Kleiner Streit um den \\

Hallo alle zusammen.

Ich hab seit ein paar Tagen einen andauernden Streit mit einem Freund im Bezug auf den "ungesicherten Zustand" einer unter 0,5 Joule Waffe, bzw. im Bezug auf deren Tuning.

Soweit ich das weiß, darf man nämlich nichts an den leistungbestimmenden Teilen, also Gearbox und Lauf, ändern, zumindest nicht so, dass sich die Leistung erhöhen könnte.

Mein Freund meint aber, das man das sehr wohl darf, wenn die Waffe am Ende wieder auf unter 0,5 Joule raus kommt.

Aber soweit ich das weiß, darf man gar keine Änderung vornehmen, denn durch eine Änderung verwandelt sich das "geprüfte u0,5 Modell" in eine "Modell mit ungesichertem Status" und mit einem solchen darf nur ein Büchsenmacher hantieren. Auch wenn am Ende, also bei wieder zusammen gesetzten Modell, sich herausstellt, dass es immer noch unter 0,5 Joule hat, war es von der Änderung bis zur privaten Schussabnahme durch einen Chronometer, ein "Modell mit ungesichertem Status".

Zum Beispiel, jemand ändert etwas an einem 0,5 Joule Modell, wo von man ausgehen muss, dass das die Leistung steigert, sagen wir mal, ein neues Nozzle. Ein neues Nozzle dichtet besser ab und so kann mehr Druck auf das Geschoss einwirken.

Derjenige zerlegt jetzt seine Gearbox und verbaut das Nozzle, soweit nach meinem Wissen nichts verderbliches, aber jetzt setzt er die Gearbox wieder zusammen und wieder in das Modell ein. Jetzt weiß niemand genau welche Leistung das Modell jetzt hat und genau das ist, meiner Meinung nach, das Problem. Den mit Waffen ( es ist in diesem Moment ja nicht klar ob es eine Waffe ist oder nicht ), bei denen nicht bekannt ist welche Leistung sie haben, dürfen in Deutschland nur Büchsenmacher bzw. Leute mit spezieller Zusatzausbildung hantieren. Erst wenn festgestellt ist, dass die Waffe danach immer noch unter den 0,5 Joule liegt, ist sie wieder legal.

Nach der Meinung meines Freundes hingegen, darf man bei sich zuHause soviel an seiner ASG schrauben und basteln, wie man mag, solange sie unter 0,5 Joule bleibt wenn man mit ihr das Haus verlässt oder zumindest wenn man mit dem basteln fertig ist. Das man eine vollautomatische Waffe mit über 0,5 Joule nicht wochenlang unter seinem Bett liegen lassen darf ist ihm schon klar.


Also wer hat eurer Meinung oder eher eures Wissensstandes nach recht? 

(1139 Posts)

(nachträglich editiert am 07.09.2012 um 13:21 Uhr)

Sehr interessante frage! Ich vermute dass man solange man nix neues verbaut nicht gegen das gesetz verstösst. Ein jäger zb. darf seine waffe ja auch auseinandernehmen, und das dürfen wir auch.. Theorethisch müsste aber jede knifte in der neue teile verbaut sind zum büchsenmacher.

 

Edit: damit gebe ich also DIR recht. Auch wenn ich es selber so mache wie dein freund, und damit bin ich wie 99% der airsoftler. Wenn man für jedes kaputte gear, für jeden tuninglauf und für jedes nozzle zum beschussamt müsste wär das hobby wohl nichtmehr bezahlbar.

Es kommt auf die Teile an, die verbaut werden.

Federn / Läufe / Austausch-Boxen / andere Verschlüsse, usw

dürfen getauscht werden, wenn sie von dem selben Hersteller sind und für den Einbau in die Waffe vorgesehen sind. Da sind auch leistungssteigernde Teile legal.

Bei einer 0,5er müsste man in dem Fall aber dann dafür sorgen, dass die Waffe danach auch noch unter 0,5 Joule hat.

