Frage zur Gas Airsoft Pistole

Hey habe eine Gas Pistole seit neuen mit Blowback. Die Pistole hat circa 1 Joule.

Nun 2 kurze Fragen

a) Gelten beim Transport die gleichen Regeln wie bei 0,5 Joule?

b) Wenn man beim Spielen in erwischt wird, gibt es dann härtere Strafen wegen 1 joule?

haben zwar ne genemigung aber trotzdem

 

 

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 02.06.2013 um 19:31 Uhr)

Der Transport von Airsoftwaffen in der Öffentlichkeit ist nur im abgeschloßenem Behälter im ungeladenem Zustand und ohne Munition legal. 

Mit Airsoftwaffen schießen darf man nur auf befriedetem Gelände wenn sichergestellt ist das keine BB das Gelände unbeabsichtigt verlassen kann. 

Edit:

PS. Airsoftwaffen sind Anscheinswaffen, ein ordnungswidriger Umgang mit diesen ist untersagt egal wie hoch die Schußenergie ist! 

Ich frage mich gerade was Frage B soll.

Will ich lieber nicht wissen 

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 03.06.2013 um 11:25 Uhr)

0,5er sind zwar Anscheinswaffen aber gleichzeitig Spielzeug, entsprechend kann man sie auch unverschlossen aber nicht sichtbar transportieren (auch wenn das hirnrissig ist) ... Ü0,5er sind hingegen nicht nur Anscheinswaffen sondern erlaubnisfreie WAFFEN entsprechend muss man sie verschlossen transportieren.

Bei Airsoftwaffen ist aber noch nicht ganz klar geregelt was die Munition ist... und da kommt der Knackpunkt, man kann zumindest S-AEG's mit Mumpeln und akku zusammen transportieren (was aber auch hirnrissig ist, besser alles getrennt lieber 2 Kondome als eins mit Löchern .... ehh better save than sorry so)

-Edit- da war ich wohl auf nem alten Stand: siehe unten BB's sind keine Munition im SInne des Waffengesetzes ;) -Edit ende-

 

zu frage B)

- Ü0,5er sind Waffen

- u0,5er sind Spielzeug

beides sind Anscheinswaffen, das heisst man bekommt bei beiden Ärger! nur bei den Ü0,5ern kann noch nen verstoß gegens Waffengesetz zusätzlich dazu kommen.

Wenn euer gelände jedoch legal ist (befriedet, nicht einzusehen, ....) kanns euch eigendlich egal sein, denn dann könnt ihr nicht "erwischt" werden, da ihr nix illegales tut!

 

Ansonsten mal "Chris ATW" anschreiben der ist da bissel fitter als ich.

Ok gut danke dann muss ich mir in wald gebiet ja keine sorgen machen :)

Ich weiß nicht, ob du dich nur ungünstig ausgedrückt hast, oder es noch nicht verstanden hast: Umfriedung heißt, dass sichergestellt ist, dass niemand das Gelände unwissentlich betreten kann. (einfach ausgedrückt) Beispielsweise durch einen Zaun. Ein Waldgebiet wird nur in den seltensten Fällen eingezäunt sein.

Eben. Es darf nicht passieren das plötzlich ein Spaziergänger oder sonst was auf eurem Spielfeld auftaucht. Ausserdem darf keine Kugel das Gelände verlassen können. Und da scheitert es oft dran.

Und mir komme jetzt keiner mit "Ja unser Gelände ist ja so weit weg von der Zivilisation und von Wegen da kommt eh keiner vorbei...". Das ist falsch, es gibt durchaus Personengruppen wie Bushcrafter, Förster oder einfache Leute wie mich die es einfach genießen abseits der Wege ruhe zu finden. Deutschland ist eben nicht Schweden, DE ist eine sehr dicht besiedelte Industrienation und wirklich Wildnis gibt es hier nicht mehr.

 

Zu den Waldgrundsücken: War es nicht sogar so, dass Waldflächen eigentlich (es mag Ausnahmen geben) frei zugänglich bleiben MÜSSEN? Bevor das letztere jetzt irgendein Spezi als falsche Information meldet, das ist eine Frage, keine Antwort...

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 03.06.2013 um 08:36 Uhr)

Oh gotttotoogootttgoott!

Also:

Alle Airsoft sind generell in einem verschlossenem Behältnis zu transportieren. Egal wie viel Joule: Die einen weil sie Anscheinswaffen sind, die anderen, weil sie Waffen sind. Detailregelungen, die anderes sagen, sind vor Ort nicht nachprüfbar und machen nur Ärger.

Da Airsofts keine Munition im Sinne des WaffG verwenden ist der Transport der BB's völlig egal.

Zum Thema erwischt werden: Die Waffen dürfen nur auf Gebieten geschossen werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen (Siehe Faltblatt) erfüllen und auf denen Schießerlaubnis besteht. Sonst kommt eine Anzeige wegen: Unerlaubten Führens von Schusswaffen und unerlaubten Schießens von Schusswaffen. Teure Sache!

Natürlich ist der Umgang nur legal möglich, wenn die Gesetzliche Grundvoraussetzung des Mindestalters von 18 Jahren erfüllt ist, sonst sind wir außerdem im Straftatbestand des unerlaubten Waffenbesitzes drin.

@ Niklas: Ja steht im Bundeswaldgesetz. Ausnahmen gibt es, wenn scheibarer Wald nicht als solcher eingetragen ist, oder als solcher gilt und ein paar andere. Das wär aber zu ausführlich jetzt.




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