Es geht sich um folgendes ein Kollege und ich möchte eine CQB-Halle eröffnen.Wir sind jetzt an einen Punkt angekommen im Businessplan wo wir nicht mehr weiter kommen leider gibt das Internet keine genauen Antworten darauf. Darf man ohne rechtliche Konsequenz Werbung für die Softair-Halle schalten z.B. im Stadtanzeiger etc... oder ist es untersagt Werbung zu machen da es sich um Anscheinswaffen handelt womit gespielt wird.

mir ist kein Werbeverbot für Anscheinswaffen oder speziell ASG bekannt. Wenn ihr Werbung schalten wollt werdet ihr euch aber höchstwahrscheinlich mit einem professionellen Werbegrafiker oder ect. in Kontakt setzen, der kann euch bestimmt mehr dazu sagen.

(13032 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2012 um 23:54 Uhr)

haste schon wegen paintball geschaut? (ist zwar keine anschein aber ne waffe) und dann ob jagd/schützenvereine so werbung schalten, bei den ist ja 100% waffe.

oder wie oschi sagte, ne werbefirma fragen.

Das größte Problem wird sein, dafür eine Nutzungsgenehmigung zu erhalten.

Bei uns gab es vor Jahren mal ein kleines Laserdrome, das wurde dann trotz anfänglicher Genehmigung nach wenigen Monaten behördlich geschlossen.

Als Begründung wurde sowas in Richtung es wäre menschenunwürdig aufeinander zu schiessen usw. aufgeführt. Paintball als Gegenargument fruchtete nicht, weil Paintball als Sport gerade noch angesehen wird und deren Kniften nur sehr entfernt wie echte aussehen.

Ich zitiere mal:

---------------------------------------

Sebastian Hahn Waffenrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
beschlossen:


Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen wurde.

Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Spiele wie Paintball bzw. Gotcha und Laserdrom nicht
zu verbieten.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss eine öffentliche Petition, der sich
während der Zeit der Veröffentlichung 35.827 Unterstützer angeschlossen haben,
und mehr als 70 einzelne Petitionen erreicht. Alle Petitionen werden wegen des
Sachzusammenhangs einer gemeinsamen Prüfung unterzogen. Der Ausschuss
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht auf alle Aspekte, die in den
Petitionen aufgeführt werden, im Einzelnen gegangen werden kann.
Vor dem Hintergrund der in der Politik nach dem Amoklauf von Winnenden diskutierten
Verschärfungen des Waffenrechts wird in den Petitionen im Wesentlichen Folgendes
ausgeführt:
Ein Verbot dieser Sportarten stelle – da ohne jeglichen Nutzen – reine Symbolpolitik
dar. Bei Paintball und Laserdrom träten zwei Spieler oder ganze Mannschaften in
einen sportlichen Wettstreit gegeneinander an. Der Akt des Tötens sei hier ebenso
abstrakt wie beim Schachspiel oder beim Fechten. Ähnlich dem Fechten würden
zwar auch hier dank Schutzbekleidung „ungefährliche“ Waffen aufeinandergerichtet,
doch könne dies genauso wenig sittenwidrig sein, wie das Spielen mit Wasserpistolen
im Freibad oder „Cowboy und Indianer-Spiele“.
Der Turniersport Paintball baue auf einer Gemeinschaft von Spielern auf, die nur als
Team erfolgreich sein könnten, wie bei allen anderen Mannschaftssportarten. Es
werde zwar mit Farbkugeln aufeinander geschossen, dies habe aber einen rein taktischen
Hintergrund und sei mit einer Simulation des Tötens nicht vergleichbar. Eher
könne das Spiel beispielsweise mit Völkerball verglichen werden. Beim Paintball
werde der Spieler zum „Markieren“ – also aus dem Spiel nehmen eines Gegenspielers
d.h. zum Blockieren – eingesetzt. Das Markieren eines Gegenspielers habe jedoch
nicht im Geringsten mit einer Tötungsabsicht zu tun. Ein Fechter stelle sich
auch nicht vor, seinen Gegner real zu erstechen oder zu verletzen.
Die Sportarten hätten keinerlei Bezug zu den in Rede stehenden Amokläufen. Auch
in anderen Ländern gebe es solche Sportarten. Die Personen, die solche Taten begangen
hätten, seien vielmehr sozial isoliert und Einzelgänger. Ständig neue Verbote
hätten keinen Sinn bzw. Zweck und könnten nicht Aufgabe einer demokratisch legitimierten
Regierung sein.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Zuschriften verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
Nach dem Amoklauf von Winnenden brachten die Fraktion der FDP auf Drucksache
16/12663 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, die Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 16/12395 den Antrag „Keine Schusswaffen in Privathaushalten
– Änderung des Waffenrechts“ und die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/12477 den Antrag „Abrüstung in Privatwohnungen
– Maßnahmen gegen den Waffenmissbrauch“ ein.
Die Fraktion der FDP schlug vor, Besitzern, die nach dem Waffengesetz unberechtigt
Waffen in ihrem Besitz haben, einen befristeten Anreiz zur Abgabe in Form einer
Nichtbestrafung zu geben, um damit möglichst viele illegale Waffen in die sichere
Verwahrung der zuständigen Behörden gelangen zu lassen. Die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielten in ihren Anträgen mit unterschiedlicher
Akzentuierung im Wesentlichen eine Verschärfung des Waffenrechts für
notwendig. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf und die beiden Anträge
sowie den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes
zur Änderung des Sprengstoffgesetzes auf Drucksache 16/12597 in seiner
217. Sitzung am 23. April 2009 an den Innenausschuss zur federführenden Beratung
überwiesen.
Der Petitionsausschuss hat den Innenausschuss nach § 109 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages zu der vorliegenden öffentlichen Petition - stellvertretend
für die anderen Petitionen - um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme
liegt nunmehr vor. In ihr wird auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses
auf Drucksache 16/13423 verwiesen. Der Innenausschuss hat verschiedene
Änderungen zum Waffengesetz beschlossen. Von den ursprünglich diskutierten
Verboten von Spielen wurde bereits in den Gesetzentwürfen abgesehen.
Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Waffengesetzes auf Basis der Beschlussempfehlung
des Innenausschusses in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009
beschlossen; der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und die Anträge der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. wurden abgelehnt.
Alle erwähnten Drucksachen und die Protokolle der Debatten des Deutschen Bundestages
können über das Internet unter www.bundestag.de aufgerufen und ausgedruckt
werden.
Da die inzwischen in Kraft getretenen Änderungen des Waffenrechts keine Verbote
von Spielen vorsehen, wurde den in der Petition erhobenen Forderungen entsprochen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
abzuschließen. 