0,5er sind spielzeug bis auf den §42a

solange es unter 0,5j bleibt kannst damit alles machen was du willst

Also das eine ge"F"te Waffe zum Büchsenmacher muss, wenn was verändert wird, ist klar aber bei einer u0,5er bin ich mir da nicht so ganz sicher, aber soweit ich weiss, ist alles im grünen Bereich, solange die Leistung am Ende nicht über 0,5j liegt.(Achtung Halbwissen)

(289 Posts)

(nachträglich editiert am 07.09.2012 um 13:49 Uhr)

Auf die Gafahr hin gesteinigt zu werden:

Was soll denn passieren ?!
- Eine getunte <0,5er ist im endeffekt auch nur ne <0,5er... 0,3J sind genauso <0,5 wie 0,49999999J und somit auch für u18 Jährige frei verkäuflich, solange das Tuning sie nicht >0,5 bringt, sehe ich kein Problem.

Ich glaube auch nicht, dass wenn sie mit <0,5J gechront wird, dass i-jmd. sie auseinander nehmen wird, um festzustellen, dass sie getunt ist...

ACHTUNG: Meine Meinung etc. Keine Gewehr auf nichts ...

EDIT: Ich habe meine 0,5er nicht (innerlich) getunt und habe es nicht vor ...

(2173 Posts)

(nachträglich editiert am 07.09.2012 um 15:42 Uhr)

Auch eine über 0,5er brauch nicht zum Büchsenmacher, solange durch den Einbau der Tuningteile die Betriebssicherheit und Lebensdauer nicht herabgesetzt wird. Im Klartext Wenn du me M150 Feder einbauen willst müssen alle relevanten Teile (Gears, Motor, GB-Shell, usw.) auch mindestens auf M150er Federn ausgelegt sein.

Quelle für die Infos ist Chris [ATW], der Unterrichtet Waffenrecht bei der Bundespolizei.. Wenn er es nicht weiß wer dann ? 

Wie versprochen: http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000008835&seite=3

 

Zu den 0,5ern: Solange das Teil unter 0,5 Joule bleibt darfst du machen was du willst. Zu deinen bedenken von wegen, dass man nicht genau weiß wie stark die Knifte ist. Wenn man Umbauten vornimmt (Vor allem bei 0,5ern) ist ein Chrono ohnehin Pflicht. Solche umbauten vorzunehmen ohne einen Chrono zu Hause stehen zu haben ist einfach nur sau dämlich.

wo isn da ein H im dämlich ? xD Danke für die Verbesserung^^

dämlicH : wer dämlich oder nämlich ohne H schreibt ist dämlich ;D

 

BTT: Das mit den 0,5ern wurde mir bestätigt man darf alles an einer 0,5er selbst verbauen, da sie eben Spielzeuge sind.

Alle tuningteile sind nur einbaufertige ersatzteile, nichts anderes. Solang es unter 0,5 bzw. 7,5 bleibt ist alles ok. (auch wenn manches vlt. nicht sein muss).

Hier eine konkrete Antwort:


Ich hab seit ein paar Tagen einen andauernden Streit mit einem Freund im Bezug auf den "ungesicherten Zustand" einer unter 0,5 Joule Waffe, bzw. im Bezug auf deren Tuning.

Sowas haben wir hier öfter!

Soweit ich das weiß, darf man nämlich nichts an den leistungbestimmenden Teilen, also Gearbox und Lauf, ändern, zumindest nicht so, dass sich die Leistung erhöhen könnte.

Da trügt Dich Dein Wissen, sprich FALSCH! Gibt es keine gesetzliche Grundlage für!

Mein Freund meint aber, das man das sehr wohl darf, wenn die Waffe am Ende wieder auf unter 0,5 Joule raus kommt.

Jep, alles unter 0,5J fällt nicht unter das Waffengesetz und kann daher auch nicht unter derartige Regelunegn (außer §42a für Nichtwaffen) fallen.

