Anpassung des Marktplatzes (Regeln, Bildregeln)
(284 Posts)

(nachträglich editiert am 23.05.2013 um 10:26 Uhr)

Guten morgen verheerte Community, wehrte User, Moderatoren und die die es am ende Ausbaden (Admins^^). 

 

Nachdem ich ja vor einiger Zeit einen Thread losgetreten habe, dass mir ins Auge Sticht welche Formen das F im Marktplatz so annimmt, und sich da NICHTS getan hat gibts nun den konkreten Vorschlag.

Zur erinnerung der Aufklärbärthread *click*

 

Nachdem ich mir nun die Marktplatzregeln durchgelesen habe, durfte ich feststellen dass die Regeln wie es zur einstellung des Artikels vorgesehen ist garnicht die Rechtslage erfassen.

Zitat:

- Falls es sich bei dem Artikel um eine Softair handelt, welches nicht als Spielzeug eingestuft ist und somit nur an Personen die mindestens 18 Jahre alt sind verkauft werden darf, so ist außerdem ein Foto des F-Zeichens ("F" im Fünfeck - das Zeichen für "freie Waffe") beizufügen. Dies dient dem Schutz der Käufer, sodass keine illegal nach Deutschland eingeführten Softairs verkauft werden können.

 

So, was heisst das nun? Es können DOCH illegal nach D eingeführte Waffen im Marktplatz verkauft werden, nämlich die ASG F Kniften, die es auch im Ausland gibt. Was am ASG F schlimm ist? Nun... schaut in den F Thread den ich oben verlinkt habe. Ebenso wie die China F Kniften die einfach nur ein F ohne Inverkehrsbringer Marking oder ohne Kaliberangabe unterwegs sind.

Regeländerung also dahingehend dass die komplette von der PTB geforderte Beschriftung zu erkennen ist, wenn nötig halt auf zwei Bildern, da manche Inverkehrbringer ihr Marking nicht direkt am F anbringen (Welches halt Lieferantenseitig schon drauf war, wie bei ASG).

Beispiele für zweifelhafte bis hochzweifelhafte F Kennzeichnungen:

Beispiellinks aufgrund der Bitte einer Minderheit entfernt.

 

So, bevor das hier zum Massenpranger wird hör ich damit auf. Das sind nur Beispiele, die nach den Marktplatzregeln Rechtens sind, aber im grunde grob an der PTB vorbeilaufen. Was ich auch "wiederlich" finde, sind Bilder auf denen man raten darf, wo das F denn nun sein könnte. Einfach weil man eine Gesamtansicht der Waffe einstellt, mit einer auflösung dass sogar einem modernen Handy davor gruselt. 

 

 

Desweiteren wünsche ich mir einen Besitznachweis mit Datum. Um weiteres Schindluder zu unterbinden.

 

Edit: Wenn man sich das ASVZ als rechtsfreien Raum wo jeder tun und lassen kann was er will wünscht, so sei es denn... Der erste den man sich im Falle eines Falles greift, ist der Namentlich hinterlegte Domaininhaber, und ich kann mir kaum vorstellen dass Thomas Martin das in der Form schmeckt, wenn da erstmal die Welle rollt. Es ist ein aufwand, der durch minimalen Aufwand von jedem einzelnen komplett abzuwenden ist.

(3286 Posts)

(nachträglich editiert am 23.05.2013 um 10:46 Uhr)

[...] durfte ich feststellen dass die Regeln wie es zur einstellung des Artikels vorgesehen ist garnicht die Rechtslage erfassen.

[...] So, was heisst das nun? Es können DOCH illegal nach D eingeführte Waffen im Marktplatz verkauft werden, nämlich die ASG F Kniften, die es auch im Ausland gibt.

Und nochmal der Auszug aus dem VHK

Falls es sich bei dem Artikel um eine ASG handelt, welches nicht als Spielzeug eingestuft ist, und diese somit nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft werden darf, so ist außerdem ein Foto des F-Zeichens ("F" im Fünfeck - das Zeichen für "freie Waffe") beizufügen.

