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Streng nach Gesetz ist solche Anpassung schon erlaubnispflichtig.

Aber die Nachweisführung ist nicht möglich.

(6872 Posts - Leiter der Moderation)

Darunter fällt bestimmt auch das entgraten von Plastik/Guss-Teilen, oder?

Streng genommen kann ich mir das gut vorstellen,ist ja auch ne Nachbearbeitung :/

Aber Nano,wie Chris schon schrieb,wer wills beweisen?

Wenn man es ganz streng nimmt, darf man die Kniffen sowieso nicht aufschrauben, da alles immer Auslegungssache ist Lachend

Hust...aufschrauben war immer erlaubt,das Austauschen von dafür vorgesehen Teilen auch Hust

(300 Posts)

(nachträglich editiert am 11.06.2014 um 11:53 Uhr)

Im Härtefall heisst Recht haben nicht gleich Recht bekommen .... Und streite du mal vorm Kadi, was nun Wartung, Instandhaltung oder Tuning ist und sag mir im Fall der Fälle bescheid! Ich habe gerne etwas zu lachen! 

 Aber das ist eine Grundsatz-Frage, die ich jetzt nicht in den Raum stellen will, da die Diskussion schon einen Bart hat, dass selbst die Wickelmaschine im Keller schon an Altersschwäche verreckt ist.

Bitte nicht...kann nicht weniger schlimm sein als Religionsdiskussionen mit meim Vater...und da krieg ich schon kotzkrämpfe vor Zorn XD.

Leider is das mit dem Recht in Deutschland nun mal so...viel zu viel Interpretationsmöglichkeit und Abstufungen...

Bei der Antwort verstehe ich vorangegangenen Post deinerseits nicht ... aber naja ... 

Die Praxis bei den Bka/Lka'en sieht so aus:

Waffe wird gemessen:

Unter 7,5J und F = Waffe legal

Unter 7,5J und F mit Vollauto = Waffe wird eingezogen oder muss rückgebaut werden

Über 0,5 J ohne F = Waffe muss nachtge F't werden

In den seltensten Fällen wird eingezogen oder Strafanzeige gestellt, i.d.R. nur, wenn die waffen im Rahmen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet wurden.

 

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