Gesetzeslage hilfe bitte!

(nachträglich editiert am 15.08.2012 um 15:54 Uhr)

Hallo Leute, ich bin im Internet auf folgendes gestoßen !

§42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen.

(1)Es ist verboten

Anscheinswaffen zu führen

Obiges gilt nicht für die Verwendung bei Foto-,Film und Fernehaufnahmen

Dass würde bedeuten ,dass ich ein Video mit meinem Team z.b im Wald drehn darf, ohne gegen das Führverbot von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit  zuverstoßen.

Ist das so korrekt ?

Hier noch mal den vollständigen Text : www.buzer.de/gesetz/5162/a154423.htm

Nur wenn du sie auf Privatgelände führst. Ansonsten benötigt man für Vorhaben wie Dreharbeiten und Fotoaufnahmen in der Öffentlichkeit eine behördliche Erlaubnis, so weit wie ich es mal nachlesen konnte. Gab schonmal iwo so einen Thread.

Vorher würde ich zu den entsprechenen Ämtern, also Polizei, Ordnungsamt und co gehen, und mir das schriftlich geben lassen...


(nachträglich editiert am 15.08.2012 um 15:58 Uhr)

@Levyathan Ja aber auf Privatgelände greift ja sowiso nicht das Führverbot von Anscheinswaffen.

Naja, auch nur bedingt, sollte es einsehbar sein kann es stress geben, dass wenn ihr von Aussenstehenden gesehen werdet, dass diese die Polizei rifen könnten. Der Einsatz geht dann auf eure Kappe.


(nachträglich editiert am 15.08.2012 um 16:04 Uhr)

Also kann ich mich nicht darauf verlassen ,dass wenn jemand die Männer in blau rufen würde dieser Paragraph greift also, dass mir dann trotzdem die Airsoft abgenommen wird.

Kann ich nicht genau sagen, da mir so etwas nie passiert ist.

Solange es ein legales Gelände ist, sollte nix passieren.^^

Wenn du für deinen "Videodreh" die Genehmigung hast, dann passiert gar nix, denn die Cops sind bereits informiert. Die Genehmigung zu bekommen ist was anderes, du musst das komplette Konzept usw. vorlegen und hoffen. Rumballern ist sowieso nicht erlaubt, auf Privatgelände nur wenn die BBs nicht raus- und unbeteiligte Personen nicht reinkönnen, im Staatswald erst recht nicht.

Wenn du eine Drehgenehmigung hast, kann zwar die Polizei herbeigerufen werden, aber mit dem Schriftstück kannst du alles klären.

Wenn du auf deinem privat-Gelände eine AS-Waffe führst, kann da der Papst und der DaLaiLama der Nachbar sein, und rufen wen er will, das muss dich überhaupt garnicht stören.

Das der Einsatz zu deinen Kosten geht halte ich für Schwachsinn.

ist aber so, anmelden musste alles, und wenns angemeldet ist, kommt höchstens ne streife vorbei, wenn nicht, kommt vll mehr. (anmelden kosstet auch nix, ausser zeit)




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