F auf 0,5er FA erlaubt?

 
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Heyho,

ausgehend von ner hitzigen diskussion im Funk:

Ist es erlaubt ne Ge "F"te Waffe auf u0,5 und Vollauto zu bringen?

F und 0,5 und Semi -> sehe ich kein Problem

Kein F und 0,5 Vollauto oder Semi -> kein Problem

F und 0,5 und Vollauto -> Keine Ahnung...

Dazu müsste man wissen welche Vorgaben an das "F" geknüpft sind.

Ich gehe auch davon aus, dass ich ins Ausland gehen darf mit ner ge "F" ten Waffe, die dort auf 0,5 und Vollauto umrüste und das F + Importeurstempel komplett entferne.

 

Also ... Vollauto, F aber unter 0,5J "Spielzeug" erlaubt oder nicht?


(nachträglich editiert am 05.06.2013 um 10:54 Uhr)

Moin Barthel,

 

Seite 1 in der PDF unter "Waffenrecht Kompakt für AS"

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000007900

 

Auszug aus der PDF:

ASGs mit einer Mündungsenergie von nicht mehr als
7,5 Joule werden beim Inverkehrbringen mit einem F im Fünfeck
(auch Freizeichen, ) gekennzeichnet und sind damit von der
Erlaubnispflicht bei Erwerb und Besitz, jedoch nicht von anderen
waffenrechtlichen Regelungen wie dem Mindestalter von 18
Jahren oder dem Vollautomaten – Verbot, ausgenommen.
(Anl. 2 Abs. 2 UAbs. 2 Nr. 1.1 WaffG)


Waffen unter 0,5 Joule können ebenfalls ein "F" besitzen,
welches aus Mangel an Wirksamkeit von gesetzlichen Regelungen
keinerlei Auswirkungen auf die Rechtslage hat, da der Gegenstand
bereits grundsätzlich von der Erlaubinspflicht befreit ist..
Alle weiteren waffenrechtlichen Bestimmungen
bleiben davon unberührt.

alles klar da 0,5 weniger ist als 7,5 OK aber dennooch steht im gleichen Satz: sie sind von "Vollauto-Verbot" NICHT ausgenommen,

[...] gekennzeichnet und sind damit von der
Erlaubnispflicht bei Erwerb und Besitz, jedoch nicht von anderen
waffenrechtlichen Regelungen wie dem Mindestalter von 18
Jahren oder dem Vollautomaten – Verbot, ausgenommen.
(Anl. 2 Abs. 2 UAbs. 2 Nr. 1.1 WaffG).

 

und genau das macht mich eben stutzig, da das "F" eben NICHT nur E<7,5J auszusagen scheint ...


(nachträglich editiert am 05.06.2013 um 10:55 Uhr)

Am Besten nochmal kurz Rücksprache mit Chris ATW halten.

naja bissel missverständlich formuliert... aber OK, lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenig.

Ist zwar für mich nicht relevant, da ich selbst wenn ich die M16 auf U0,5 bringen würde Vollauto nicht aktivieren könnte (Systema), aber nach der Diskussion im Funk hat's mcih halt intressiert.

Nur ums nochmal auf den Punkt zu bringen. Ist die Energie unter 0,5 Joule entfällt das F. Den Rest kann man sich denken.

Wen du es aber 100% legal machen willst müsstest du deine 0,5er mit f noch zum testen schicken da es ein Elektrospielzeug ist das dan das CE zeichen braucht ( eu zeichen für Elektrosachen steht für sicherheit) dies müsste dan irgendwo auf der verpackung / Anleitung oder auf dem Produkt selber zu finden sein. Da sich aber so gut wie kein Polizist so tief mit der Materie auskennt wird da auch keiner Nachfragen.

@Tomas: von meinen 0,5er Waffen hat genau 1 ein CE drauf... und ich habe inklusive MGs 5...

Bist du dir sicher? Weil ich habe noch nie was gelesen diesbezüglich...


(nachträglich editiert am 05.06.2013 um 11:41 Uhr)
CE-Kennzeichnung

CE bedeutet "Communauté Européennes" (Europäische Gemeinschaften). Mit der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller eines Produkts an, dass dieses die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Für bestimmte Industrieerzeugnisse ist sie zwingend vorgeschrieben. Allerdings können Sie nur dann sicher sein, dass die Anforderungen erfüllt sind, wenn das Produkt von einer unabhängigen Prüfinstitution geprüft wurde und das CE-Kennzeichen mit einer zusätzlich angebrachten Kennnummer kombiniert ist.

Spielzeug ohne CE-Zeichen darf in Deutschland nicht verkauft werden (sollte man dennoch auf solches stoßen, ist vom Kauf dringend abzuraten!).

 

ich suche gerade den paragraphen dazu raus

 

@ hier die nachtragung:

Nach Richtlinie 88/378/EWG ist seit dem 1.Januar 1991 kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.

Von allen waffenrechtlichen Regelungen befreit beinhaltet auch das FA Verbot! Nur §42a greift, da dieser sich mit Anscheinswaffen beschäftigt.

Das F sollte aber überklebt werden, da es sonst zu Verwirrung oder falschen Maßnahmen bei den eingesetzten Polizeikräften kommen kann.

 

 

 

 

Muss vom Büchsenmacher gedrosselt werden oder darf dies selber vorgenommen werden...

 

Diese Frage tauchte im Funk vorhin auch auf.

da es sich nach dem "Umbau" um ein Spielzeug handelt würde ich persönlich sagen, dass aus meinem Verständnis heraus, dass ein BüMa damit nix zu tun hat.

Ist ja quasi "Hestellen eines Spielzeugs"... wenn ich ne Airsoft komplett aus Schrott teilen selbst zusammenbaue und die weniger als 0,5J hat ist es zumindest keine Waffe sondern eben Spielzeug.

Aber der leistungs verändernde Umbau ist ja solange illegal wie dort das F drauf ist.

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2013 um 12:56 Uhr)

... lies dir bitte mal das Merkblatt zur Waffenrechtsinfo AS durch oder am besten das ganze Thema ;) ...

 

*Edit*

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Leistungsveränderung ist kein Thema solange man unter 7,5J bleibt und nur Teile  Tauscht die vom Hersteller zum Austausch vorgesehen sind (also eigendlich fast alles)

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