Also, ich wollte einen Kurzfilm drehen. Dazu brauche ich ja Airsoftwaffen. Aber da wir ohne Munition drehen, brauchen wir ja nicht das Gelände abzusperren und eine Sicherheitszone einzurichten, oder doch? Wir wollten nur Warnschilder hinstellen. Wie seht ihr das?
Sperr alles ab häng schilder auf und Frag erst die Polizei! :)
~Anubis
...
Also um die Rechtlinien u. Gesetzte im Bereich Airsoft kenne ich mich schon aus, also müsste man die Waffen ausschlachten?
Frag am besten di Polizei ich denke aber es wäre Besser
~Anubis
Ein Blick ins WaffG schafft Klarheit.
Schon alleine das sichtbare Führen ausserhalb befriedetem Gelände ist verboten,
völlig egal ob geladen/ungeladen, funktionsfähig oder nicht.
sry fürs OT:
frag mich echt wie jemand helfen will wenn er selber keine Ahnung hat, besonders im Rechtsbereich.
ich übertreibs ma:
"ej darf ich auf Kinder schießen" "glaub ja"
selbst bei "glaub nein" ist die Antwort f.a. weil der Antworter sich nicht sicher ist. stellt euch ma vor nen Lehre würde wissen vermitteln von dem er nicht sicher ist obs stimmt, oder ein Blauhemd euch nen Strafzettel geben weil er glaubt nen Blinker müsste nicht blinken sondern durchgehen an sein...
bin für ne Meldung "sollte ausgeblendet werden weil Melder unsicher" oder noch besser "sollte ausgeblendet werden weil keine Angabe von § im Rechtsbereich"
heyho,
ich habe zwar immer nur Fotos gemacht aber das sollte etwa ähnlich sein.
Anscheinswaffen dürfen zu Film- und Fotozwecken auch ausserhalb befriedeten Geländes verwendet werden.
Also solltest du dafür sorgen, dass es sich bei den Waffen tatsächlich nur um Anscheinswaffen und nicht um Erlaubnisfreie Waffen handelt.
Ich habe das so gehandhabt, dass entweder nut 0,5er verwendet wurden oder aber die Waffen Nicht funktionstüchrig waren, Akku raus, keine BB's im Mag und Inner barrel ausgebaut.
Dennoch sollte man sowas bei den örtlichen Behörden, Gemeindeverwaltung/Polizei anmelden, damit die nicht direkt angerannt kommen wenn zurecht beunruhigte Bürger anrufen. Zudem kann es von der Gemeindeverwaltung noch andere Auflagen geben was Zeiten und Orte angeht (z.B. nicht dierekt neben nem Kindergarten o.Ä.).
Ich hatte es auch schon dass dann nen Freundlicher polizist daneben stand und "aufgepasst" hat, ist aber bisher immer gut gelaufen.
nachzulesen im Waffengesetz Paragraf 42a Absatz 2 für Anscheinswaffen:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(2) Absatz 1 gilt nicht
Öhm die Foto und Filmaufnahmen sollten jedoch solche im engeren Sinne sein: also einer hinreichend professionellen Produktion.
Und die sollte man zwingend beim Ordnungsamt anmelden!
davon gehe ich doch aus!