KWA / KSC USP Trigger / Abzug tauschen
(673 Posts)

(nachträglich editiert am 17.05.2013 um 08:11 Uhr)

 

 Anscheinend sind die Trigger der USP Serie nach ca. 15.000 / 20.000 Schuss durch  sprich: er bricht an der rechten Seite, wo die Abzugsklammer dranhängt.

Da es mir gerade passiert ist, hab ich nen bissl recherchiert und rausgefunden, das dieses Problem weltweit existiert, also öfters passiert. 

Am besten den Realsteal Abzug bestellen, der passt in die USP :)

 Trigger gibts zB hier ( dieser ist für die Compact )

http://www.rksplus.com/epages/lno1J350m.sf/en_US/?ObjectPath=/Shops/lno1J350m/Products/HKUSPC14

 P.S.: Kennt einer noch nen shop wo man diesen trigger herbekommt? Muss nämlich  jetzt einen bestellen und vielleicht gibts ja einen in Deutschland.

 

 

P.P.S.: wer einen "normalen" Ersatz sucht wird schwer fündig. 

http://www.kwausa.com/ hat noch Trigger für die compact und zwei sind dort bestellt.

http://www.defiance-airsoft.com/temp/ der neue europäische vertrieb für KWA Teile. meinte ich soll mich an umarex wenden :)

http://www.tokyo-model.com.hk/shop/ hat die leider ausverkauft

Umarex kann die anscheinend besorgen.

waffen-ostheimer hat gerade welche reinbekommen

 

Ja, ich weiß, dass der Thread schon was älter ist, aber ich habe da eine kleine Frage:

Darf ich - als Privtperson ohne irgendeinen Waffenschein o.ä. - mir einen orginalen Abzug kaufen? Wie ist da die rechtliche Lage?

Ja, der Abzug ist kein wesentliches Teil einer Waffe und damit nicht Erwerbsscheinpflichtig.

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
...

1.3
Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst;
Wesentliche Teile sind
1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
...
1.3.4
bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;




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