Erfahrung mit dem taiwangun shop

 
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(498 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2020 um 12:46 Uhr)

Genau das meine ich. Eine in DE gekaufte 0.5er mit FSWS ist mit dem lösen einer einzelnen Schraube und dem Einbau einer stärkeren Feder illegal.

Da gibt es keinen Unterschied, meiner Meinung zumindest. Das ganze basteln ist ja legal, bei < 0,5J, ob die dann sonst noch Waffenrelevanten Teile bei 0,5ern dann noch als solche zu bezeichnen sind.... schwierig.

Da ich mit TWG eh noch ein Hühnchen zu rupfen habe frag ich da mal nach was sie zu der Geschichte sagen.

EDIT:

"Hey there,

 
I'm interrested in buying an AEG from you for usage in Germany. As you may know it's illegal to import any AEG with more than 0.5J of energy.
The gun I'm interrested in has a quick change spring system.
 
My question:
 
Is it possible and legal to ship the gun without a spring, so I can modify it to reach < 0.5J of energy using one of my thousands of springs and gears I have laying around here?
 
Kind regards,
Patrick"
(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2020 um 13:07 Uhr)

Wie viele AEG kennst du, die nur mit 1 Schraube sind bis die Feder draußen ist? Mir ist bis jetzt, glaub nur eine Handvoll bekannt.

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Für alle An- und Umbauteile gilt grundsätzlich: Wenn der Besitz nicht der Erlaubnispflicht unterworfen ist, so ist auch die Einfuhr nicht erlaubnispflichtig. Es gelten für den Gegenstand die gleichen waffenrechtlichen Regelungen, wie für die Waffe selbst, für die er konkret bestimmt ist.
(Anl. 2 Abs. 2 UAbs. Nr. 2 7.1 WaffG)

---

Import 0,5j legal, solange nicht Markings drauf sind die geschützt sind.

---

ASGs mit einer Mündungsenergie von höchstens 0,5 Joule sind von allen waffenrechtlichen Regelungen ausgenommen. Darunter fällt insbesondere auch die Erlaubnispflicht der Herstellung sowie des Umbaus.
(Anl. 2 Abs. 3 UAbs. 2 Nr. 1 WaffG).

ASGs mit einer Mündungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule werden beim Inverkehrbringen mit einem gekennzeichnet. Veränderungen an Funktionsteilen einer ASG unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt (§26 (1) WaffG), sofern die ASG nicht nur zur Reparatur oder Wartung zerlegt wird und ausschließlich Wechselläufe oder Wechselsysteme, die zum Einbau durch den Endverbraucher bestimmt sind, eingesetzt werden.
(Nr. 21.1 WaffVwV)

Der Einbau solcher Teile ist frei. Verändert sich dabei die Leistung innerhalb des gesetzlichen Rahmens, so führt dies nicht zum Verlust der Zulassung. Der Einbau selbstgefertigter oder bearbeiteter Teile ist nicht erlaubnisfrei. Die oben genannte Zulassung unterliegt der Nachprüfung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Handhabungssicherheit oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben sind.
(§23 (1) BeschussV in Verbindung mit Anl. I Nr. 3 BeschussV)

---

Also FSWS auch egal. Unter 0,5j Spielzeug, da ist alles erlaubt ausser man baut eine Waffe draus. Über 0,5j auch egal, weil über 7,5j ist unmöglich (ist mir bis jetzt bei Elektrischen noch nicht bekannt).

---

 

Können wir dann wieder zu den Erfahrungen mit TWG zurück kommen, bevor der nächste nach X Monaten versucht die § neu zu interpretieren weil er nur die Hälfte kenn?

"Wie viele AEG kennst du, die nur mit 1 Schraube sind bis die Feder draußen ist? Mir ist bis jetzt, glaub nur eine Handvoll bekannt."

Ares Amoeba. Eine Schraube ausm Stock raus -> Stock abnehmen -> Springguide und Feder lassen sich rausnehmen. 

 

"Die oben genannte Zulassung unterliegt der Nachprüfung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Handhabungssicherheit oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben sind."

