M4 GBB bestes Tuning

 
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(nachträglich editiert am 12.07.2013 um 18:46 Uhr)
"Veränderungen an Funktionsteilen einer ASG unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt (§26 (1) WaffG), sofern die ASG
nicht nur zur Reparatur oder Wartung zerlegt wird und ausschließlich Wechselläufe oder Wechselsysteme, die zum Einbau durch den Endverbraucher bestimmt sind, eingesetzt werden.
(Nr. 21.1 WaffVwV)
Der Einbau solcher Teile ist frei.
Verändert sich dabei die Leistung innerhalb des gesetzlichen Rahmens, so führt dies nicht zum Verlust der Zulassung."


So aus dem Handzettel mit Quellenangaben unseres Moderators für den Rechtsteil dieses Forums Chris(ATW).
 

Danke, wollte den ling auch posten hab ihn aber nichtmehr gefunden :)

Kalash 2 fragen dazu:

#1 meinste das die ganzen Leute wirklich 100% Ahnung haben und selbst wenn sie es hätten sich im Rechtsstreit als "verursacher" dieses hinstellen lassen wollen. oder das die lieber auf NR. sicher gehen wollen?

#2 durch das neu beschießen lassen verdienen die ja auch nochmal Geld, welches sie doch garantiert nicht verachten würden oder?

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

[Thread geschlossen]

Bevor hier nochmehr Halbwissen frei gesetzt wird, mach ich mal zu....
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