Illegalmeldungen durch User
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"Wird schwierig mit den Akkuboxen, die ja recht häufig im gebrauch sind. Ich denke da müsste ggf. nachgebessert werden. 

...

Und alles unter Generalverdacht stellen, halte ich auch für etwas überzogen."


M.M.n. reichen die beiden Argumente aus um sich seitens der Moderation/Administration ernsthaft mit der Anpassung des VHK zu befassen.

Es besteht der Verdacht einer Straftat und der wird gemeldet. Herauszufinden, ob es sich um eine Straftat handelt, ist dann wieder Aufgabe der Polizei, in diesem Fall: Moderation.
Wenn ich mich mit Usern absabbeln wollen würde, ob ihre Lampe funktioniert oder nicht, hätte ich mich in den letzten Tagen als Mod beworben. Hab ich aber nicht.

Finde es interessant wie das AsVZ an Qualität gewinnen möchte.

Moderatoren fordern Nutzer im Forum öffentlich dazu auf, keine Bilder mehr zu melden die nach dem VHK verboten sind.

Werdet euch langsam mal einig und bekommt das interne mal auf die Kette.

Diese Disskusion gab es schon mal im 6mm. Wurde paar Monate gemacht und dann wieder abgeschafft. Wenn man zu 100% legal sein möchte, dürfte man nahezu keine Waffen mehr verkaufen und die halbe Userschaft bannen. Warum? Stichwort Tuning und wie weit man das selber machen darf, ohne BüMa und BA. Nuff said. Das mit den Lampen.... Also bei PEQ Boxen sollte man direkt von Akkubox ausgehen, und bei den Lampen soll einfach unter jedes Bild geschrieben werden, das sie ausgegossen sind. Mal im ernst, ne Ahnung was das für ne Arbeit ist ALLES zu überprüfen? Ein direktes Verbot fänd ich auch nicht wirklich gut, da hat keiner was von, da die Regeländerung eh nicht zu jedem durchkommt und sobald dann einer ne Lampe sichtet wird der User gemeldet und die Mods haben nur noch mehr Arbeit die nicht sein müsste. Das Argument "ist aber 0,5" darf auf keinen Fall geduldet werden! Dann kommt jeder zweite und behauptet das. Ganz oder garnicht...

Hast du den Post vor deinem mal gelesen? Das Verbot besteht bereits! Aktuell wird es nur nicht richtig durchgesetzt...

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 26.11.2012 um 10:58 Uhr)

Hmm also ich verstehe auch nicht den Unterschied zwischen:

"es handelt sich um ne u0,5er" und "Lampe ist ausgegossen und Funktionsuntüchtig"

bei ersterem kanns niemand überprüfen und das ist für dich nicht ok, letzteres ist für dich OK aber genausowenig nachprüfbar ... ist irgendwie unlogisch.

 

Zudem besteht das Verbot ja bereits wird nur irgendwie seltsam gehandhabt...

denke eine klare Linie in den AGB's würde hier (unabhängig von der zusätzlich geltenden Gesetzeslage, die vielen auch nicht bewusst zu sein scheint) Abhilfe schaffen, in dem Fall dann halt "es dürfen keine Lampen/Laser und/oder Attrappen der selben an Waffen angebracht gezeigt werden". Damit ist man Gesetzeskonform (sogar strikter) und es ist klar dass ich eben keine Fotos von Lampenähnlichen Dingen an ner Waffe hochladen darf.

Wenn ich es trotzdem tue (nen AnPeq als Akkubox zählt da dann auch dazu) begehe ich nen Verstoß gegen die AGB's.

Wer sich dranb stört soll halt garkeine Bilder hochladen, die woanders hochladen oder muss sich mit den Konsequenzen auseinander setzen.

 

Und wenn das dazuführt, dass man eben seine ultra toll gemodeddete Knifte hier nicht zeigen darf, dann ist das halt so.

"Im Zweifel für den Betroffenen", ok damit kann ich auch leben, also gehe ich davon aus, dass alle Waffen hier entweder u0.5J oder Funktionsuntüchtig sind, ebenso alle Anbauten vom Hersteller als "Spielzeug" deklariert sind, alle Bilder im einem Ausland aufgenommen sind wo sie erlaubt sind, die Aufnahmen beim der zuständigen Behörde als Film- und Fernsehaufnahmen angemeldet waren, bei den Aufnahmen eben ein Vertreter dieser Behörde die Aufnahmen überwacht hat und ich nurnoch melde wenn derjenige blöd genug war unters Bild zu schreiben "Lampe ist Funktionstüchtig, Waffe hat 9J und das Bild wurde in Berlin im Schlosspark gemacht"

Nur das "dazwischen" wie es momentan gehandhabt wird, in Verbindung mit der Unwissenheit/Vorsichtigkeit mancher User hier führt eben zu dem Angesprochenen Problem.