So, und jetzt sage mir, wo dieser Punkt nicht der Rechtslage entspricht?!
Hier wird klar gesagt, dass die Waffe ein F besitzen muss - was pauschal auf die aktuelle Rechtslage zutrifft!
PTB-Listen schön und gut, hat aber mit der Rechtslage an sich nichts zu tun und hier werden bestimmt nicht die Ausnahmen von den Ausnahmen der Ausnahmen gepostet zumal diese sich ständig ändern...
Ja, vielleicht ist der VHK nicht in alles Ausführungen und Details vollständig - aber dafür gibt es Gesetze die das detailliert beschreiben und die werden nicht durch (fehlende) Marktplatzregelungen außer Kraft gesetzt!
Daher ist Dein "die dürfen hier doch verkauft werden" völliger Quark...

 

Weiterer Punkt aus dem VHK

Der Handel mit in Deutschland verbotenen Gegenständen ist nicht erlaubt, [...]

Selbst diese "ominöse illegale ASG-Geschichte" (hier der Hersteller) - spätestens hier wird gesagt, dass hier nicht mit verbotenen Gegenständen verkauft werden darf - wenn die Waffe nicht importiert werden durfte, dürfte sie ergo illegal und somit verboten sein. Easy way, isn't?

 

Desweiteren ist der Marktplatz nur eine Vermittlungsbörse und keine (Ver-)Kaufsplattform im eigentlichen Sinne!
Das heißt Käufer und Verkäufer müssen sich selbst im Klaren sein, was sie hier kaufen und verkaufen.
Diese Regeln sind also nur dazu da, um die Mindestanforderungen für ein bischen Sicherheit bei den Angeboten zu sorgen.

 

Meine Meinung: Einzelfallentscheidung.
Wenn Du ein Problem hast, melde den Verkauf und lass Dich überraschen, was der hiesige Moderator dazu sagt.
Ich sehe hier keine schwerwiegende Probleme, sondern nur überzogene Panikmache - auch wenn ich mich hier zum Thema "illegalen Import" raushalte, da ich dazu nichts beitragen kann!

 

MfG

Bisher wurden auch alle genau deswegen gemeldeten Verkäufe gemeldet und rausgenommen, somit gehe ich davon aus dass eine eindeutiger geschriebene Regel den Marktplatzmoderatoren die Arbeit erleichtern würde.

Desweiteren ist das was die PTB zu dem Thema vorgibt nicht die "Ausnahme zur ausnahme...." wie du schriebst, sondern geltendes Recht.

Also ist es nicht korrekt nur das F an sich zu fordern, aber an der Stelle kann sich ja jemand der sich fundiert damit auskennt, wie beispielsweise Chris(ATW), mal zu Wort melden.

Ausserdem ist das keine Panikmache, sondern ein echtes Problem wenn es mal anfängt jemand wirklich zu interessieren. Bei der Userdichte hier, nur eine Frage der Zeit.

Das ist nicht ausschließlich richtig. Ja, PTB ist richtig und toll, aber nur weil eine Waffe darauf nicht zu finden ist, heißt es nicht, dass damit alle, die dort nicht zu finden sind,  illegal sind.

Kleiner Exkurs - als ich bei meinem G3 den Body getauscht hatte, wurde es über ein Beschussamt neu geprüft - neues F, Kaliberangabe usw. - trotzdem gibt es dort keinen Importeursstempel mehr. Logischerweise trifft der Importeurstempel - so wie der Name bereits sagt - auf Waffen zu, die importiert wurden. Da das G3 modifiziert wurde und eben neu geprüft, haben die das nicht mehr als importierte Waffe angesehen (frag mich nicht warum, ich arbeite nicht bei denen).

Deswegen halte ich die PTB-Listen nicht für das Non-Plus-Ultra, weil diese nicht alle Felder von legalen Waffen abdecken. Nett, ja, aber eben nicht alles - und deswegen ist es für mich auch nur die "Ausnahme von der Ausnahme" - wobei ich mich hier tatsächlich schlecht ausgedrückt habe.

Wenn ich also, um mich oben zu beziehen, mein G3 verkaufen würde, müsste es abgelehnt werden, weil sie nicht auf einer Liste steht, die nicht vollständig ist? Halte ich absurd, deswegen sehe ich die Regel als nicht zweckmäßig an.

