Mit gearbox und eingebauter Selectorplate nach FR

Ich hätte mal eine rechtliche Frage.

Ist es legal mit einer zerlegten Airsoft, also 1. Waffe 2. Gearbox nach Frankreich rüberzufahren.

Sodass man also die vollauto. Plate schon in D einbaut ?

Gabs da nicht mal so ne Regel, dass die Gearbox alleine keine Waffe ist ?

Das würde das Umbauen in Frankreich und möglicherweise verlorene Schrauben ersetzen.

 

Ich freue mich über jede Antwort, die konstruktiven Inhaltes ist Lächelnd

mach doch noch 3. selector platte dazu, da kann dir gar keiner mehr was

es geht hier um das größte Problem der Menschheit : Faulheit

Ich würd es am liebsten in einer Umgebung zusammenschrauben, in der man nichts verliert     -> also nicht Wald :(  hab schon mehr als eine schraube verloren

Da die Gearbox ein wesentliches Waffenteil ist und der rechtlich entscheidende Part einer ASG ist, ist der Einbau in Deutschland nicht gestattet.

 

Sorry! Kleine Werkstatt mitnehmen! 

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 21.01.2013 um 21:31 Uhr)

WaffVwV zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden

... weiter ... Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ 

Da die Gearbox in der Funktionsweise geändert wird, trotzdem aber ein wesentlicher Teil der Airsoftwaffe bleibt, selbst dann wenn sie zeitlich begrenzt vom Rest der Waffe getrennt wird (zb. zur Wartung u. Pflege) ist das ändern der Schussfolge der Gearbox (bzw. das anbringen einer in Deutschlnd verboteten Dauerfeuer-Selector-Plate) "nicht legal"

Ich bin mir da nicht zu 100% sicher aber riskieren würde ich es nicht. Die Airsoft (Ü0,5J) wäre wenn das Bauteil (also die Gearbox) eingebaut wäre vollautomatisch und da die Gearbox auch ausgebaut zur Airsoft gehört wäre das anbringen der Vollautomatik-Selector-Plate an die Gearbox bereits "bearbeiten" bzw. "herstellen" und der Besitz der zeitlich voneinander getrennten Baugruppen der Airsoft somit nicht legal.

Verbessert mich bitte wenn ich falsch liege.

Edit: Chis hat´s ja eben eigentlich schon geklärt! 

Grüße 

ok danke für die guten Antworten

@ Christian: Richtiges Ergebnis, aber Falsche Begründung

Nicht § 26 ist hier entscheidend, da diese aufgrund 21.1 VWV hier nicht anzuwenden ist. Hier gilt das Allgemeinverbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr 1.2.1

Da die Gearbox ein (das einzige) wesentliches Waffenteil im sinne des WaffG ist und wie ein vollständige Waffe zu behandeln ist.

 

 

 

 

 

 

 




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