Wo ziehe ich die Grenze? was kann ich noch annehmen und wovon muss ich bei nem Bild ausgehen?

Und dafür sollten mir die AGB's ne eindeutige Aussage dazu treffen, da die aktuelle Gesetzeslage mit allen relevanten Urteilen zur Auslegung (und evtl. auch Fehlauslegungen) eben NICHT jedem bekannt ist, viele haben nicht einmal den Gesetzestext gelesen, dann gibt es auch noch einige Passagen die von verschiedenen Personen unterschiedlich ausgelegt werden UND zusätlich machen die Aktionen einiger Ordnungshüter die auch nicht ganz fit in dem Bereich sind, die Situation auch nicht eindeutiger, was bringt es mir im Recht zu sein wenn mein Gegenüber das nicht weiss?... 

(meine persönliche Meinung)

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 26.11.2012 um 11:57 Uhr)

Mal ein kurzer Einwand als Exmod (ein normaler User kann das nicht wissen)...

Es gab intern bereits eine genauere Regelung zu diesen Lampenverbot - auch wenn das etwas länger her ist.
Demnach gibt es für den Moderator eigtl. keine schwammige Definition.
Wenn die Mods das hier unzureichend durchführen, liegt es evtl. daran, dass ihnen diese Regelung nicht bekannt ist.

 

Generell gilt:
- Bilder von Waffen mit Lampen/Laser sind verboten.

Ausnahme gilt:
- Lampe/Laser wird als funktionsuntüchtig angegeben
- es wird angegeben, dass die Bilder aus dem Ausland stammen

Ergänzend müsste man hier noch als Ausnahme hinzufügen, dass Lampen/Laser an u0,5J ASGs erlaubt sind (das war zum Zeitpunkt der internen Regelung rechtlich gesehen nicht ganz klar)

 

In erster Linie galt dieser Punkt im VHK, um illegale Gegenstände in Alben zu vermeiden.
Dass eine 100%ige Kontrolle nicht möglich ist, ist klar (geht im Marktplatz und überall woanders auch nicht).

Wenn angegeben wird, dass eine Ausnahme zutrifft, dann werden diese Bilder geduldet - Punkt.
Wenn diese Angaben fehlen, geht man grundsätzlich davon aus, dass diese illegal sind.

Nach außen hin wird also gezeigt, dass es rechtmäßig ist und mehr KANN man im ASVZ nicht machen - alles andere wäre Stasi.

 

Aber auch hier gilt die Ausnahme: wenn man sieht, dass diese Angabe lediglich als Ausrede dient, gibt es eine Verwarnung. (z.B.: wenn eine ASG mit Paintjob irgendwo als ü0,5J und dann auf dem "Lampenfoto" als u0,5J angeben wird - offensichtliche Täuschung)

 

Letztendlich entscheidet das der Einzelfall.

Grundsätzlich ist es einfach: alle Bilder mit Lampen werden gelöscht, wenn die Angabe von Ausnahmen fehlt.

 

Noch eindeutiger geht es am Ende nur, wenn man Bilder komplett erlaubt oder komplett verbietet.

Wenn man es verbietet, fehlen einem Argumente - also alle, die sich rechtlich korrekt verhalten haben, werden bestraft (z.B.: tatsächliche Auslandsspiele, etc.).

Wenn man es erlaubt, heißt es wieder, dass wir Bilder mit illegalen Gegenständen dulden - und das geht ja nun auch nicht.

Schwarz/Weiß-Denken ist hier daher mMn nicht angebracht und die Verantwortung liegt hier vor allem beim User, dass seine Angaben wahrheitsgemäß sind.

MfG

dann sollte diese "Grauzone" auch explizit im VHK stehen, ansonsten ist es  Schwarz+Weiß und den Usern wird vermittelt das die Regelungen nur Zierde sind.

Eine Deko-Lampe ist keine Lampe im Sinne des VHK. Funktionierende Lampen aber sehr wohl. Da wir nicht nachweisen können, ob Bilder nun im Ausland entstanden sind oder ob es sich um eine 0,5er handelt, sind Lampen generell verboten. Ausnahme gibt es aus meiner Sicht ausschließlich, wenn es sich um Deko, also um nicht funktionsfähige, dauerhaft unbrauchbar gemachte, Lampen.

