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Das Beschuss Amt nimmt keine privatwaffen an um sie dann einzeln zu prüfen. Dies geht 1. Nur als Händler und 2.  Nur mit der gültigen lizens. Es werden haupsächlig nur große Bestellungen nach bedarf geeft

Hat man doch dasGlück dass die knifte geeft wurde dann ist das f immer noch nicht gültig weil die markins de des importör (z.b. (F) GSG ksk1 6mm BB) fehlen. Hat man nun eine knifte von GSG gekauft und man will sie efen lassen dann kann es bis zu 300€ kosten  und ist deshalb nicht lohnenswert.

Die infos habe ich von einem örtlichen händler 

(Mit Handy geschrieben sorry für die Fehler )

MFG

(15 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2014 um 14:39 Uhr)

Ich weiß eben nicht, ob der Zusammenbau hier in problemlos legal ist. Das hat aber nichts mit der grundsätzlichen Erlaubnisfreiheit von Waffen einer bestimmten Leistungsklasse zu tun.

Natürlich sind solche Diskussionen nicht immer einfach aber wenn im Ergebnis eine eindeutige und rechtlich sichere Antwort dabei herauskommt, dann ist doch nicht nur mir geholfen, sonder sicher auch einigen anderen.

Und es hat nichts mit Besserwisserei zu tun, wenn man (ich oder irgendwer sonst), in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften nachliest und dann hier schreibt. Im Gegenteil, es hilft doch, eine Lösung zu finden. Und vielleicht hat jemand anders ja einen Paragraphen oder eine verbindliche Auskunft, den ich nicht kenne.

Ein sachlicher Austausch auf der Grundlage von Quellenangaben macht doch Sinn.

Und was mag ich nicht verstehen? Dass ich nicht aufgrund von (auch eigenen) Vermutungen eine Entscheidung für oder gegen den Kauf treffe? Das stimmt. Wenn es anders gemeint war (wovon ich ausgehe), dann stimmt das nicht.

 

Nachtrag: zu langsam...gg

@Admiral

Das ist doch schonmal ein Hinweis. Wenn das Beschussamt von privat keine Waffen annimmt, macht es ja fast nur Sinn, das Kit vorher zu lizensieren. Und da ist eben die Frage, ob das schon so ist oder ob es Händler gibt, die das machen. Der Preis ist, wie bereits gesagt, nicht unbedingt ausschlaggebend.

Zitat aus dem 6mm Forum:
[...]die nachfolgende Auskunft erteilt das IWM ZOLL Dresden (Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung) im Auftrag des Zoll-Infocenters in Offenbach.

Anhand Ihrer Ausführungen ist ersichtlich, dass Sie sich bereits im detaillierteren Umfang mit dem Waffenrecht befasst haben und ich stimme Ihrem Konsenz zu.

Da das Waffenrecht und damit verbundene Verbote und Beschränkungen jedoch ein durchaus "brisantes" Thema ist, möchte ich noch weitere Ausführungen zur Erläuterung machen.

Nach den Neuerungen im Waffengesetz ist es unschädlich, wenn die Softairwaffe ihrem äußeren Erscheinungsbild nach einer echten Schusswaffe (oder sogar Kriegswaffe)gleicht oder nachgebildet wurde. Lediglich Waren, die ihrem äußeren UND INNEREM Erscheinungsbild einer echten Schusswaffe nachgeahmt wurde, sind einfuhrverboten.
Der waffenrelevente Teile den selben Bestimmungen unterliegen wie die Waffe, für die sie bestimmt sind, gilt das also auch für den Schlitten.
Da im Schlitten der Verschluss fehlt, ist das innere Erscheinungsbild also nicht vollständig achgeahmt und somit nicht verboten, unterliegt jedoch ggfs. Beschränkungen, siehe hierzu nachstehende Ausführungen.

1. Softairwaffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von nicht mehr als 0,5J
Diese Waren sind vom Waffengesetz ausgenommen und können bedenkenlos importiert werden, da sie von der EU-Spielzeugrichtlinie erfasst sind. Eine Kennzeichnungspflicht (F-Kennzeichen) besteht hier nicht. Allerdings muß die Höhe der Bewegungsenergie nachgewiesen werden (z.B. Produktbeschreibung des Herstellers).

2. Softairwaffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5J aber nicht mehr als 7,5J
Diese Waren dürfen nach dem deutschen Waffenrecht nur erlaubnisfrei von Volljährigen importiert werden, sofern diese Waffen mit einem Prüfkennzeichen versehen sind (F im Fünfeck). Sind diese "Waffen" nicht mit dem Prüfkennzeichen versehen (wovon bei Waren aus Zweit- und Drittländern auszugehen ist), so gelten diese, aufgrund des deutschen Waffenrechts, als erlaubnispflichtige Schusswaffen, deren Einfuhr der vorherigen Erlaubnis der zuständigen waffenrechtlichen Ordnungsbehörde (z.B. Ordnungsamt) bedarf, die für den Ort zuständig ist, an dem der Emnpfänger seinen Sitz hat.
In der Regel wird eine solche Erlaubnis nur Personen erteilt, die im Besitz einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind (WBK, Jagdschein). Waffenhändler dürfen diese Waffen ebenfalls importieren, da ihnen eine Erlaubnis zur Einfuhr erlaubnispflichtiger
Schusswaffen allgemein erteilt wurde.

Ohne eine solche Erlaubnis, ist die Einfuhr nicht möglich. Versagt die Waffenbehörde die Erteilung der vorherigen Erlaubnis zum Import einer bestimmten Person, so besteht für diese nur noch die Möglichkeit, die Waffe durch einen Waffenhändler importieren zu lassen, der eine allgemeine Erlaubnis zum Import von Schusswaffen besitzt.

Nach der Einfuhr muß eine solche, nicht gekennzeichnete Softairwaffe zu einem der fünf in Deutschland existierenden Beschussämter transportiert werden, das die Waffe mit dem F-Kennzeichen versieht. Hinsichtlich weiterer Fragen hierzu (inkl. der damit verbundenen Kosten) bitte ich Sie, sich direkt an das Beschussamt zu wenden. Die Adressen der Beschussämter finden Sie auf folgender Seite: http://www.beschussamt.de/
Ohne Kennzeichnung darf eine solche Waffe nämlich nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden.

Danke für den Link mit dem Beschussamt. :-) Die werde ich einfach mal anschreiben. Immerhin sollten die ja wissen, was geht und was nicht.

 

Aus deren FAQ:

Können auch Privatpersonen Waffen zum Beschuss einliefern, oder geht dies nur über einen Büchsenmacher?
Jeder Waffenbesitzer kann seine Waffen direkt an ein Beschussamt einliefern.
 
Müssen importierte Waffen in Deutschland unbedingt beschossen werden?
Importierte Waffen müssen dann in Deutschland beschossen werden, wenn sie kein anerkanntes Beschusszeichen eines anderen CIP-Mitgliedstates tragen.
 
Welche Beschusszeichen sind in Deutschland anerkannt?
Die Beschusszeichen folgender Länder sind in Deutschland anerkannt:
Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
_____
 
Also würde nach dieser Liste auch ein Beschusszeichen eines anderen Landes ausreichen. Vielleicht gibt es ja in Österreich Kits mit Kennzeichen und sind dann hier erlaubt?
 
Jetzt will ich es genau wissen und frage auch dort mal nach.
 
Btw. ein Bausatz ist keine Waffe. Vor der Novellierung des Waffengesetzes konnte man Bausätze von Maschinenpistolen offen und legal im Laden kaufen (es gab mal eine größere Tabakwarenladenkette, die das mit UZI-Bausätzen machte), der Zusammenbau war aber verboten, weil "der Eindruck einer automatischen Selbstladewaffe" entstehen konnte, die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten war. Die Einzelteile einer Waffe sind prinzipiell (mit Ausnahmen, die uns aber nicht betreffen) nicht erlaubnispflichtig.

