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Salve,

schon 1000 mal da gewesen aber keine konkrete Antwort gefunden.


Meine Frage an euch -> Ist der Import von bereits Gemounteten Laser verboten?

http://abload.de/thumb/_57wlylf.jpg

Wenn er nicht an einer Waffe montiert wird?

Habe mir sagen lassen, dass alle die die Mountringe dabei haben oder die Vorrichtung schon dran ist, dass beiden Arten nicht importfähig sind.

Richtig?

Falsch?

*Falls diese Antwort schon in einem Thread beantwortet wurde, bitte ich um Entschuldigung & evt. um einen kleinen Link zu diesem.

 

Danke im Vorraus

(153 Posts)

(nachträglich editiert am 27.01.2014 um 21:36 Uhr)

Der Besitz von Lasern oder Lampen die für die Montage an Waffen vorgesehen ist, ist illegal und Strafbar.

Eine Vorrichtung welche das Ziel in irgendeiner Weise anstrahlt und zur Montage an einer
Waffe vorgesehen ist, ist nach deutschem Waffenrecht ein verbotener Gegenstand.
Dies bedeutet, dass alle Waffenlaser und Lampen mit einer Montageklammer schonmal
verboten sind und somit weder besessen noch erworben werden dürfen.

 

Edith sagt: Man sollte sich zumindest ein wenig mit dem deutschen WaffG beschäftigen bevor man mit Airsoft anfängt. Kurz schauen dann weiß man es .

Danke das ging schnell. So hatte ich das auch in Erinnerung!

Nur gibt es für mich ein paar Lücken. Wie z.B. dieser Kandidat

http://abload.de/thumb/232136bzcc.png

Ohne mount ringe und jegliche Montage.

[...] ?

ist es ein Laserpointer. Nur sobald er irgendwie Fest mit der Waffe verbunden ist, wieder Illegal

Einfach lassen .

Es gibt noch diese Gesetz mit Lasern ab einer gewissen Stärke etc .

Ausserdem sieht das die Polizei nicht gerne wegen diesen Hirnis die denken die müssten startende Flieger blenden .

(Es war 1MW meine ich kann mich aber auch irren)

Und das Teil ist wahrscheinlich trotzdem zum Gebrauch mit einer Waffe bestimmt.

Schon klar. Gibt immer welche die nicht wissen womit man wie um zu gehen hat!

Wollte mich nur über die Rechtslage informieren. Waren mir nur flüchtig geläufig.

Danke für die Antworten.

Du liegst schon richtig, größer 1 MW ist verboten in DE. Die grünen Laser aus dem Ausland fangen ab 20 MW an...

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 27.01.2014 um 22:03 Uhr)

Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten und für Schusswaffen bestimmt sind, sind verbotene Gegenstände und dürfen entsprechend auch nicht importiert werden.

Ansonsten bitte ich darum, die wissenschaftlich korrekten Abkürzungen zu nutzen. Nur mal zum Verständnis: Sämtliche Leistungsangaben, die hier gemacht wurden waren in MEGAWatt angegeben, also 1.000.000 Watt. Milliwatt hingegen sind mW. Das verhindert Missverständnisse.

Alles wissenswerte zu Laserpointern allgemein gibt es hier: http://www.berlin.de/lagetsi/themen/39942.html

Meine Frage wäre eher:

Wozu braucht man bei AS einen Laser?

Wenn ich schnell zielen muss sind das Distanzen unter 10m. Da wär so mancher Laser gefährlich und dann gibt's noch diese tolle Regel - Bangregel.

Laser bzw lampen an waffen über 0,5 joule sind eh verboten.
(Außer ausgegossen und ohne feste montage an der lampe. 
Lampe mit scopering ist erlaubt an ner 0,5er)
Außerdem, was bringt ein laser bitte der einen kleinen roten punkt macht,
Den man 10 meter weiter eh nicht mehr sieht 

Bin Airsofttechnisch nicht mehr unterwegs.

(bei Interesse, habe hier noch eine CA Mp5A5 mit viel Zubehör rum liegen ;) )

Würde daher evt. eher in Richtung Vitrinen stücke gehen. Aus rein optischen Aspekten.

Sicher da gibt es Attrappen nur natürlich nicht in der Form die gesucht wird.

Ah ok. Und für was dann die montage am laser :p
Import ist aber sowieso verboten weil zu stark (funktionell)

Ist eine Lampe die zb. ausgegossen ist ebenfalls illegal?
 

Wenn die Lampe unwiderruflich funktionsuntüchtig gemacht wurde, ist die Montage an einer Waffe legal.

Laser, Lampen und Montagen sind illegal wenn...

 

...sie an einer Schusswaffe im Sinne des WffG montiert sind.

...sie für Schusswaffen bestimmt sind.

Man kann allerdings Montagen, Lampen und Laser die für Spielzeuge hergestellt sind an 0,5 Joule ASGs anbringen die zwar Anscheinswaffen aber keine Schusswaffen im Sinne des WffG sind.

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