komplett demontierte "F" Waffe verkaufen mit U18
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Das gilt für jedes Teil einzeln, aber nicht wenn du eine illegale Waffe als Bausatz importierst.

(218 Posts)

(nachträglich editiert am 12.07.2013 um 14:01 Uhr)

Also darf ich die Waffe jetzt doch als Verkauf anbieten?

Sie ist komplett demontiert, nicht Schussfähig und es ist kein Hop Up vorhanden, was ich vergessen habe zu schreiben. Also kann die Waffe gar nicht funktionieren, selbst wenn ich sie im Besitz hätte und alles montieren würde.

Ändert das die Sachlage?

Edit: Kleiner Nachtrag: Laut Prüfung eines Admins ist der Verkauf erlaubt und besteht wieder, trotzdem danke für diesen interessanten Thread :D.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 12.07.2013 um 19:55 Uhr)

Beim Verkauf übt er den Besitz aus (Waffeneigenschaft geht durch das zerlegen nicht verloren!  (Verstoß WaffG)

Der Eigentümer räumt widerrechtlich den Besitz ein (Verstoß WaffG)

Ein Klarer Fall von Verstoß gegen das WaffG!

(13035 Posts)

(nachträglich editiert am 12.07.2013 um 20:53 Uhr)

Chriss das verwirrt mich aber.

also wenn es ne Waffe ist die ich zerlege, bleibt es ne Waffe. kauf ich mir alle Teile dieser Waffe einzeln zusammen, ohne Zusammenbau sind es nur Ersatzteile die nachm Zusammenbau erst zur Waffe werden, welche dann auch zerlegt ne Waffe ist?

aber wenn ich nun aus der Waffe durch ne schwächere Feder ein Spielzeug mache ist es keine Waffe mehr sondern Spielzeug, oder bleibt es dann ne Waffe?

Tja da ists wohl am willen des Gesetzgebers orientiert. Wenn ich für meine 20 AR15er so viele passende Ersatzteile brauche, das man davon auch ein ganzes bauen könnte, ist das ein blöder Zufall. Wenn ich den Gesetzgeber verarschen will in dem ich illegale Waffen in Teilen besorge ist es böser Wille.

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 12.07.2013 um 20:59 Uhr)

also:

Wir  haben eine Waffe, zerlegt bleibt sie eine Waffe... Bestimmung und Eigenschaft wird nicht gewechselt.

Waffe, die in ein Spielzeug umgewandelt wurde (also waffenrechtlich vernichtet wurde) ist keine Waffe mehr. 

Waffe wird von berechtigten Zerlegt und bis auf wesentliche Waffenteile als Einzelteile verkauft: das wäre legal. (Wesentliche waffenteile nur an Berechtigte)

Aber da der Verkäufer nicht berechtigt ist die Waffe zu besitzen, daher ihm diese (auch zerlegt) nicht übergeben werden darf.... Illegal (wie ich dieses Wort hasse).

Also liegt nicht berechtigter Besitz vor!.... Ja ich weiß ist kompliziert aber wär es einfach, würde es Fußball heißen ;)

(13035 Posts)

(nachträglich editiert am 12.07.2013 um 21:13 Uhr)

Also sollte man, wenn man eine Waffe verkaufen soll, aber u18 ist. sollte man ne schwächere Feder einbauen aber die Stärkere mit versenden?

 

und wenn man die § noch mehr verbiegen will: schwächere Feder einbauen, wieder ausbauen und {eine neue?} starke Feder dazulegen ohne Verbau. (Umbau zum Spielzeug - zerlegen von Spielzeug - Besitz von Spielzeugteilen + Ersatzteil) [das wäre dann doch auch Legal oder?]

(1040 Posts)

(nachträglich editiert am 13.07.2013 um 09:47 Uhr)

@Buddy ich habe das gemeldet .

Ich finde es auch gut, das du die Diskussion zu dem Thema in der Rechtslage begonnen hast.

Nur so können wir in unseren Marktplatz Sicherer machen und und finden Lücken in den Verkaufsregeln.

 

MFG Kretschi

Als U 18 darf ich keine schwächewre Feder einbauen, weil ich dann schon dann Besitz ausübe.

 

 

Und um das gleich nochmal klar zu machen:

Besitz = die Ausübung der tatsächlichen Herrschaft über eine Sache.

ich meinte ja, wenn ein 18 für ein 18+ verkauft, sollte der 18+ vorher drosseln auf Spielzeug. dann Feder ausbauen, alles zusammenbauen, und ne stärkere Feder zulegen, dann ist es ne u18 die auch für 18+ nutzbar wäre.

Besitz ist erlaubt. jedoch der Einbau von teilen zur funktionstüchtiger Waffe jedoch nicht. Selbes Spiel wie mit fireselector

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