Rechtslage bei Feuerrate verändernden Einbauteilen

Hallo liebes ASVZ

Ich habe da man ne kleine Rechtsfrage ich hab vor kurzem übers Internet in Taiwan ein anderes Grifstück für das VFC G36 gefunden: http://airsofttaiwan.com/goods.php?id=475
die sache ist das es mit sicherhet die teile für FA beinhaltet
für das WE G39 habe ich bei egun.de mal einen FA Bolzen gesehen in der info stand das der einbau in DE verboten ist aber der besitz erlaubt sei leider ist der Artikel inzwischen ausverkauft also habe ich nichts um das zu beweisen die frage ist ob das selbe für das VFC Grifstück gilt

Danke im voraus

(bitte nur mit Quellangabe antworten)

Meiner Ansicht nach dürfte das Griffstück im Gesamten verboten sein, da es es die Abzugseinheit beinhaltet. Die Abzugseinheit ist ein wesentliches Bauteil einer Schusswaffe und somit der Schusswaffe gleichgestellt, für die sie bestimmt ist. Somit darf auch sie nicht über eine vollautomatische Funktion verfügen und der Import ist verboten. 

Vgl WaffG Anl. 1 A1 UA1 Punkt 1.3

Also ich hab mir das Teil mal angeschaut...

und da sieht es für mich so aus, als sei es nur das Griffstück. Denn solange die Selectorplate nicht dabei ist und ich nehme mal an, dass dein G36 auf die Art auf Semi gebracht worden ist, dass einfach die Selectorplate entfernt wurde, sollte es durchaus erlaubt sein das Teil zu importieren und zu besitzen... Aber halt nur, wenn das wesentliche Bauteil, was bei dir dafür genutzt wurde, nicht dabei ist. Du kannst den Shop ja auch mal anschreiben und fragen, ob es dabei ist und wenn ja, ob sie es auch ohne das Teil versenden könnten.

(1759 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2013 um 09:54 Uhr)

Bei Scharfen hat flea recht, aber es gibt hier in DE lücken: Beispielsweise darfst du Reparieren. Ergo wenn dein Giff Defekt ist darfst du dir auch einen Mit VOll Auto kommen lassen wichtig ist nur das nach dem einbau des ersatzteiles die ASG KEIN Vollauto mehr kann!

Quelle: http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000096743

 

War jetzte das einfachste und der liebe CHris ATW hat sich echt mühe gegeben, daher verlinke ich jetzt einfach weiter.

 

Ne andere Rechtlich absolut Statthafte möglichkeit wäre:

Teil bestellen um die Haltbarkeit und die zuverlässigkeit der ASG zu erhöhen.

 

Edit: Der besitzt von Voll Auto selectorplades ist Legal! EInbau also die Waffe auf Voll Auto bringen nicht!


(nachträglich editiert am 23.01.2013 um 10:31 Uhr)

Joa...

stimmt, jetzt wo du es sagst... zudem... wer sagt denn, dass das Teil nicht für eine 0,5er ist... Da wäre das nämlich völlig wurscht!

 

Tante Edit:

Ok, ich hab verpeilt, dass es sich hier um ein Teil für eine GBB handelt... Das macht meine Aussage natürlich grenzdebil... :3

Als 0,5er wird das nicht mehr durchgehen, aber wer vom Zoll hat so viel ahnung, dass er erkenn, ob das ding voll auto kann? (Doofe rethorische frage ich gebs zu)

OK, Worst Case: Der Zöllner ignoriert das auf der Rechnung Airsoft draufsteht, sieht nicht das das niemals an ne Scarfe Waffe gehängt werden kann und verpeilt auch mal nach dem Material zu schauen.

Er gibt euch das ding nicht und schickt es zum Beschussamt. Diese stellen Fest: GBB Teil keinerlei verwendung in scharfen waffen möglich, Vollauto ja, aber Leistungssteigernd wirkt sich dieses teil hier nicht aus. Schicken es zurück, da es nicht verboten ist das zu besitzen. Zoll gibt es dir wiederwillen, aber enteignen dürfen sie dich nicht einfach so.

Und es kann sein, dass sie mal stichprobenartig bei dir vorbei kommen um zu schauen, nicht das deine ASG doch vollauto kann, aber dazu braucht es jemanden, der dich anschwärtzt...

(5263 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2013 um 13:28 Uhr)

"Er gibt euch das ding nicht und schickt es zum Beschussamt."

Was soll denn das Beschussamt damit? Das wäre als würdest du nur das Getriebe und die Nummernschilder deines Autos zum TÜV schaffen und ernsthaft erwarten, daß die ne Plakette draufkleben.

Nach meiner Auffassung des WaffG wäre es denkbar, daß du evtl. aufgefordert wirst die ganze Waffe nach Einbau des Ersatzteils zur Nachprüfung einzureichen.

"Die ... Zulassung (Gültigkeit des "F"'s) unterliegt der Nachprüfung, sofern
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Handhabungssicherheit
oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr
gegeben sind (§23 (1) BeschussV i.V.m. Anl I (3) BeschussV)."

(Auszug aus Chris' Handzettel)

 

edit: Um keine neuen Gerüchte aufkomm' zu lassen hab ich mal bei unserem "ASVZ-Rechtsgelehrten" nachgefragt. Seine Antwort:

"Die Waffe selbst hat ein F und ist Legal. Damit sind alle wesentlichen Waffenteile nach der gleichen Rechtslage zu erwerben/einzuführen.
Das Fa-Verbot gilt nur für die vollständige Waffe. Teile darf man normal erwerben und besitzen und somit auch einführen. (Siehe FA Selektor Plate) Nur nicht funktionsfertig einbauen."

@Joachim: Somit eindeutig geklärt; du darfst dieses Griffstück bedenkenlos einführen.

danke an alle für die schnelle hilfe damit hätte sich das geklärt
sollte es nacher doch probleme geben werde ich das hier sofort melden damit nicht noch andere das selbe erleiden




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