Seite: 1 2 3 4 5 6 7

Es fehlen noch die Hinweisschilder worum es sich handelt mit ein paar Daten^^

Dann kannst du ja das Museum eröffnen, wo gibts Tickets?

Vielen Dank für das Lob!

Stimmt, Ja Go, Beschriftungsschildchen müssen da eigentlich tatsächlich noch hin... wieder was für die To-do-Liste :D

Tickets, äh... einfach mal ne PN schreiben ;)

@Pydracor geiler scheiß.  Was ist das für eine FG42?

@Pydracor

Für die Räumllichkeiten kannste ja schon Eintrittsgeld verlangen....einfach nur Hammer!!! Respekt.

(570 Posts)

(nachträglich editiert am 15.07.2019 um 12:25 Uhr)

Danke euch :)

Das FG42 ist eine Modelgun von Shoei, keine Airsoft (siehe z.B. hier: http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/20195)

Wäre als Airsoft natürlich sehr cool, der Nachbau ist aber mindestens genauso beeindruckend, Shoei ist da echt "State of the art" und beliefert aufgrund des immensen Preises eines echten FG42 sogar Museen (und das ohne Stahl, weil gesetzlich in Japan nicht zulässig) smile

Ah danke für die Info. Schade das es da keine Airsoft-Version gibt.

Das meiste einfach in meinem ,,waffenschrank" 



So, dass der Thread nicht einschläft. 

Habe mir im Bauhaus ein paar Bretter geholt und mit Winkeln zusammen gespaxt. 
Das M4 ist noch etwas einsam, aber das wird noch. :D



Ich sehe keine Tür oder ein Schloss, nur Gear ist unverwerflich, aber "Waffen"!?

(246 Posts)

(nachträglich editiert am 21.10.2020 um 12:42 Uhr)

Ich bin recht neu in dem Thema. 

Gibt es Vorschriften, dass Airsoft verschlossen sein müssen?

Es sind nämlich einige hier, die die „Waffen“ offen stehen haben. 

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000031417&seite=15#post1987152

Seite 14, Post von Sirke.

Unsere Spielzeuge müssen schlicht vor "der Wegnahme durch Unbefugte" gesichert sein.


(nachträglich editiert am 21.10.2020 um 12:45 Uhr)

Jonas: Es handelt sich um erlaubnisfreie Waffen (oder zumindest Anscheinswaffen im Falle von 0.5ern), diese müssen vor den Zugriff durch Unbefugte gesichert werden.

Ein einfacher Schrank, Spind etc mit nem Schloss dran oder davor genügt. Muss kein richtiger Tresor oder echter Waffenschrank sein.

Sprich wenn ich eine Tür mit Schloss befestige ist es legal?

Ich lass mich bei sowas immer gerne belehren, also vielen lieben Dank.

Jonas: Wenn du vor deinen Schrank eine Tür setzt, oben auch noch nen Deckel druff machst und dann vor die Tür n Vorhängeschloss setzt ist es völlig ausreichend.

Seite: 1 2 3 4 5 6 7



Anzeige