ASG in frankreich bestellen?!
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(1179 Posts)

(nachträglich editiert am 01.06.2013 um 15:16 Uhr)

Zum Thema Import und Kennzeichnungen: Das wäre trotzdem nicht legal, weil auf den Body neben dem F im Fünfeck auch ein Importeursstempel gehört. Und den bekommt die Waffe nunmal nicht, wenn du die selber importierst.  Das darf auch nicht jeder BüMa sondern der Importeur muss dafür eine Genehmigung haben, und beim Beschussamt gelistet sein.

Die Gearbox als Ganzes ist ein wesentlicher Bestandteil einer Waffe. Damit darf diese auch nicht importiert werden.

(646 Posts)

(nachträglich editiert am 01.06.2013 um 16:10 Uhr)

Importeursstempel?

Davon habe ich ja noch nie was gehört, sowas haben meine Waffen auch bloß nicht...

 

EDIT:

Wenn das so wäre, dann hätte das Beschussamt, die Waffe gar nicht wieder frei geben dürfen, sondern einziehen/behalten etc. müssen, da dies nicht passiert ist, stelle ich deine Antwort einfach mal in Frage

 

@Latro TF13/4th. A-01 :

Was hat das bitte mit dem Thema hier zu tun???

Du hast einen Tip gegeben, welcher gegen geltendes Recht verstößt. Darauf wollte ich aufmerksam machen. Wenn du noch Fragen hast, schreib mir ne PN, wir wollen hier nicht zumüllen.

Eine komplette GB darf auf jeden Fall nciht eingeführt werden! Ob mit oder ohne Waffe (auch wenn diese nicht zusammengebaut ist) ist egal.

(1179 Posts)

(nachträglich editiert am 01.06.2013 um 16:39 Uhr)

Beispielsweise steht bei ASGs von Sniper-as "no retreat" drauf und bei Kotte-zeller "K&Z"

Hier gibts nen Threat in dem es um dieses Thema geht.

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000072767

In folgendem Thread gibts dazu noch ein paar infos, die aber nicht belegt sind:

http://www.pbportal.de/forum/archive/index.php/t-268692.html

Hiernach wird das mit dem Importeursstempel erst seid 2003 gemacht und dass man den wohl nur braucht, wenn die ASG mehrfach eingeführt werden soll, sodass der Importeur bei Überschreiten der erlaubten Mündungsenergie haftet.

Ich geb nur wieder was da steht. Erscheint alles sehr undurchsichtig und teils wiedersprüchlich. Daher sollten wir auf jemanden warten, der uns da eine sichere Antwort geben kann.

Solange zieh ich auch meine Aussage zurück, dass das unbedingt drauf sein muss.

 

EDIT: Hier noch ein weiterer Thread der sich ausschließlich damit befasst:

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000000&sp=1&threadnummer=97478

Gleich im Anfangspost wird dazu alles erklärt.

Ja wäre schön, wenn ein Wissender hier mal seinen Senf dazu geben könnte.

 

Ich möchte natürlich niemanden dazu anstiften oder dazu verleiten etwas illegales zu tun.

[Thread verschoben nach: "Rechtslage"]
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