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Schreckschuss ist wieder eine ganz andere Geschichte. Hier werden keine Geschosse verschossen. Daher kann es auch kein F im Fünfeck tragen. Es bekommt lediglich das PTB Prüfsiegel und der Erwerb und Besitz ist ebenfalls ab 18. Schreckschuss darfst Du auch einen "Kleinen Waffenschein" beantragen, welches es erlaubt eine Schreckschusswaffe zu führen. Das kannst Du bei einer Airsoftwaffe nicht, da diese Geschosse verschießt. Für eine Airsoft bräuchte man daher einen richtigen Waffenschein. Für <0,5J Airsoftwaffen wurde der WaffG §42a ins leben gerufen.

F im Fünfeck ist eine Kennzeichnung für Waffen

PTB im Kreis ist ein Prüfsiegel für Schreckschuss, Reiz, und Signalwaffen

Man darf eine <0,5J mit F im Fünfeck besitzen. Es gelten jedoch die gleichen Regeln wie bei >0,5J Airsoftwaffen. Also Erwerb und Besitz ab 18, Semi Only und Führverbot in der Öffentlichkeit.

Wenn eine Airsoftwaffe <0,5J und Vollauto hat, sowie mit F im Fünfeck gekennzeichnet ist. Sellt es eine nach WaffG

Anlage 2: (zu §2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Abschnitt 1: Verbotene Waffen

1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder [...]

verbotene Waffe dar.

Man muss also das F im Füneck bei einer vollautomatischen <0,5J unkenntlich machen, damit es wieder unter die EU-Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG in Verbindung mit der DIN EN 71-1 fällt und vom WaffG (mit Ausnahme des §42a) ausgenommen wird.

<0,5J Airsoftwaffen ohne F im Fünfeck werden wie oben beschrieben vom Waffengesetz ausgenommen und können daher Vollauto schießen. Es besteht keine Kennzeichnungspflicht. Es muss allerdings mit dem CE-Konformitätszeichen der EU versehen werden, welche auch auf der Verpackung sein kann. Wenn <0,5J Waffen wie echte Waffen aussehen greift lediglich der WaffG §42a bezüglich Führverbot im öffentlichen Raum. 

 

Bezüglich Schreckschusswaffen:

WaffG §10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(4) [...] Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

In Verbindung mit

Anlage 2: (zu §2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Abschnitt 2: Erlaubnispflichtige Waffen

Unterabschnitt 3: Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen

2. Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
2.1 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.

Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; (PTB im Kreis)

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 10.10.2012 um 17:57 Uhr)

@ Volgrin: Das mit dem F ist so nicht ganz richtig!

 Unter 0,5 J ist von allen Waffenrechtlichen Regelungen (außer §42a) ausgenommen. Eine bestehende Kennzeichnung hebt diese Regelung nicht auf, da diese rein priviligierenden Charakter hat. Keinen Einschränkenden. Auch das Vollautomatenverbot ist eine waffenrechtliche Regelung, die aufgrund des Gesetzes aufgehoben wird (ohne Einschränkung)

Es gibt noch hinreichend Altbestände aus der vor 2003 er Ära, die unter 0,5 J mit F im Fünfeck haben. Auch diese sind von waffenrechtlichen Regelungen befreit.

F bedeutet: Von der Erlaubnispflicht im Erwerb / Besitz befreit. Die Mindestalter  18 Regelung ist eine Gesetzliche Kernregelung, welche für Waffen gem. WaffG gilt und durch das F nicht berührt wird. 

Die Befreiung von waffenrchtlichen Regelungen, welche die 0,5 J genießen kann also nicht das Mindestalter ab 18 generieren da dieses nicht durch das F bedingt wird.

Eine Befreiung von der Erlaubnis des Führens wird durch das F nicht erwirkt, somit bleiben die Regelungen des Gegenstandes nicht angetastet.

Also zusammengefasst: Das F bedeutet Grundsätzlich nur:  Von der Erlaubnispflicht im Erwerb / Besitz ausgenommen.

(Für die Klugscheißer: plus ein paar uns nicht betreffende Sonderregelungen im Jugendschießsport, sowie der Verbringung und Mitnahme in aus und durch den Bereich des Gesetzes sowie analogien in der Anwendung im nichtgewerblichen Handel undsoweiter..... die jedoch alle ausschließlich privilegirenden und nicht einschränkenden Charakter haben) 

Das CE Zeichen ist keine waffenrechtliche Kennzeichnung und hat daher auch keinen Einfluss auf die Rechtliche Beurteilung.

 

Natürlich ist es für uns immer schwieriger zu beurteilen, ob eine Waffe legal ist, wenn sie FA kann und ein F trägt. Daher ist abkleben immer besser (sicherer Stressvermeidender), aber rein rechtlich nicht zwingend!

Danke Chris für deine Erläuterung.

Meine Aussage spiegelt meine Auffassung vom Gesetz wieder. Wie Du schon erwähnst ist die Beurteilung einer Waffe dadurch schwierig. Nach meiner Kenntnis gibt es für diesen speziellen Fall noch kein Feststellungsbescheid, sowie ein Gerichtsurteil an das man sich anlehnen könnte.  Wenn doch, bitte posten.

Aufgrund der geschilderten Rechtsinterpretation empfehle ich dennoch das F im Fünfeck unkenntlich zumachen. Ob dies durch abkleben ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen.

Am Ende entscheidet eh der Richter.

ich will den polizisten sehen, der jedes stück klebeband abmachn lässt, um zu sehen ob da nen F drunter ist.

Wenn die Waffe bei einer Kontrolle zur Prüfung eingezogen wird (was bei <0,5J-Airsoftwaffen eher Regel wie Ausnahme ist), kann man davon ausgehen, dass sowas ggf. geprüft wird. Und das macht nicht irgend ein Polizist sondern ein Sachverständigter.

(13032 Posts)

(nachträglich editiert am 10.10.2012 um 23:10 Uhr)

und der reist das tape von jeder stelle runter und schaut sich bei gepainteten auch alles unter nem speziellen scanner an, der nen überlakiertes F sichtbar macht.

und nen sachverständiger, hat (hoffentlich) genügend sachverstand um erst zu schauen wieviel J die hat und sucht bei ner 0,5er garnicht erst nachm F.

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