Nein, ein Zeichen eines andere Landes reicht nicht, denn dieses hat nur im Geltungsbereich seine Gültigkeit. Das z.B. WaffG in Österrreich unterscheidet sich erheblich vom deutschen.

Der FAQ Auszug bezieht in deinem Post vermtl. auf Feuerwaffen, nicht auf alle Schusswaffen.

Anbei, sagen wir du importierst ein Kit, baust es zusammen und hast Semi only.

Du bist damit dennoch im Besitz einer illegalen Waffe, da die Energie ü0,5J liegt und du allein  für den Transport eine Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG brauchst.

Für den Besitz einer Druckluftwaffe OHNE F im Pentagon ist eine WBK erforderlich, auf welcher die Waffe eingetragen ist(www.muzzle.de)

7,5 J oder nicht von den geschilderten Ausnahmen betroffene Druckluftwaffen mit geringerer Leistung, aber ohne die Kennzeichnung mit einem „F“ im Pentagon sind WBK-pflichtig. Hinweis: Waffen < 7,5 Joule, ohne vorhandene „F“-Kennzeichnung, kann man nach dem entsprechenden Beschuss durch das Beschussamt, oder eine dazu berechtigte Person (Büchsenmacher), nachträglich „F“-Kennzeichnen lassen. Diese sind dann nicht mehr WBK-pflichtig.

Und nur als Tipp, falls du rechtliche Auskünfte möchtest, frag einen Anwalt denn die Leute im BA erzählen auch sehr häufig mehr Unsinn als uns lieb ist und sind dazu auch nicht befähigt.

Anwälte wissen auch nicht immer richtig Bescheid. Ich habe jetzt das Bundeministerium des Inneren angeschrieben.

Das Ministerium kann und muss antworten. Als damals das Waffenrecht geändert wurde und noch keine Verwaltungsvorschrift vorlag, haben sie uns auch bei der Thematik Schwerter, Äxte und Co. eine verbindliche Auskunft gegeben.

Mal sehen, was dabei herauskommt.

Mittlerweile hat mir jemand schon geantwortet, dass es scheinbar auch Kits mit "F" zu kaufen geben soll. Mal schauen, was in diese Richtung so geht. :-)

Anwälte mit der Spezialisierung wissen schon einiges, sicher auch nicht alles, aber immerhin dürfen sie Rechtsauskünfte erteilen ;)

 

Aber mal was anderes, warum denn ein Challenge Kit kaufen wenn es hier nen verdammt guten Shop gibt, der dir PTWs nach deinen Maßstäben verkaufen kann?

Immerhin hast du da dann Garantie.

Weil es mich einfach reizt, das Teil selbst zusammenzuschrauben. Und Garantie habe ich bei den Einzelteilen genauso, wenn Systema überhaupt eine gibt.

Und was die Gewährleistung betrifft: wenn das Teil nicht direkt in den ersten sechs Monaten kaputt geht, ist ein Gewährleistungsanspruch eh nur schwer durchzusetzen. Und vor Ablauf dieser Frist wird es schwer, mir einen Fehler nachzuweisen. Denn, wenn da was defekt ist, wird es ganz sicher nicht am Zusammenbau liegen, sondern an Materialfehlern oder ähnlichem. Davon gehe ich bei dem Ruf, den Systema hat aber nicht aus.

Weil es 500euro  Günstiger ist!

 

Also mein persönlicher Tipp da die Waffe die du importieren möchtest nicht erlaubnisfrei ist, lass sie Importieren von einem Waffen Händler(es geht's auch oft der um die ecke) frag nett nach der lässt die dan zu sich schicken baut die auf Semi um und lässt sie F'en.

 

bin raus!! viel Erfolg !

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