Privaterumtausch ausgeschlossen

Quelle:

http://www.arcor.de/content/digital/internet/97311706,1,artikel,Online-Shopping+Urteile+zu+Lieferfristen+und+Gew%C3%A4hr.html

 

Zitat:

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Dieser hat in einem anderen Urteil entschieden, dass Online-Verkäufer trotz der Formulierung «ohne Gewähr» dafür verantwortlich sind, dass ihr Angebot auch hält, was sie ihren Kunden versprechen. In dem Fall hatte eine Frau auf der Online-Plattform Ebay ein Boot für mehr als 2000 Euro ersteigert. Als sich später herausstellte, dass das Boot komplett von Schimmelpilz befallen und damit nicht fahrtauglich war, wollte sie vom Kauf zurücktreten. Die Verkäufer lehnten dies ab und beriefen sich darauf, dass sie sowohl in der Beschreibung des Bootes als auch später im Vertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hatten.

Damit konnten sie den Bundesgerichtshof in Karlsruhe nicht überzeugen. Die Verkäufer hätten das Boot unter anderem mit den Worten «Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen» als gebrauchsfähig beschrieben. Damit könnten sie nicht gleichzeitig eine Gewährleistung ausschließen, befanden die Richter (Az.: VIII ZR 96/12). Allerdings hätte die Käuferin den Verkäufern die Chance geben müssen, die Mängel zu beheben. Das gelte auch dann, wenn die Kosten für die Nachbesserung den Wert des Bootes überschreiten. Der Fall muss nun von dem Landgericht Berlin neu verhandelt werden.

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gruss

Aha,

ist doch nichts neues.

Natürlich geht das nicht!

Dann könnte man ja irgendeinen Stuss erzählen ohne dafür belangt zu werden.

Das wäre ja als verkaufst du ein 40€ M4 für 1000€ als eine Systema. Der Käufer denkt dann, es wäre eine Systema, zahlt die 1000€ und kriegt dann das Billigteil. Und dann stell dir vor, der Verkäufer könnte nicht belangt werden, weil er ja "Ohne Gewähr" geschrieben hat.

Nene, das ist schon richtig so ;-)

Handeln nach Treu und Glauben ^^




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