Aber soweit ich das weiß, darf man gar keine Änderung vornehmen, denn durch eine Änderung verwandelt sich das "geprüfte u0,5 Modell" in eine "Modell mit ungesichertem Status" und mit einem solchen darf nur ein Büchsenmacher hantieren. Auch wenn am Ende, also bei wieder zusammen gesetzten Modell, sich herausstellt, dass es immer noch unter 0,5 Joule hat, war es von der Änderung bis zur privaten Schussabnahme durch einen Chronometer, ein "Modell mit ungesichertem Status".

0,5 J werden nicht geprüft und haben keinerlei Prüfzeichen. 


Zum Beispiel, jemand ändert etwas an einem 0,5 Joule Modell, wo von man ausgehen muss, dass das die Leistung steigert, sagen wir mal, ein neues Nozzle. Ein neues Nozzle dichtet besser ab und so kann mehr Druck auf das Geschoss einwirken.

Jep, aber solange die 0,5 J PLUS Gesetzliche Toleranzgrenze nicht überschritten wird, ist alles legal!

Derjenige zerlegt jetzt seine Gearbox und verbaut das Nozzle, soweit nach meinem Wissen nichts verderbliches, aber jetzt setzt er die Gearbox wieder zusammen und wieder in das Modell ein. Jetzt weiß niemand genau welche Leistung das Modell jetzt hat und genau das ist, meiner Meinung nach, das Problem. Den mit Waffen ( es ist in diesem Moment ja nicht klar ob es eine Waffe ist oder nicht ), bei denen nicht bekannt ist welche Leistung sie haben, dürfen in Deutschland nur Büchsenmacher bzw. Leute mit spezieller Zusatzausbildung hantieren. Erst wenn festgestellt ist, dass die Waffe danach immer noch unter den 0,5 Joule liegt, ist sie wieder legal.

Öhm.... diese Büchsenmacher -Regelung gilt für die Herstellung von Waffen (also alles was unter was Waffengesetz fällt) alles andere bleibt unberührt! Sogar der Endverbraucher darf Teile in eine Waffe verbauen, solange die Bauart nicht geändert wird und die Teile durch den Hersteller für den Einbau durch den Endverbraucher vorgesehen sind.

Nach der Meinung meines Freundes hingegen, darf man bei sich zuHause soviel an seiner ASG schrauben und basteln, wie man mag, solange sie unter 0,5 Joule bleibt wenn man mit ihr das Haus verlässt oder zumindest wenn man mit dem basteln fertig ist. Das man eine vollautomatische Waffe mit über 0,5 Joule nicht wochenlang unter seinem Bett liegen lassen darf ist ihm schon klar.

Natürlich darf er damit auch Außerhalb seines Bettes die ASG verwenden, sofern sie unter 0,5 J liegt. Das Bett Deines Freundes ist kein Rechtsfreier Raum und befindet sich im Einzugsgebiet des deutschen Waffenrechts. Also unter einem Bett findet das Waffengesetz unveränder seine Anwendung!


Also wer hat eurer Meinung oder eher eures Wissensstandes nach recht?  

Ich hoffe ich konnte die Rechtslagen hinreichnd beleuchten.

Ich denke wir können closen! 

Original von Chris (ATW):

0,5 J werden nicht geprüft und haben keinerlei Prüfzeichen. 


Vergiss das CE-Zeichen nicht, dieses "sollte" bei <0,5J-Waffen vorhanden sein! Es kann jedoch auf der Verpackung aufgebacht sein, welche unglücklicherweise entsorgt wurde! Folglich stimmt die oben zitierte Aussage wieder.


Da <0,5J Airsoftwaffen unter die Spielzeugrichtlinie fallen und keine Prüfzeichen benötigen, kann ich mir sogar selber Airsoftwaffen aus Wunschteilen zusammenbasteln, solange sie unter 0,5J bleibt. <0,5J Airsoftwaffen werden nur vom Waffengesetz erfasst, wenn sie wie echte Waffen aussehen (Siehe WaffG §42a Abs. 1 Nr.1) Dieser Paragraph beschränkt sich jedoch nur auf das führen in der Öffentlichkeit. Keiner kann mir verbieten Spielzeug für privaten gebrauch herzustellen.




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