BD in der BRD unter Strafe?

 
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(514 Posts)

(nachträglich editiert am 17.06.2013 um 11:23 Uhr)

Ich grüß euch alle recht herzlich. Bevor ich beginne: Ich habe zur Genüge die SuFu genutzt und bin nicht fündig geworden. Der Grund zur Eröffnung dieses Threats stützt sich auf folgende Aussage:

http://www.gutefrage.net/frage/was-is-ein-battle-display#answers 

Um euch weiteres Geklicke zu ersparen: Der Urheber des Kommentars, den ich hier thematisieren möchte, sagt folgendes aus: 

- Das Nachstellen/Darstellen von aktiven militärischen/behördlichen Einheiten/Amtsträgern ist bei Strafe verboten und fällt in den Bereich Amtsanmaßung/Verunglimpfung von Behörden/Amtsträgern. 

- Beim Tragen von Dienstgradabzeichen, ohne vorher in der dargestellten/nachgestellten Einheit tatsächlich im entsprechenden Dienstgrad gedient zu haben, verschärft die Rechtslage. (Hier spricht der Kommentierende von bis zu sieben Jahren Gefängnisstrafe, im Normalfall jedoch von 18 Monaten auf Bewährung sowie ein 'Bußgeld' von bis zu 5.000 Euro)

Weiterhin wird folgendes behauptet:

BD sei nur unter folgenden Kriterien möglich: 

Nachstellung/Darstellung von militärischen/behördlichen Einheiten/Amtsträgern welche einer nicht mehr existenten militärischen Einheit einer nicht mehr existenten Armee oder einer nicht mehr existenten Behörde eines nicht mehr existenten Staates angehört haben. 

An dieser Stelle weist der Kommentierende darauf hin, dass es sich nunmehr um das sogenannte Reenactment handele, welches in der BRD allem Anschein nach nicht unter Strafe stünde. 

Die oben genannten Aussagen und Kriterien des Beitrags, den ich da fand, habe ich des Verständnisses sowie der Satzstellung halber etwas verändert. Jedoch sagen sie immer noch denselben Sachverhalt aus! Wer hier skeptisch ist, folgt bitte dem o.g. Link und macht sich sein eigenes Bild.

Hier nun meine Frage und gleichzeitige Rechtfertigung, weshalb ich im Rechtslage-Forum schreibe:

Entspricht dieser Kommentar der Wahrheit? Werden BD'ler tatsächlich unter Umständen so sehr bestraft? Und warum findet BD in der AS-Szene bei Längerspielenden so großen Anklang, wenn die Rechtslage bzgl. dieser Art des Spiels so riskant für die Spieler ist?

Da ich mich in der letzten Zeit mit den Unterschieden von BD/Reenactment/MilSim ein wenig ausseinander gesetzt habe, die Materie recht interessant finde, und dann wenig später auf dieses Kommentar im Netz stieß, wäre ich für ein paar hilfreiche Antworten dankbar.

LG, Cpt. Hook

 

P.s. Falls der Link nicht funktionieren sollte, habe ich euch den offiziellen Kommentar per Pic in den Anhang gesetzt. 



Soweit ich weiß ist es nur verboten, sich in der Öffentlichkeit wie ein Angehöriger besagter Einheiten zu Verhalten (Amtsanmaßung).

@Lennard: Okay, schonmal danke für Deine Anwort. Allerdings habe ich da eine direkte Gegenfrage:

Wie sieht es mit Messen aus? Beispielsweise die RPC in Köln? Es hat BD'ler, die ich kenne, gegeben, die dort in 'voller Montur' erschienen sind und die Messe besucht haben. Gilt die Messe hier als öffentliche Veranstaltung, womit wir einen Gesetzesverstoß, Deiner Aussage nach, hätten?! Oder gilt es als Veranstaltung mit anderer Rechtslage, zu der die Öffentlichkeit Zugang hat und es legitim ist?

 

 

(1620 Posts)

(nachträglich editiert am 17.06.2013 um 13:06 Uhr)

@ Cpt. Hook: Der Kommentar, den du von gute-frage.net hier geposted hast, ist mehr als blödsinnig.

Einmal, als Gegenvergleich Marvbecs Link (danke dafür) und zudem gibt es für die Falschaussage des Herren dort keinerlei gesetzliche Grundlage.

Zudem gibt es meist nur selten BDler, die tatsächlich irgendwelche Rang- oder Dienstgradabzeichen tragen.

 

"Und es wird regelmäßig der ein oder andere BattleDisplayer erwischt, angeklagt und verurteilt".

Absoluter Schwachsinn, man liest oder hört nichts von solchen Dingen in der lokalen Presse o.Ä.

Diese Antwort ist voller falscher Infos.

Zu deiner Frage mit den Messen, warum sollte das verboten sein?

Es gab auf der Gamescon ein AS Team, welches dort mit Waffen und voller Montur aufgelaufen ist(in Absprache mit dem Veranstalter-keine Mun. etc.).

Messen sind meist keine öffentlichen Veranstaltungen, da der Gelände-Eigentümer eine Hausordnung festlegt und somit selber entscheiden kann, welche Leute auf das Gelände dürfen und welche nicht.

(336 Posts)

(nachträglich editiert am 17.06.2013 um 12:55 Uhr)

Ich meldete mich nun extra dort an und schrob einen Kommentar dazu.

Hab mir mal dein halben Text ausgeliehen Levy :D

 

Ich sehe gerade, dass ich damit über ein Jahr zuspät kommen, aber egal :D

@ Levyathan

Punkt1: Ich wollte klare hilfreiche Antworten, um zu sehen, was es damit auf sich hat. Herzlichen Dank für Deine!

Punkt2: Zu Marvbecs Link bin ich noch nicht gekommen, werde mich aber umgehend darum kümmern, vielen Dank hierfür!

Punkt3: Bzgl. meiner Frage zu Messen. Ich kann mich nicht erinnern, etwas über Verbote geschrieben zu haben und wenn ich mir meinen Post durchlese, bestätigt sich, was ich gerade getippt habe! Die Intention meiner Frage war lediglich, zu erfahren, wie es sich bei solchen Großveranstaltungen verhält! Aber da Du die Thematik mit der Hausordung des Messebetreibers / Eigentümers etc. kurz angerissen hast, hat sich für mich auch diese Frage beantwortet. Somit auch hier nochmals ein Dankeschön für erbrachte Kompetenz!

@all: 

Zum Schluss: Was dieser Herr da geschrieben hat, fand ich selbst recht fadenscheinig. Mir stand der Sinn nach einer Erklärung. Für den Inhalt dieses Kommis, kann ich beim besten Willen nichts! Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden und wollte nur Klarheit für mich schaffen, was mir durch euch gelungen ist! 

Von mir aus kann dieser Threat gern geschlossen werden. Die Thematik ist ja inzwischen geklärt...

[Thread geschlossen]

Abschließend geklärt



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