Und genau daraus lässt sich einem wieder ein Strick drehen. Toll transparent mal wieder -.-

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2020 um 13:14 Uhr)

Ich sagte eine Handvoll, du hast jetzt 1 gebracht, also nix neues.

Rahmenbedingung: 0,5j Spielzeug alles legal solange man selber nicht über 0,5j baut. Kann man genauso ohne FSWS mit Klebeband am Drosselloch, welches auch legal ist.

 

Aber ich gebe dir nen Tip, verkauf alles was nach Waffe aussieht, es gibt im ASVZ sogar jemand, der eine legale F Airsoft, die unverbastelt war, verschotten lassen musste. Der Richter hatte was gegen Waffen und für einen Rechtsstreit wegen unter 500€ mehrere 1000€ zu verbraten hatte er keine Lust und Nerven.

"Witam / Hello / Bonjour / Buenos dias

We are sorry but we do not sell asg replicas to Germany. Only parts and tactical equipment are possible.

Best regards / Pozdrawiam / Cordialement / Un saludo

Stanisław Śmitkowski"

 

TWG machts einfach gar nicht, aus wohl diesem Grund (was mich wundert, da meine diese Woche gekaufte Cyma 030 aus Polen kommt). 

Aber verständliches Verhalten, bevor man sich in Teufels Küche begibt lässt man es einfach ganz. 

 

Achja, bzgl. TWG Support: Der Support antwortet idR. sehr schnell. 

(1254 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2020 um 13:31 Uhr)

Die Nachfrage bei Taiwangun zu dem Thema ist völlig unerheblich. Eine rechtssichere Auskunft dazu kann dir ausschließlich die für dich zuständige Waffenbehörde geben. Diese erteilt dir ggf. auch eine schriftliche Einzelfall-Genehmigung zur Einfuhr wenn du deinen Sachverhalt dort vorträgst. 

Diese Verfahrensweise wird vom deutschen Zoll genau so vorgegeben. Der Gesetzgeber sagt dazu:

"Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen [Waffenteilen] oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden. (…) Das illegale Verbringen bzw. die Mitnahme von Waffen und Munition in die Bundesrepublik kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft werden. (…)

Was sind illegale Waffen? Dazu von amtlicher Seite:

"Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind."

 

Genau dieses Prüfzeichen fehlt jedoch bei der Waffe aus Polen. Somit ist es eine illegale Schußwaffe, da vom Hersteller aus mehr als 0,5 Joule, egal ob mit oder ohne Feder. Jetzt zur Praxis: der Zoll prüft dein Paket und stellt fest das dort eine Waffe/Waffenattrappe ohne amtliches Prüfkennzeichen (F im Fünfeck, etc.) drin ist. Eventuell steht sogar noch auf der Packung das das Teil mehr als 0,5 Joule hat. Mit Glück wird das Ding trotzdem einfach als Spielzeug deklariert und durchgewunken. Mit Pech wird es beschlagnahmt und der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und als Straftat zur Anzeige gebracht. Von Amts wegen ist der Zoll-Prüfer dazu rechtlich sogar verpflichtet:

"Die Nichtbeachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der verbrachten oder mitgenommenen Waffen und Munition."

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/besonderheiten.html?nn=307096&faqCalledDoc=307096

 

Es gibt also nur zwei legale Möglichkeiten.

1. Die Waffe direkt vom Shop auf unter 0,5 Joule drosseln lassen.

2. Eine Einzeleinfuhrgenehmigung bei der Waffenbehörde beantragen bzw. durch einen Shop beantragen lassen und hoffen das diese erteilt wird zwecks Umbau auf unter 0,5 Joule bzw. Umbau auf Semi-onli und anschließender Einzelabnahme 

 

PS.: die Cyma 030 ist eine AEP mit unter 0,5 Joule. Damit gilt sie offiziell als Spielzeug, braucht damit keine Kennzeichnung und kann legal nach Deutschland eingeführt werden.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

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Der Scheißefilter ist voll.
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