(Un-)Schuldbeweis bei Kauf

Hey ASVZ'ler,

Ich frage mich seit ein paar Tagen, wie man vorgehen sollte, wenn man eine defekte Ware hier kauft, die nicht als defekt deklariert wurde.

Hintergrund: Ich habe ein Gewehr gekauft und es schoss vollautomatisch, wenn der Abzug langsam gedrückt wurde. An sich keine große Sache und ich hab's auch schnell behoben bekommen.

Nur was ist, wenn ein großer Defekt, der ordentlich Geld kosten würde vorliegt und nicht in der Beschreibung genannt bzw sogar verschwiegen wurde? Die Antwort der Verkäufer wird da wohl nahezu identisch sein und lauten "Bei mir war da noch alles ganz. Hast es wohl kaputt gemacht". Ich meine gelesen zu haben, dass ich dem Verkäufer dann seine Schuld beweisen müsste. Doch wie soll man sowas anstellen?

Nun war mein gedanke, ich filme das ganze. Also die Prozedur des Öffnen der Verpackung und den ersten Funktionscheck bzw optische betrachtung. Ohne Schnitt natürlich. Nur "würde" (Ich gehe davon aus) der Verkäufer behaupten, ich hätte es halt wieder eingepackt und neu ausgepackt.

Reicht es, wenn eine zweite Person anwesend ist, die meine Aussage bestätigen würde? Also ein/e Zeuge/in?

Ich stelle mir das vor allem bei teuren Anbauteilen, die dann irgendwo gebrochen sind oder bei teurer Technik, die dann defekt ist sehr blöd vor.

Weiß da jemand Rat?

Liebe Grüße und danke für helfende Kommentare,

Tobi

Zeugen sind immer top.... nur dann sagt schnell der Verkäufer dass er auch nen Zeugen hat... dann bleibt es bei "Aussage gegen Aussage"...

 

Wenn was mechanisches defekt ist... gebrochen usw.... wars die Post... wozu sind die Dinger versichert? Wenns wirklich daher kommt ist alles gut.

 

Wenns was anderes ist muss man im Einzelfall schauen. Dem Verkäufer eine etwas nachzuweisen ist sehr schwer. 

(4153 Posts)

(nachträglich editiert am 17.01.2014 um 17:43 Uhr)

Post versichert "[...] Inkl. Haftung/Transportversicherung bis 500 EUR" bei einem Paket

€: bei Schäden genaueres hier

Wichtig wäre das ein Bild vor dem Versenden und nach dem Versenden gemacht wird damit es der Post zur Last gelegt werden könnte (wobei die sitzen an einem langen Hebel).
Auch sollten Pakete mit Zerbrechlich - nicht werfen gekenntzeichnet werden (bei teurem Inhalt)

zurücknehmen muss er es nicht, da das ja ein Privatverkauf war wenn man Glück hat ist der Verkäufer tolerant und nimmt es zurück oder bezahlt die Reparierung.

Eine andere gute Idee wäre auch, dass du einfach schon die Annahme von der Post filmst.

Eine weitere Sicherheit wäre das dudas Paket vor der Postträgerin ôffnest und falls die Verpackung ebenfalls kaputt ist kannst du dich dann sofort beschweren.

Falls was passiert Viel Glück

Wenn das Objekt kaputt ist und das nicht in der Beschreibung stand dann ist das Betrug! 

 

Also so muss der das zurück nehmen! wenn er nicht will, macht es der Anwalt für dich möglich!

Bei eba× ist sowas doch gang und gebe.

 

Einfach zum Anwalt gehen , der schreibt dann einen netten Brief .

Betrug ist keine kleinigkeit .

Das Problem ist nur das es sich fast jeder gefallen lässt.

 

Zum thema auspacken filmen =

Schonmal ein Beweis mehr .

 

Letzendlich muss jeder selbst wissen ,

 

wie weit er gehen will.

Ich hatte mal so einen fall. M4 gekauft und die GB war hinüber. In der Beschreibung stand dass sie voll funktionsfähig wäre. Ich schrieb also den verkäufer an und sagte ihm was los is. Er meinte sie hätte bei ihm Funktioniert, was aber nicht sein kan. Und ich konnte es beweisen. Er hat weiter behauptet sie hätte funktioniert. Also sagte ich ihm dass das Betrug sei und er ein schreiben meines Anwalts bekommt. Er lachte nur... Zwei Wochen später kam immer noch keine Reaktion und ich fragte was mit dem Brief meines Anwalts sei. Er behauptete er gärte keinen erhalten. Also ich bei der zuständigen Poststelle nachgefragt und der Briefträger bestätigte dass er den Brief eingeworfen hatte. Danach hatte ich keine Lust mehr mit so nem Depp zu Diskutieren und lies es einfach auf sich beruhen, da mich die Anwaltskosten viel mehr gekostet hätten als es Wert war. Es gibt hier im ASVZ natürlich auch super Verkäufer.


(nachträglich editiert am 17.01.2014 um 22:21 Uhr)

Bei rechtlichen Themen mit Halbwissen herum zu Werfen ist nicht sehr gut ....

 

>Wenn das Objekt kaputt ist und das nicht in der Beschreibung stand dann ist das Betrug!

 

Schlicht weg Falsch!

Für die Begriffsdefinition verweise ich auf Stgb §263 Abs.1 .

 

Und jemanden des Betruges zu Beschuldigen ist nicht ganz ohne....

 

[Zitat][...]Der Tatbestand des Betruges muss vorsätzlich verwirklicht werden.[...][Zitat ende]

Und das mag erst mal nachgewiesen werden ... eine Behauptung eines Käufers zählt als Nachweis nicht.

Anwaltsschreiben immer EINSCHREIBEN.

Beim Video auch den Versandaufkleber Gross aufnehmen, den abmachen ohne Beschädigung oder erneut anbringen ohne das dies Sichtbar ist, ist fast unmöglich.


(nachträglich editiert am 17.01.2014 um 22:17 Uhr)

>den Versandaufkleber Gross aufnehmen, den abmachen ohne Beschädigung oder

>erneut anbringen ohne das dies Sichtbar ist, ist fast unmöglich.

 

Wo ein Wille dort ein Weg ...

 

Ich entfern bei dem Großteil der Kartonagen die ich wieder verwende die Versandetiketten ...

ganz einfach weil des schöner aussieht... 

Also ja das unbeschadete Entfernen ist ohne weiteres möglich wenn der Absender den Schein nicht mit cyanoacrylate aufgeklebt hat (und das das war bis jetzt bei keiner Sendung die ich erhalten habe so gemacht worden ...)

 

Also wenn man will dass der nicht unbeschadet entfernt werden kann immer schön mit Sekundenkleber befestigen .... 




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