"SWAT" legal?

 
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Hi Community,

habe hier eine Rechtsfrage zu der ich keine Antwort gefunden habe, bzw. unsicher bin.

Konkret geht es darum dass ich einen SWAT Scharfschützen darstellen möchte. Also kein Reenactement sondern einfach nur darstellen...

Logisch dass da auch irgendwo SWAT auf der Gear stehen muss. Ich dachte an eine Basecap mit der Aufschrift sowie groß auf der Weste.

Ich bin jetzt unsicher ob ich das überhaupt darf? Weil ich darf ja nicht alles tragen da es ja sonst zu Verwechslungen kommen könnte, oder irgend so eine Gesetzeslage gibt es doch.

Bitte um Antwort von Leuten die mir wirklich sagen können Legal oder darf ich nicht!

Es geht nur darum ob "SWAT" auf der Cap und der Weste stehen darf?

Darfst du. Deutsche Polizeieinheiten wären was anderes.

Soweit mir bekannt ist für "Amtsanmaßung" auch vorraussetzung, dass meine "amtsanmaßende Handlung" vollzieht.

Im Rahmen eines Skirms auf Privatgelände gehe ich davon aus, dass du eh darfst denn ich darf ja auch ne Polizeiuniform mitsamt allen Abzeichen beim mir im keller tragen und Limbo tanzen ^^

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000095058

 

Hier lesen, da steht alles was man zum Thema Amtsanmaßung wissen muss. 

 

Shmock und Arthur, Halbwissen braucht bei Rechtsfragen wirklich niemand. 

Hi Mills .. du darfst gerne auch lesen, vorzugsweise den Text von mir  .. und mir dann zeigen wo ich Halbwissen propagiere ..

(939 Posts)

(nachträglich editiert am 15.01.2013 um 14:14 Uhr)

Alles klar ich danke euch! Mir ists einfach lieber vorher mal zu fragen bevor ich was trage was ich nicht darf. Wie Mills sagte, Rechtsfragen sind definitiv ernstzunehmende Sachen.

 

Schönen Tag und danke nochmal,

Huggy

Das mit der Signalfarbe zB.

Es darf auch komplett dem original entsprechen, solange er sich nicht in der Öffentlichkeit als SWAT Officer ausgibt/vorgetäuschte Amtshandlungen vornimmt.

.. ich dachte du wolltest meinen Text lesen ..

 

aber scheinbar überfliegst du ihn nur ..

 

ich Weise dich mal darauf hin :

[ironie]

 

.. aber die übereifrigen haben ihn ja schon gelöscht ..

 

(939 Posts)

(nachträglich editiert am 15.01.2013 um 14:14 Uhr)

Er darf sich NICHT! dafür ausgeben! Rumlaufen ja, sich dafür ausgeben oder Amtshandlungen vortäuschen nicht. Egal obs ihm jemand glaubt oder nicht.

Mills,ja da hasst DU recht!!!

Das meinte ich aber auch!

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 15.01.2013 um 14:10 Uhr)

Vollkommen legal. 

 

Und Jungs mal ernsthaft: Wer in Gear in der Öffentlichkeit rumläuft hat es doch nicht anders verdient ;)

[Thread geschlossen]

Bevor hier noch mehr Halbwissen rein kommt.



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