Futteral zu klein Waffen Lauf kuckt raus
(12 Posts)

(nachträglich editiert am 11.09.2013 um 08:12 Uhr)

Hallo liebes asvz ,

undzwar hab ich keinen passenden Therad gefunden und bei alle nur steht das man ein geschlossenen Behältnis haben muss was abgeschlossen ist .

Undzwar folgende Frage habe ein Futteral bloß bei dem Futteral kuck ein Stück des Laufes meiner Sniper raus ist das schlimm wenn Mann die so im Auto mitnimmt ? (Kann dennoch abgeschlossen werden.)

 PS Fehler nicht übel nehmen bin nur am Handy .

mfg 

Ich würde das Risiko nicht eingehen. Investier 30€ und kauf eine Tasche, die groß genug ist.

(1212 Posts)

(nachträglich editiert am 11.09.2013 um 09:55 Uhr)

Grundsätzlich ist der Sinn eines verschlossenen Behältnisses den unmittelbaren Zugriff auf die Waffe zu unterbinden.

Wenn also der Lauf ein kleines Stück aus der verschlossenen Tasche rausschaut, so wäre ja immer noch kein Zugriff gewährleistet. Allenfalls könnte ein hervorschauender Lauf dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen.

Wenn du dir die neue, größere Tasche nicht leisten kannst, ziehe eine Plastiktüte über den Lauf, bevor du die Knifte (Ja, ich liebe dieses Wort) in dein Futteral packst. So is der Lauf vor überängstlichen Blicken sicher.

Aber allein aus ästhetischen Gründen würde ich auch eine größere Tasche kaufen.

EDIT: Rechtschreibfehler entdeckt...

Ersteinmal möchte ich Norbert in allen Punkten recht geben.

Weiter ist zu sagen, dass du Anja dich anscheind verlesen hast. Die Waffen müssen in "verschlossenen" Behältnissen Transportiert werden und nicht in "geschlossenen".

Hier noch ein weiterer Lösungsansatz: Die meisten Sniper(L96, m24 usw.) lassen sich mit wenigen Handgriffen(Sekunden) in Schaft und Lauf zerlegen. Das könnte dein Überlängenproblem beheben.

Hi,

es gibt sog. Gewehrstrümpfe, die über einen langen Lauf gezogen werden können (da hat auch ein 300mm Silencer noch Platz. Die meisten Koffer / Futterale gehen bis 140 cm (was bei manschen Sniper Guns nicht reichen wird). In dem Fall wird das zusätzliche Futteral über das herausstehende Laufende gezogen.

Kreativer Weise hätte ich hierfür noch eine Budget schonende Lösung. Ein 250mm Abwasser Rohr aus Kunststoff (gibt es im Baumarkt für ca. 5-8 Euro für die 2m Stange) auf die Länge der kompletten Knifte mit zwei passenden Verschlußdeckeln. Mit ein Wenig Schaumstoff das Innere polstern und mit einem Breiten Gurt (aufgeschraubt) kann es wie ein Koffer getragen werden.

Mit einem oliven oder schwarzen Paintjob sieht es auch ordentlich aus.

lg

für das geld für rohr, verschluss und farbe kann man sich auch einfach auf ebay,egun oder hier im asvz ne passende tasche kaufen.

 

http://item.mobileweb.ebay.de/viewitem?sbk=1&nav=SEARCH&itemId=400524162445

Ich versteh immer nicht warum die Leute am Transportmittel sparen wollen!

min. 400€ für ein SSG ausgeben ist okay..... aber nicht die 50€ für ne passende Tasche haben bzw. nur aus Bequemlichkeit nicht den Schalli abschrauben können oder die Schulterstütze einklappen/ zusammenschieben (wenns geht). Das passt für mich nicht zusammen!

 

btt: Wenn die Polizei dich mit dem Auto anhält.... die werden da nicht begeistert sein und du bist höchstwahrscheinlich dein SSG los!

Das SSG wird vermutlich auch nicht mehr als 130€ gekostet haben :D

Nein, so kannst du deine Waffe nicht transportieren, da das verschlossene Behältnis blickdicht sein muss.

Und vermutlich geht es hier um die Rechtliche Geschichte eines herausragenden Laufes, aus einem abgeschlossenen Futteral/Koffer/Behältnis. Also wollen wir uns doch auch mal auf die Frage einlassen, oder sie ignorieren.

Es muss ja nicht jeder Thread irgendwie zu einem Tummelplatz für ****** und ****** reduziert werden. Man kann ja auch einfach mal sachlich antworten.

flea: Woher hast du diese Erkenntnis? Gibt es dazu irgendwo was Nachzulesen? Insbesondere, wenn, wie in diesem Fall, die Tasche wohl blickdicht ist und nur ein kleiner Teil hinausschaut?

Würde mich sehr interessieren

Diverse Richter haben in diesem Land schon geurteilt. Leider fehlt mir grad die Zeit, entsprechende Urteile rauszusuchen, aber ein Schmankerl hab ich doch:

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

 

Das Futteral ist ab da nicht mehr blickdicht, wo ein Teil der Waffe raus schaut. 

§12 Waffengesetz Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10). Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird. „Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig. „Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen) in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)

Ok, Flea. Wenn's da sogar schon Urteile gibt, dann will ich auf meiner Ansicht nicht zu sehr pochen.

Daher mein Fazit:

Kauf auf jeden Fall ein passendes Futteral, dann bist du auf der sicheren Seite. Selbst wenn es rechtlich kein Problem sein sollte, dass ein Stück der Mündung rausschaut, so kann es bei einer Kontrolle zunächst Stress geben. Denn auch Polizisten sind keine wandelnden Gesetzbücher und werden im Zweifelsfall die Knifte (Jaaa, da war es wieder) zunächst einziehen. Selbst wenn du dem Gesetz nach im Recht bist, den Ärger hast zunächst erstmal du.




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