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Tox, bei deiner Erläuterung solltest du nicht vergessen, dass diese Bearbeitung eine Herstellungslizenz nach §26 WaffG bedarf, da nicht nunmehr einfach Teile getauscht werden, sondern gebohrt und eingepasst wird.

(423 Posts)

(nachträglich editiert am 27.11.2013 um 14:07 Uhr)

Das Nozzel auszutauschen ist ja auch grundsätzlich möglich Tox, aber wenn man nicht genau weiß was man macht, macht man mehr kaputt als alles andere. Ansonsten ist es eben nicht so einfach zu tauschen wie bei KJW und Tanaka, mehr wollte ich gar nicht damit sagen ;-)

 

...und da mir schon einmal so ein Horst seinen Anwalt auf den Hals gehetzt hat, weil ich ihm gesagt habe, man könne das Nozzel austauschen, die Pfeife das aber vergeigt hat und von mir einen neuen Bolt haben wollte, gebe ich niemandem mehr den Tipp das Teil aufzubohren.

Nein, ich habe ihm den Bolt natürlich nicht ersetzt.

Dan geht das garnicht so einfach ^^ Sorry !! Bei tanaka und Co kann man das Nozzle einfach rausziehen/hebeln und das Best Gun Nozzle reindrücken/schlagen mit dem zugehörigen Nozzle Schutz Dingings .

Naja ok das ist natürlich DOOF weil das Nozzle zu 99,9999% perfeckt abdichtet .

Bitte was nach §26 WaffG , Einpassen einbauen nur mit Lizens !?! Naja ok Deutsche Regeln Deutsches Spiel.

Dan ist ja auch das Best Gun Hop-Up Unit Illegal weil man den Lauf anfeilen muss , wenn man so darüber nach denkt .

 

 

(2332 Posts)

(nachträglich editiert am 27.11.2013 um 19:23 Uhr)

Eben... Das einbohren ist vom Hersteller des Nozzles schon so vorgesehen, kann ja auch nicht anders gemacht werden. Das Nozzle ist extra für die TW und G&G gebaut worden. Selbst wenn man Werkzeug zum Einbau braucht ists damit nur schwer als Illegal zu bezeichnen, denn man hat effektiv garnichts hergestellt. Nur eben das Nozzle getauscht.

Dreht man sich ein Nozzle oder sonst was der Funktionsteile selbst, dann hätte man ein Waffenteil selbst hergestellt- das wär dann auch verboten.

... ansonsten müsst man mal wieder Chris fragen...

 

@ Davidson: Anwalt weil der Dulli selber nur Schrott in der Werkzeugkiste oder zwei linke Hände hat? (oder beides) Das ist so lachhaft das der Anwalt nichtmal von ner Rechtsschutzversicherung bezahlt würde^^

(1620 Posts)

(nachträglich editiert am 28.11.2013 um 09:16 Uhr)

Da muss ich dich leider korriegieren. Das Einbohren ist nicht vorgesehen, da die G96 anders als die Tanaka ist, auf die Nozzlelänge bezogen.

Ich gehe davon aus, ihr redet vom Conversion-Kit Nozzle. Dieses ist zum Austausch für den Standard Tanaka/ KJW verschluss gedacht.

 

Das Aufbohren des G&G Powerbolts ist ein nicht zulässiges bearbeiten. Das Bohren ist ansich nicht vorgesehen(bei der Standard G&G G96), weil dieser Bolt für G&G Systeme, nicht für KJW/ od. Tanaka Systeme gefertigt ist. Dementsprechend muss ein kürzeres Nozzle(so wie es dort ist) vorhanden sein.

 

Das mit dem Nozzletausch bezieht sich wie o. erwähnt nur auf Tanaka/KJW. Das anpassen eines anderen Nozzles(KingArms V1/V2) an den G&G Powerbolt kommt durch die fehlende Nozzlelänge Zustande.

Ich hoffe ich konnte einigermaßen rüberbringen, was ich meine.

 

p.s.: Schwer illegal oder leicht illegal gibt es nicht. Es gibt nur Erlaub oder nicht erlaubt. Du veränderst durch das Bohren die eigtl. Bauart des Bolt, mit nicht handelsüblichem Werkzeug, was zur eigtl. Wartung benötigt wird.

Austauschen, kein Problem, verändern durch Bearbeitung---> BüMa od. lizensierter Händler/ Werkstatt.

Auszug aus der WaffgVWV:

21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von
Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei
denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder
zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie
Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusam-
menfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist
kein Herstellen.
Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise
geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in
eine Waffe für Patronenmunition
, einer Repetierwaffe in eine
halbautomatische Waffe, einer
Schusswaffe für Einzelfeuer in
eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (An-
lage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausge-
tauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt
werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronen-
lagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geän-
dert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurz-
waffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von
Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mecha-
nische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten er-
laubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen
bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist
es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen.

Also ist das anfeilen des Laufes auch illegal ??

Weil Veränderung eines Waffenwesendlichen Teiles bzw Eigenbau/Umbau/Anpassung .

*WUUSAA* ^^

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