Spiele auf StOÜbPl

 
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Moin.

Hat hier schonmal jemand versucht, ein Softairspiel auf einem StOÜbPl zu veranstalten ?

 Die Plätze sind idR recht weiträumig und abgelegen sodass da erstmal kein BB abhauen kann.

Als Veranstalterin nimmt man die OHG, die privat bewirtschaftet ist. Die steuerlichen Abgaben wären also vmtl. auch geklärt.

 

Müsste man also nur noch für die Platznutzung, Dixie-Mitnutzung, Abfallentsorgung aufkommen. Von dem Genehmigungsverfahren mal abgesehen...

 

 Hat schonmal jemand sowas gemacht ?

 

Gruß.

Jep...es ist quasi unmöglich da es durch die betreffenden Stellen zu 100% NICHT genehmigt wird!

Habe dies schon mehrfach durch, mit diversen StOÜbPl und TrÜbPl.

Die Bundeswehr sowie alle anhängenden Stellen halten nichts von "kriegsähnlichen Spielen".

StOÜbpl?

Trübpl Trupenübungsplatz?

 

Wenn ich das richtig mit bekommen habe wird bei mir in der nähe Die senne in augusdorf Ein Gebiet Freigegeben wird da das nicht gebraucht wird 

 

hab ich vor 2 Mohnaten mal in der Zeitung gelesen 

So wie ich das verstanden hab ist das in komplettes dorf Zwar mitlerweile Ziemlich kaput aber Naja

 

Ich würde es Spontan Ghost Town nennen ;)

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 08.07.2013 um 20:11 Uhr)

Dieses "Dorf" in der Senne gehört(e) den Briten... nicht den Deutschen. Und so kaputt ist dass dort nicht - im Gegenteil... viele Häuser wären sogar mit etwas Sanierung beziehbar...

Davon ab:
Es ist sehr schwer, der Bw das Thema schmackhaft zu machen. Grundsätzlich ein Ding der Unmöglichkeit, aber oft ist es wie überall: durch Connections und gute Beziehungen zum Vorgesetzen kann man auch einiges drehen... aber davon reden wir mal nicht.
Grundsätzlich aber wie gesagt: nein, nicht möglich - das Thema attraktiv zu verkaufen läuft als Zivilist nicht... dann noch eher als "Ausbildungsmaßnahme" (...vorsicht) in der Truppe, aber da hat ein Außenstehender keine Chance.

Ansonsten kann man aufgegebene Flächen und ungenutze Gebiete kaufen/pachten... das ist natürlich wieder was anderes - kostet aber auch entsprechend.

MfG

Team RAPTOR hat vor einigen Jahren mal erfolgreich ein Invitational Only erfolgreich auf einen TrpÜbpl durchführen können.

 

Drei Wochen NACH der GENEHMIGTEN Veranstaltung meinten irgendwelche Drecksdeppen die davon gehört hatten, es ILLEGAL nachmachen zu müssen. Sie liefen dabei einer dort übenden Einheit in den Weg und wurden schlußendlich von der Feldjägerei vom Gelände eskortiert und der Polizei übergeben.

 

DANACH wurden derlei Veranstaltungen vom Kdr als zuständigem Hausherren für eben jenen Platz grundsätzlich untersagt.

 

Danke dafür.

Musste das nun sein? Sowas belangloses um nen 4 Jahre alten Thread auszugraben.

Sorry. Hatte das Datum erst gelesen, nachdem es zu spät war.

Moin Moin

der Truppenübungsplatz oder Standortübungsplatz, je nachdem was es dann nun ist unterliegt, nicht der OHG sondern dem Kasernenkommandanten. Es ist sehr wohl möglich auf Truppenübungsplätzen zu spielen (In Boostedt hatten wir ein eigenes Feldlager das durch die SpezPi aufgebaut und gewartet wurde und für EAKK und Checkpointausbildung genutzt wurde, inklusive Wasser, Toiletten und Stromanschluss).

Als Soldat des Standortes hat man mit ein wenig Glück und Überredungskunst ein perfektes Spielfeld da sich sowohl Zivilisten als auch Polizei im Regelfall nicht auf Übungsplätze verirren. Alles andere wie Wachen/ OvWa kann man im Vorfeld klären.

Letztendlich kommt es darauf an wie kooperativ der Kasernenkommandant ist und wie man es ihm verkauft. Taktisches Geländespiel/ Taktikeroierung Orts- und Häuserkampf klingt besser als Geiselnahme oder Bombenlegen.

Natürlich ist peinlich genau darauf zu achten das man sein Gehirn nutzt und nicht wahllos Türen eintritt, seinen Müll liegen lässt oder die Gebäude mit Pyrotechnik in Brand setzt.

Lieben Gruß, Micha

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 13.07.2018 um 18:41 Uhr)

Und das nach 5 Jahren...

"der Truppenübungsplatz oder Standortübungsplatz, je nachdem was es dann nun ist unterliegt, nicht der OHG sondern dem Kasernenkommandanten. "

Wo steht hier, dass der Tr-/StoÜbPl der OHG unterliegen soll?

 

Nachtrag:

Hintergrund der Frage war seinerzeit, dass ich Mitglied des Betreuungsausschuss (?) meiner Kaserne war und wir Geld für die neuzugestaltende UHG gebraucht hatten. Das hat sich mittlerweile erledigt. Das Spielvorhaben zur Finanzierung wurde nie umgesetzt. Ich bin mittlerweile auch kein Soldat mehr.

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

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