NPAS gedrosselte Gaswaffe in Frankreich ?

Hallo
ich hätt folgende Frage auf die ich nach benutzen unserer Freunde der SuFu und Google nix zu gefunden hab:

Darf man in Frankreich mit einer Gas-Knifte spielen die per NPAS auf max. 2J begrenzt ist, wobei das NPAS mit Schraubensicherungslack gesichert ist, also nicht ohne weiteres verstellbar ?

Hintergrund ist, das ich ein WE G39e besitze und vor hab beim Sniper-as einen Tunniglauf einbauen zu lassen in Verbindung mit einem neuen "F". Da ich aber in Frankreich spiel (2J Begrenzung per Gesetz) und sie mit dem Lauf sicher mehr als 2J haben wird, hab ich vor noch ein NPAS einbauen zu lassen um unter die 2J zu kommen aber die Präzision des Laufes zu behalten.

Danke für euere Antworten

Solange du in Frankreich die 2 J nicht überschreitest ist es egal was du in deiner Waffe verbaust.

(1575 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2013 um 21:54 Uhr)

Es geht ja nicht drum ob ich die 2 J überschreite sondern ob die Möglichkeit des überschreitens nicht für Stress sorgt.

 

Nein, ich spiele jetzt schon solange in F und noch nie wurde auch nur eine Waffe kontrolliert. Dann wären in F auch Waffen mit Federschnellwechsel verboten was sie nicht sind und da man dort auch das NPAS etc kaufen kann macht das keine Probleme. Du musst da auch nix abkleben.

(1575 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2013 um 22:05 Uhr)

Gut aber du bekommst in Deutschland auch tunnigteile frei verkäuflich aber du darfst se halt nicht einbauen ;)

Ein anderer Punkt wäre, ob man NPAS mit FSWS vergleichen kann was das Recht in F angeht ?

Also in Deutschland darf man Tuningteile einbauen.

 

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

(1575 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2013 um 22:30 Uhr)

Im Endeffekt gehts aber nicht um Deutschland sondern um den Fall in Frankreich wo entsprechende Paragraphen oder Erfahrungen hilfreich wären.

Btw: Das was ich zu Tunnigteile gefunden hab:
§21 WaffG legt fest, dass die Bearbeitung von Waffen einer Erlaubnispflicht unterliegt.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz" WaffVwV legt fest, dass eine Bearbeitung insbesondere der Fall ist, wenn wesentliche Teile der Waffe ausgetauscht werden.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
Das Waffengesetz wiederum legt in Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.3 fest, dass "wesentliche Teile" unter anderem sind: Lauf, Verschluss und Antriebsvorrichtung (sprich Gearbox bei AEGs)

Da würde ich mir gar keinen Kopf drum machen, da das Französische Waffenrecht nicht mal nen F kennt und du in Frankrech ab ner Lauflänge von 45cm und ner Gesammtlänge von 80cm bis zu 10 Joule darfst... 

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000036939

 

da habe ich es rein kopiert (Letzter Post). ließ es dir durch und zur Not steht da auch ne telefonnummer drinne.

 

 




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