Käufer mit Ware unzufrieden, verlangt Rücknahme

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor Kurzem eine <0.5J Sniper getauscht. Als der Empfänger sie bekommen hatte (ich sollte zuerst schicken) weigert er sich nun, seine Softair im Gegenzug zu versenden, da er mit einer 0.5er nichts will. In meinem Verkauf stand aber eindeutig <0.5J und der Satz "Keine Rücknahme oder Garantie". Er will nun meine Softair zurückschicken, aber ich bin schon froh , dass ich sie endlich losgeworden bin. Soll ich das Paket von der Post annehmen oder darauf bestehen, dass er sie behält und seine Softair verschickt?

 

MfG



wenns expitzit als 0,5er angegeben wurde, hat er Pech und muss den Handel akzeptieren (bei bedarf such ich die § raus, ist aber 100% Fakt).

Er muss dir seine schicken 

0,5 stand drin und er hat gekauft 

hat der Pech gehabt 


(nachträglich editiert am 07.06.2013 um 19:17 Uhr)

A: Er hätte das F vermissen müssen

B: Er hätte sich wundern müssen das du keinen Perso. verlangt hast

C: Beschreibungen Lesen hilft.

So viel Unaufmerksamkeit bzw. Dummheit hat Nichts Anderes verdient. Sei froh das du deine Knifte losgeworden bist, er hat das Nachsehen. Kleine Fehler bestraft das Leben sofort. 

Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Gut, dann werde ich das Paket mit meiner ablehnen.. Das hat er eh schon ohne meine Zustimmung zurückgeschickt.

Jetzt noch ne Frage: Er redet dauernd etwas von einem Defekt, weil sie "angeblich" nur 20m weit schiesst und er hätte die selbe nochmal, aber die schiesse 3x so weit (komischerweise hat er mich dann gefragt, wo man das Hop Up einstellt^^). Wie weit schiessen 0,5er allgemein mit 0,2g bb´s? bei mir gingen die Kugeln etwa 35m weit.

 

MfG

35m ist für en 0,5er schon ordentlich, der sucht nur gründe um es zurück zu schicken

habt ihr den tausch hier im asvz-marktplatz gemach?

wenn er auf kaufen drückt und du annimmst dann habt ihr nach deutschem recht einen vertrag abgeschlossen ... wenn er dir dann seine nicht schickt, begeht er meines wissens (aber net sicher)  eine unterschlagung ...

Ca 35m

 

der sucht nur eine Ausrede ^^

 

wenn nötig schalt einen Anwalt ein ^^

(13035 Posts)

(nachträglich editiert am 07.06.2013 um 20:05 Uhr)

addy, wenn man sich nicht sicher ist...

 

und ich hoffe es melden sich jetzt icht noch x Leute die meine Aussage wiederholen oder iwas sagen ohne Ahnung zu haben...


(nachträglich editiert am 07.06.2013 um 19:59 Uhr)

Ich gebe dir einen richtig guten Tip: Nimmt das Paket mit deiner Waffe an. Natürlich wärst du im Recht auf den Handel zu bestehen aber möchtest du in einer Verhandlung Situation, in der du keine der beiden Waffen hast?

Lass dir den einmaligen Porto ein Lehrgeld sein und haks ab. Such dir einen Neuen Käufer/Tauscher dafür. sonst hast du am Ende keine Waffe und auch keine Geld, wenn du juristisch vorgehst wahrscheinlich noch weniger als vorher.

EDIT: Fox hat mit der Unterschlagung vollkommen recht:

Nach § 246 Absatz 1 StGB macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet.

Im Gegensatz zum Diebstahl (§ 242 StGB) ist somit nicht notwendig, dass der Täter Gewahrsam bricht. Es ist nicht erforderlich, dass der Täter bei Tatbegehung die Sache bereits im Gewahrsam hat.

Hab mir schon gedacht, das der nur einen Vorwand sucht.

Jeder, der schonmal eine 0,5er loswerden wollte weiß auch, wie schwierig das ist.

Wir haben nicht den "Kaufen-Button" in Anspruch genommen, sondern per PN geklärt. Sein Angebot hat er gelöscht, meins steht aber noch drin.

(13035 Posts)

(nachträglich editiert am 07.06.2013 um 20:08 Uhr)

er sagte ja, du auch = bindend. wie und wo ist damit schiet egal.

 

Marcel, kann sein das er recht hat, aber weist ja, gibt x Möglichkeiten das jetzt auszulegen (2 Anwälte 3 Meinungen...) ich würds er als Vertragsbruch (o.ä.) deklarieren.

Wie Marcel rate auch ich dir davon ab, diesen "Handel" zu erzwingen. Sicher bist du im Recht, gar kein Zweifel, aber sein Recht durchzusetzen is immer auch ne Frage der Verhältnismäßigkeit und diese is bei so nem Gegenstandswert eher fraglich.

Es geht hier ja nich um Betrug oder Diebstahl, zu Schaden gekomm' is auch niemand und abgesehen vom Porto hast du auch kein' nennenswerten Verlust gemacht.

 

Und beim nächsten Geschäft den "Kaufen"-Button nutzen (auch wenn man sich per PN einigt), dann kannst du ihn wenigstens entsprechend bewerten.

 




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