----------------------------------------

 

lg und viel Erfolg 

 

Habt ihr denn überhaupt schon ein geeignetes Objekt? Das Problem bei solchen Sachen ist immer der Riesenberg  an Auflagen und Genehmigungen die du erfüllen mußt. Wer so ein Gewerbe eröffnet muß immer damit rechnen dass ihm von Seiten der Behörden, der Nachbarschaft oder sonstigen Berufsempörten bei jeder Gelegenheit Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Du brauchst absoloute Rechtssicherheit, damit du nicht nach einem Monat wieder schließen mußt. Beim Thema Werbung würde ich mich in den öffentlichen Medien (Stadtzeitung, Rundfunk) bedeckt halten und das Ganze als "Funsporthalle" deklarieren, sonst hast du bald die örtliche Bürgerwehr am Hals. Sinn machen aber Flyer, etwa in Militärshops oder Werbung im Internet, wie z.B. hier im ASVZ. Wenn deine CQB-Halle dafür geeignet ist, kannst du auch Spezialangebote für Behördengruppen oder Sicherheitsdienste anbieten, die immer nach Trainingshallen suchen. Ansonsten solltest du dich nicht bloß auf Airsoft beschränken, sondern auch Paintballer ansprechen, oder z.B. eine Kletterwand, Parcourhindernisse oder Skaterampen, etc. integrieren um deine Kundschaft breiter zu fächern.

naja, kletterwand und skatboardrampen klingt zwar ganz gut aber cqb-city hat so was auch nicht und ist sogar im Ausland bekannt. Ich würde lieber ein konzept, dass es schon gibt kopieren. Da sollte das Risiko geringer sein, zumal es gute Vorbilder gibt an denen man sich orientieren kann.

aber wäre doch was was man ins spielen auch integrieren kann. nur "häuser" kampf hat ja auch jeder, das wäre dann innenstadt kampf ;)

Ich meinte damit nicht, dass diese Geräte auf dem Spielfeld für Airsoft und Paintball stehen sollen, das wäre etwas unerfreulich für Skater und Kletterer, die dann nebenbei noch den Latz vollgeknallt kriegen ;) Ich meinte natürlich außerhalb der bespielten Fläche, sofern Platz vorhanden, als Zusatzangebot. Breiter gefächerte Kundschaft=mehr Umsatzsicherheit

Wir haben eigentlich nur für Softair geplant dazu kommen Fr-Sa-So Events jede Woche

machs offiziel als cbq-paintballhalle die aber haubtsächlich für as ausgelegt ist (wie gesagt pb ist weniger verachtet) und im schnitt zocken beide im selben gelände, nur mit unterschidlichen "waffen" und "tarn"

ich würde nicht auf Gelände gehen wo auch Paintball gespielt wird es sei den die Wischen ihr Schlumpf Sperma am ende wieder auf, weil nur weil die in Bunt rumlaufen muss ich das nicht auch(einmal gegen ne Wand gelehnt...)

(450 Posts)

(nachträglich editiert am 10.08.2012 um 00:00 Uhr)

und nach dem Spiel in die Waschmaschine (was man nach jedem Spieltag/-WE sowieso machen sollte...) ... Problem solved.

Ich hätte kein Problem auf nem Paintballgelände zuspielen, insofern nicht ÜBERALL Paintballs rum rollen und die Wände gefärbt sind (die Paintballwaffen sind ja zum Markieren da und nicht um Wände zu bemalen .. Selbiges gilt übrigens für AS ....)

OnTopic: Warum sollte sowas verboten sein ? Ein Waffenladen darf auch Werbung schalten und wir machen ja nichts Illegales, oder ?

aber so wie manche paintballer sprayen könnte man sie auch als Maler anstellen.




Anzeige