Evtl. Gesetzeslücke bzw. Unser Vorteil?

Okay ich hab mir mal die Gesetze zu Anscheinswaffen näher angesehen und evtl. einen Punkt gefunden der die Rechtslage für

AS'ler um einiges erleichtern kann.

Ich Zitiere mal:

Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen. 

 

Ich habe die betreffende Stelle hier mal markiert.

 

Könnte man nicht (rein theoretisch) mit neonfarbenden Tape oder Lack eine gewisse Stelle, z.b. am Lauf Neon "einfärben". 

Damit würde diese doch keine Anscheinswaffe mehr darstellen oder habe ich da etwas falsch verstanden? 

Wenn sie nämlich damit außerhalb des Gesetzes fällt dürfen Taschenlampen, Laser, etc. doch ohne Bedenken angebracht werden. Außerdem würde das "Semi-Gesetzt" aufgehoben werden.

Wie seht ihr das? 


(nachträglich editiert am 29.05.2013 um 15:47 Uhr)

das ist falsch, was du dir denkst. die waffen dann nur nich mehr unter anscheinswaffen. das heisst du dürftest sie in der öffentlichkeit tragen. semi-feuer, lampen und laser, joule-begrenzung usw. sind ein ganz anderes thema.


(nachträglich editiert am 29.05.2013 um 15:50 Uhr)

Du musst hier schon einiges an Deiner Waffe lackieren und die Neonfarbe darf nicht einfach so ablösbar sein.

Ich denke dieser Punkt wird einigen sehr gut bekannt sein. In England wird es zum Beispiel so gehandhabt das Waffen gelackt werden (meine zu 70%)

 

Aber die meisten haben kein Interesse daran sich eine Ausrüstung aufzubauen die so nah wie möglich an das Original Vorbild herankommt um dann optisch mit ner halb Neonfarbenen Waffe rumzulaufen.

Der Reiz am AS ist ja das "nicht gesehen" werden und anschleichen an den Gegner.

 

Und die Frage ist, sind die eventuellen "Vorteile" so groß, das man sich die Waffe verhunzt?

MfG Charon

Da ich anscheinend etwas fehl nterpretiert habe, nope.
Ist der Vorteil/Nachteil Faktor zu gering.

(1212 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2013 um 16:10 Uhr)

So ist das mirt dem Gesetz. Alles Auslegungssache.

Hier wird dir bei einer Verhandlung der Richter dein Neontape um die Ohren hauen. Denn dem Sinn nach soll diese Bezeichnung auf die bunten Nerf-Guns oder Supersoakers abzielen. (EDIT: So dass sie als Spielzeug erkannt werden)

Ich habe mal einen Ratgeber des Hessischen LKAs zum Thema Anscheinwaffe gelesen. Dort werden die mit den neonfarbenen Materialien schon etwas konkreter: Die sprechen da von neonfarbenen Teilen insbesondere im Mündungsbereich. ABER: Letztenendlich käme es auf das Bedrohungspotenzial an, das beim "Opfer" (also am anderen Ende der Waffe) erzeugt wird.

Also alles total schwammig und subjektiv.

Bis jetzt habe ich noch kein Grundsatz-Urteil zu den neonfarbenen Teilen gefunden. (Nach dem sich die Richter bei nachfolgenden Verfahren gerne richten).

Ich würde letztendlich nicht darauf bauen.

Wenn Du ne 0,5er, nahezu komplett, für irgendwelche Speedgamegeschichten al a' Paintball, wo Tarnung unwichtig is, in Knallneon lackierst oder sogar pulvern lässt, dann mag das wohl passen, für alles andere stimme ich meinen Vorrednern zu. Und für ne Speedgamewaffe reicht 0,5 Joule bei weitem aus, was also mit dem "SA/FA Modus - Joulebegrenzungshumbug" an dieser Stelle auch keinen Vorteil schafft, sondern nur das Risiko von Joulemonstern auf kleinen Feldern und den damit Verbundenen Gefahren und Streitereien erhöht.

 

Schachtelsätze am Morgen...wat n Aufriss. ^^

Das ist keine Gesetzeslűcke und auch nichts neues unter 0,5 joule mit einer asg die eindeutig als spielzeug zu erkennen ist darf jedes kind auch in der őffentlickeit spielen. Und was bringt das jetzt fűr Vorteile?

Lampen und Laser dűrfen zwar nicht an waffen angebracht werden da 0,5 joule aegs aber keine waffen sondern spielzeug sind darf man doch eh lampen und laser anbringen das wurde hier im asvz sogar schon dirkutiert.

.... Toll. Dann kan ich ja mein 0,5er G36 pink ansprühen und mit den Kiddies im Stadtpark spielen gehen. Nicht!

@ Fabian: bitte, bitte, lass es. Allein weil dein Teilchenbeschleuniger trotz Neonfarben immer noch wie eine Waffe aussieht, denn im Zweifelsfall bist du der Gelackmeierte und stehst mit einer Anklage wegen dem Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit da.




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