Sind Pakete eigentlich "zugriffsgesichert"

Hey Leute,

jeder kennt es oder sollte es zumindest kennen. Unsere geliebten ASGs müssen ja in zugriffsgesicherten (abgeschlossenen) Taschen, Koffer ect. transportiert werden.

Rein logisch gesehen ist doch aber ein Paket (welches vom AS Shop oder von einem anderen Spieler) eigentlich garnicht in dem Sinne zugriffsgesichert, da nicht mit einem Schloss abgeschlossen...

Ich meine im Umkehrschluss wirds jawohl kaum erlaubt sein meinen Waffenkofer einfach mit nen paar Streifen Panzerband zuzutapen...

Nur ein kleiner Gedankenanstoß um evtl. eure Meinungen dazu zu hören ;)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soweit ich weiß muss die Replika beim Kauf so verpackt sein das man von außen nicht erkennt was drinnen ist und diese muss dann eben auf direktem Weg in das befriedete Besitztum gebracht werden was für die Post genau so gilt. Ansonsten muss sie eben in einem geschlossenen Behältnis sein wo schon ein stärkerer Kunststoffkoffer mit Kabelbindern verschlossen reicht. Falls ich falsch liege könnt ihr mich gerne mit dazu gehörigem Paragraphen bewaffnet verbessern.

(13029 Posts)

(nachträglich editiert am 10.12.2013 um 01:24 Uhr)

Erlaubnisfrei ist wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.

Wenn ich einen Karton mit Klebeband umwickle, komm ich nicht ran ohne es zu zerschneiden, selbiges gilt auch wenn ich alles in nen Seesack stopfe und oben durch die Ösen ne Schnur ziehe welche ich dann verknote.

und da ich keinen zugriff habe ohne etwas zu beschädigen, ist es nicht zugriffsbereit.

kannst auch nen Karton einer Scharfen Waffe als Verpackung nehmen und mit Klebeband an 3-4 Stellen umwickeln, so das man sieht das es der Karton einer Waffe ist. über den Inhalt sagt ein Karton nichts aus, oder ist eine Jacke welche ich in nem Windelkarton versende automatisch ne Windel?

Link zum §

(672 Posts)

(nachträglich editiert am 10.12.2013 um 01:29 Uhr)

 "kannst auch nen Karton einer Scharfen Waffe als Verpackung nehmen und mit Klebeband an 3-4 Stellen umwickeln, so das man sieht das es der Karton einer Waffe ist. über den Inhalt sagt ein Karton nichts aus"

 

An sich hast du Recht bloß würdest du damit auch in Städten rumlaufen? Bevor da ein Polizist Stress macht investiere ich lieber in Klebeband und hab meine Ruhe. 

Hier hilft ein Blick in die WaffVwV.

Unter 12.3.3.2 steht geschrieben, dass der Transport "am besten" im Futteral mit Schloss erfolgen sollte. Also nicht zwingend!

Sollte sie im unverschlossenen Behältnis transportiert werden (erwähnt der Gesetzgeber ja ausdrücklich, daher muss dies auch möglich sein), dann gelten die "drei Handgriffe" und die "drei Sekunden". Die muss man dann mindestens brauchen, um die Waffe in Anschlag bringen zu können.

Folglich haben die AS-Shops mit dem Versand keine Probleme, da du die AS-Waffe aus deren Päckchen nicht in weniger als 3 Sekunden und nicht mit weniger als 3 Handgriffen in Anschlag bringen kannst.

Alles klar, danke Jungs! :)




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