Sagen wir es mal so, ich weiß das es Konsequenzen dafür gibt, ich weiß (bzw. wusste) aber nicht genau ob die Dienstaufsicht sowas regelt.
Hab mir aber jetzt mal das hier zu Gemüte geführt:
http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
Da stehts so ziemlich genau drin, ich entschuldige mich dafür gefährliches Halbwissen verbreitet zu haben :)
BGHSt 31, 61: Wer Titel oder Berufsbezeichnungen im ausschließlich privaten Bereich bei einer einmaligen Gelegenheit nur gegenüber einer Person unbefugt verwendet, ohne dadurch die Interessen der Allge-meinheit zu gefährden, macht sich nicht nach § 132 a strafbar
Wie man sieht ist das Bild nicht im Öffenlichenbereich gemacht worden!
Ich hoffe das reicht ...... weiter mit Bildern
Umlackierte EX?
Man sieht leider nicht viel.
(Combatshirt ist leider noch nicht da)
Hir mal was von mir ;-)
Zwar schon älter aber immer noch gut!
Sehr dynamisch.
Mal was aktuelles von mir ;)
So hier meins, aber ohne Waffe.
Grüße
Das MilTec schreit mich an. Der Helm sitzt schief.
Immerihn war er in der Lage ein Bild Hochzuladen wo man etwas von der Ausrüstung erkennt.
Aber sonst schließe ich mich Corpus Meinung an.