(13032 Posts)

(nachträglich editiert am 26.11.2012 um 18:26 Uhr)

flea, ihr könnt genauso wenig sehen obs ne Dekolampe ist oder einfach nur nicht eingeschaltet, wie ihr nicht sehen könnt obse ne 0,5er ist oder im Ausland.

und wie ist die Sicht der anderen Mods? ist ja nur deine persönliche Sicht, die nix mit dem VHK zutun hat.

(1377 Posts)

(nachträglich editiert am 26.11.2012 um 18:12 Uhr)

Seufz... wieso NACHPRÜFEN ?  Das ist gar nicht Aufgabe des Moderatoren/Administratoren-Teams!!

Diesbezüglich geht es NUR um die rechtliche Absicherung des Forums! Es dürfen hier keine Waffen mit illegalen Anbauteilen geladen werden.  Es sei den, das Bild wurde im Ausland gemacht oder es sind Atrappen (mMn der grösste Blödsinn...ich bau mir auch keine Hupen-Atrappe ans Auto nur weils toll aussieht..ganz oder gar nicht) . Diesen Sachverhalt müssen die Mods klären!

Wenn der beschuldigte User angibt : das ist nur eine Atrappe-oder: das Bild ist in Papaneuguinea gemacht worden hat der Mod diese Aussage schriftlich und wenn die Cops stunk machen ist das Forum fein raus!

Alles Klar?

Also labert nicht rum von wegen "...das könnt ihr nicht überprüfen..."

Die Jungs sind Mods im Forum-nicht die Polizei!!!

Naja.... nicht alle.... räusper....

Aber grundsätzlich hast Du recht: Moderatoren moderieren, dass heißt sie sorgen für einen reibungslosen Forenbetrieb und ein soziales Miteinander der User.

Die Jagd nach Unerlaubten "Kram" ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und bei entsprechend schweren Versößen würden die Moderatoreg ggf. auch tätig werden, aber dazu müsste es über den Ordnungswidrigkeitenbereich hinausgehen!

Die Jagd nach Vefehlungen einzener User kann nicht Kernelement eines Forums sein, aus meiner Sicht ist produktive Zusammenarbeit und Gedankenaustausch das Ziel. 

Wenn ein Verstoß vorliegt, der nicht bereinigt wird, spricht natürlich nichts dagegen diesen zu melden, aber Lampenjäger im ASVZ sollte kein Hobby für sich sein. 

 

 

 

 

 

 

 

 

also ganz blöd gelabert (sry wenn wer sowas nutz bekomme ich Kotzkrämpfe)

steht bei dem Foto, mit aktiver Lampe: "Feder ausgebaut". ist das ok? steht das nicht da ist es nen Verstoß?

Interessante Frage, kann ich nur juristisch beantworten: kommt ganz darauf an:

Ist es eine Taschenlampe, an der eine nicht schussfähige Waffenetrappe befestigt ist:

Juristisch ok, aber nach VK nicht gestattet.

Ist es eine Lampe zur Waffenmontage (bestimmt) an einer ASG oder Waffenatrappe 

Juristisch nicht ok, und nach auch VK nicht gestattet. 

Denn Lampen und Laser sind auf Fotos... ich sag mal geächtet, Illegal trifft es aufgrund der aktuellen Rechtsprechung einfach nicht.

Atrappen von Lampen und Lasern sind eben keine, sondern sehen nur so aus.

Somit 

 

Juristisch  ok, und auch nach VK  gestattet.  (Der Regelfall bei Meldungen)

Und jeder User verpflichtet sich bei der Teilname am ASVZ dazu, keine Bilder von Waffenrechtlich verbotenen Objekten hochzuladen. Also sagt jeder User durch sein Aktivwerden: Ist legal, was ich hier zeige. Zusätzlich mit einer Bestätigung am Bild selbst, zur Gewissensberuhigung. 

Nachweise gibt es nie: F's können gefälscht sein, SAEG könnten Vollautomaten sein oder über 7,5 J liegen, ist alles nicht nachweisbar, hier gilt das Ehrenwort des Users gegenüber den Moderatoren und der Community. Und allen sollte bewußt sein, ohne Ehrlichkeit und Vertrauen geht im Airsoft garnix.

Alles unter Dauerverdacht stellen ist recht anstrengend und fördert nicht gerade den Zusammenhalt. 

 

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