sichtbar. (Ein Grund warum Polizei und Rettungskräfte Blaulicht benutzen: Man war während des Krieges einsatzbereit, weil das blaue Licht bei den Bomberbesatzung der Alliierten im Himmel nicht mehr sichtbar war).

Somit würde für mich blau als Neonfarbe ausscheiden.

Im Zweifelsfall kennt die Streife vor Ort die Gesetzeslage nicht so intensiv, wie hier erörtert. Daher werden die Polizisten bis zur Klärung lieber erstmal alles einkassieren. Wenn du dann noch einen übereifrigen Staatsanwalt hast...

Vielleicht etwas übertrieben dargestellt, aber DEN ganzen Stress wären mir ein paar Fotos in den Dünen nicht wert.

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 25.03.2014 um 09:05 Uhr)

Blau ist keine Neonfarbe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Neonfarbe

 

Neonfarben haben per Definition wenig blau und Violettanteil.

 

Eine 100% echt geformte Waffe würde ich aber, egal in welcher Farbe nie öffentlich tragen. Das Argument daß man eine echte Waffe auch so anmalen kann wird von Polizei, Staatsanwalt und Richter im Zweifel kommen.

(1770 Posts)

(nachträglich editiert am 25.03.2014 um 09:45 Uhr)

Das Thema hatte ich mal u.a. öfter bei unserer örtlichen Polizei, sowie dem BKA besprochen, völlig egal welche Farben eine ASG hat, so lange sie ca. Originalmaße hat und relativ originalgetreu aussieht, wird man es immer als Anschein einer potentiell echten Waffe ansehen.

Beispiel, unweit von mir wurde ne ganze Gruppe (rd. 30 Leute) von der Polizei hops genommen, weil diese in unserer Kiessgrube illegal gezockt haben, mit komplett orange! gepainteten ASGs, mit eben der Meinung, dann würden diese nicht unters WaffG oder den Anschein einer Waffe fallen, Irrrtum!, alle Knarren wurden konfisziert und alle Anwesenden angezeigt und kamen soweit ich gehört habe auch nur deswegen mit nem blauen Auge davon, weil es alles 0,5er ASGs waren.

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 25.03.2014 um 11:15 Uhr)
Blueguns sind von der Firma Ring, ASP bietet Waffen- und Ausüstungsnachbauten aus rotem Kunststoff (-> Redgun) an. Die Produkte beider Hersteller sind vielerorts zu erhalten, neben den genannten Shops auch bei recon-company.de. EBB bietet auch (eigene) Waffendummies an.

Ein Hoch auf das Leseverständnis des Melders! Er möge sich Punkt 1. der Aufzählung im Anfangspost anschauen und sich zum schämen in die Ecke stellen.

Okey Jungs..
Danke für die ganzen Antworten.
Habt mir viel geholfen!
Danke! 




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