Wie verbindlich ist der Kauf hier?
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Da steht dem Minderjährigen gegenüber! Heißt dein Vater kann zum Beispiel den Vertrag der auf dich läuft aber von ihm unterzeichnet wurde kündigen. 

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2013 um 13:28 Uhr)

ihr sprecht grade genau gegeneinander. der eine sagt mit 18 kanners unwirksam machn der andere das es mit 18 fest ist selbst wenns vorher unwirksam ist (weil von Eltern verboten).

 

Recht ist son Thema wo man gerne sagt 2 Anwälte 1 Richter 4 Meinungen...

 

Bräuchten also ein Fallbeispiel wos der Richter darauf fix gemacht hat und man sich drauf berufen könnte.

schwebend unwirksam(!!) streik.

Das ist was anderes.


(nachträglich editiert am 29.04.2013 um 13:29 Uhr)

zu deinem bespiel: was passiert, wenn der jetzt volljährige meint seine idee von "gestern" war doch nich so gut weil er jetzt zb mit 18 ja autofahren dürfte?

@helmold: genau so ist es ja rechtlich einwandfrei(steht auch da oben). wenn aber der vertrag nur von dem minderjährigen unterschrieben wurde, darum geht es.

edit: streik ich geb dir mit der auslegung. aber so ist das rechtswesen nunmal. in "meiner" branche sind solche sachen allerdings schon vorgekommen. ich werde bei gelegenheit mal ein fall diesbezüglich raussuchen.

Dann ist das schlicht und ergreifend Pech für ihn. Da wechselt der Status des Vertrags von einer Sekunde auf die andere von "schwebend unwirksam" zu "wirksam".

Ansonsten könnte ja jeder kommen und sich zum 18. Geburtstag eine Videothek o.Ä leerzukaufen nur um am Tag danach zu sagen "ups, war keine Pralle Idee". 

@Katze, habs umformuliert

 

@marc, da sagt man normalerweise "pech" aber es ist echt nen Thema wo ohne fallbsp. nichts 100% sicher ist.

Streik, dann ist das was anderes. Es geht bei dem 103, 3 nur um den Status "schwebend unwirksam", das heißt, dass weder Einwilligung noch Ablehnung der Eltern vorliegen.

Wenn die Einwilligung bereits explizit nicht gegeben wurde ändert der § gar nichts.

ja stimmt schon, aber bei dieser Sache mit in 6h volljährig ist es doch so das selbst wenn die Eltern es verbieten, aber man es dennoch macht, und sie es bis zum 18gb nicht mitbekommen, ist der Vertrag doch auch rechtskräftig. oder irre ich mich da? (und wie ist es wenn der Vk die Rückgabe raus zögern würde bis der K 18 ist?)

 

btw, wir gehen grad sehr weit weg von der Fragestellung des Erstellers, hoffe da ist alles wesentliche beantwortet.

"schwebend unwirksam" wäre wenn der vertrag unter vorbehalt geschlossen wurde.

zb: minderjähriger kauft ein mofa aber der verkäufer erwartet zustimmung der eltern oder volljährigkeit des midernjährigen.

verträge werden aber idR "schwebend wirksam" bei minderjährigen abgeschlossen, so das nur unter besonderen vorraussetzungen der vertrag als nichtig erklärt werden kann.

zb. minderjähriger bekommt von seinen eltern geld um einen roten pullover zu kaufen, dieser bringt aber einen blauen mit nach hause.

dies gilt dann auch bei einer änderung der rechtslage, wie volljährigkeit oder eltern lassen sich scheiden(mutter bekommt das volle sorgerecht) aber der vatter hat ihm in der vergangenheit eingeräumt sein taschengeld für panini sammelbilder(oder so ein mist) auszugeben.

Schwebend unwirksam bedeutet anders umschrieben ja nur, dass noch gar nichts entschieden ist. Wenn die Eltern also ihre Einwilligung nicht erteilen und dies dem Verkäufer mitteilen, dann ist der Vertrag auch dann unwirksam, wenn nur noch eine Sekunde bis zur Volljährigkeit fehlt.

Dann müssen die Vertragsparteien theoretisch das Geschäft auch dann rückabwickeln, selbst wenn der Käufer eben gerade volljährig geworden ist.
Der Zeitpunkt der Rückabwicklung bzw Rückgabe spielt dann keine Rolle.

Das was wir hier besprechen ist aber reine Theorie. In der Praxis sind solche Konstellationen die wir zusammenbasteln aber absolut unwahrscheinlich.

Und ja wir entfernen uns gerade sehr weit von der eigentlichen Fragestellung.  

Der Herr Unicorn hat im Hörsaal fein aufgepasst! :)

 

 

 

Geht ja hier mittlerweile zu wie auf de jure (meinem anderen lieblingsforum ;) In der seltensten Fällen räumen auf dem ASV Markplatz Verkäufer Käufern eine Stundungsoption ein (z.B. Leasing einer GBB Waffe ab 16 Geburtstag, die man dann zu Volljährigkeit erhält.)

 

Trotzdem ein interessanter Thread.

Minderjährigen Problematik: http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html & http://dejure.org/gesetze/BGB/109.html

Wiederruf nach §119 http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

"Kein Geld" aka Zahlungsunwillig -> Inkasso http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE556732006&st=null&showdoccase=1

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