MfG

(284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.05.2013 um 14:13 Uhr)

Dann hast du aber einen Nachweis über den Neubeschuss, den du auf Anfrage auch vorweisen kannst. Wenn ich aber im Marktplatz (wie heute...) eine Waffe finde, auf der sich Mister Minit an einem Importeursmarking versucht hat, und das F wie das Fünfeck mit einem spitzen Gegenstand eingeritzt sind, weil der Schlüsseldienstgraveur keine Schablone dafür hat, wird derjenige mit sicherheit auch keinen solchen Nachweis erbringen können.

Dann ist zwar die Regel erfüllt, weil alles dasteht, aber trotz allem: Illegal.

 

Edit: Wenn sich der ein oder andere in seiner Artikelbeschreibung mal mehr Mühe geben würde gewisse Umstände darzulegen, würde es zu einigen Meldungen auch erst garnicht kommen. Und wo liegt das Problem auf Neubeschuss hinzuweisen oder anständige/vollständige Bilder vom F zu machen? Ich sehe da keins, wenn die Sache sauber ist.

(3286 Posts)

(nachträglich editiert am 24.05.2013 um 14:15 Uhr)

Trotzdem wäre mein Verkauf selbst mit meinem Nachweis gemäß Regel zunächst nicht richtig!
Da müsste genauso ein Punkt wieder aufgeführt werden, der dann meinen Nachweis erlauben müsste.
Das ist am Ende nur bürokratischer Wahnsinn, den wir hier veranstalten und ich bezweifle, dass selbst bei Aufnahme dieser Regel die Fälle sich vermindern werden.

Daher würde ich es so lassen wie es ist - denn diese "illelgalen ge-f-ten Waffen" sind ja bereits durch "verbotene Gegenstände" verboten. Also warum es noch mehr verkomplizieren, wenn man dadurch noch andere Problemfelder aufmacht, die man nochmal durch weitere Verkomplizierung lösen müsste?

Würde ja vollkommen reichen in die Regel "Vollständige Kennzeichnung oder Nachweis über die Legalität des Gegenstandes" zu schreiben, da wäre in einem Satz alles drin. Dann noch eine Verlinkung in den Erklärbärthread und da kann jeder für sich direkt Nachlesen was man zeigen muss.

Schon mal dran gedacht, dass es in DE auch legale freie Waffen ohne Kaliberangabe, Importeursmarkings oder gar ohne F gibt ?

@Tim: Wie wäre es mit einem Beweis?

(284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.05.2013 um 15:34 Uhr)

Er meint sicherlich sehr alte Luftgewehre und Pistolen, wobei man bei diesen über die Seriennummer den Nachweis erbringen kann dass sie aus der Prä-F Ära stammen. Allerdings trugen diese schon immer das Kaliber für welches sie gebaut sind irgendwo auf dem System. Gab ja diverse Luftgewehrkaliber.  Komplizierter wird es bei den allerersten Airsoftwaffen die in Deutschland vor etwa 20 Jahren auf den Markt kamen.

Beispiel: Meine SIG P226 von KWC

 

Da wird der Nachweis absolut schwer bis unmöglich, wobei ich kaum glaube dass so etwas im ASVZ Marktplatz landen wird. Findet mal so erhaltene 20 Jährige Softairwaffen. Solche Teile stellen dann wohl schon eher die absolute Ausnahme dar.

Ich berufe mich nun einfach auf mal auf die breite Masse der Angebote, wo es derzeit genug Fälle von halbgaren Kennzeichnung bis hin zu "Selbstgebauten" gibt.

Ich staune nur über die Kreativität... Gravuren vom Schlüsseldienst bis Photoshop... stellenweise nicht mal schlecht gemacht und nur an Kunstfehlern zu erkennen. Wobei diese Fälle schon den ausgemachten Betrug darstellen.

(450 Posts)

(nachträglich editiert am 25.05.2013 um 22:48 Uhr)

Kommandohamster hat recht und luftgwehre aus der ehemaligen DDR sind ja teilweise noch nicht sooo alt ;)

Wobei mir an "Luftgewehren aus der ehemaligen DDR" auch durchaus fälle persönlich bekannt sind, die an der Bundesgermanisch F Konformen 7,5 Joule Grenze kläglich scheitern =) Wenn man wollte könnte man mit den Dingern das Fass des Jahrhunderts aufmachen. Ich wollte wenns recht ist doch schon bei Airsoftwaffen bleiben, da Luftgewehre/Pistolen, Böllerkanonen und Bockflinten jetzt eher nicht für Airsoft relevant sind =)

 




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