Lauf aus den USA bestellen? Waffenteil

Hey,

Ich wollte wissen, ob man einen Airsoftlauf so ohne weiteres aus den USA nach Deutschland einführen darf? Ich weiss das man für die Einfuhr von Waffenteilen nach DE eine spezielle Genehmigung braucht. Ich glaube aber nicht wirklich, dass das auch für 6mm Metallröhrchen gilt, das nicht mal ein Beschusszeichen hat.

Bei Antworten auch bitte G-Buch verweise angeben, falls Ihr die kennt.

mfG MaD

warum sich manche die arbeit machen, für leute, die nichtma das wort "lauf" in die sufu eingeben, bleibt mir ein rätzel.


(nachträglich editiert am 06.08.2012 um 20:07 Uhr)

weil fast alle die man auf die Sufu hinweist behaupten das sie nichts gefunden hätten aber das fast nie stimmt.

PS:außerdem wollte ich auch mal nett sein :D

witzig

ich war inner sufu...und da war immer nur von softairs die rede...

ich will aber wissen ob ein lauf beim zoll als waffenteil gewertet wid....

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 06.08.2012 um 20:25 Uhr)

mad, komisch, wenn ich lauf eingebe, und nur die überschriften lese, kommt "Import von Tuning/Präzisionsläufen aus dem Ausland" so knapp unter der hälfte, wird bestimmt bei andern genauso sein.

 

meine lieblingsgruppe zu dem thema "Wir benutzen die SuFu"

Läufe darf man hier in Deutschland ab 18 erwerben. Warum sollte es anders wenn das Teil aus dem Ausland kommt?

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 06.08.2012 um 20:31 Uhr)

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000052529

 
1111 Posts
  Chris (ATW) 
schrieb am 26.01.2012 um 17:55 Uhr
 

Ist legal.... Punkt!

Spielzeugteil!

 
[Nachricht] [gefällt mir]

Oder: 

 
Moderator
1707 Posts
  flea 
schrieb am 01.06.2012 um 12:00 Uhr
 

So, ich habe mich nochmal ausführlich mit Chris unterhalten. Er hatte auch den entsprechenden Sachbearbeiter des BKA kontaktiert und folgende Aussage per Mail bekommen:

Hallo Herr XXXXXXX,

im Nachgang zu unserem Telefonat von eben übersende ich ihnen die Anfrage und meine dazugehörige Antwort, die offenbar dem von ihnen erwähnten Foren-Eintrag zu Grunde liegt, zur Kenntnis.


Zur Klarstellung:

Ein Rohr, das sowohl in Spielzeug und in Waffen (in diesem Fall Softairwaffen mit "F im Fünfeck"-Zeichen) als Lauf verwendet werden kann, wird erst mit der Widmung für die Waffe, spätestens mit Einbau in eine Waffe zum relevanten Waffenteil. Vorher ist dieses Rohr ein Rohr, das für verschiedene Zwecke verwendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Robert MXXXXXXXXXXX
Bundeskriminalamt
SO11 Waffenrecht
Telefon: +49 611 55-XXXXX
Telefax: +49 611 55-XXXXX
E-Mail: SO11-Waffenrecht@bka.bund.de 

 

Thema ist also geklärt und wird geschlossen.

Und: 

 
Admin
2742 Posts
  Thomas Martin
schrieb am 04.06.2012 um 16:20 Uhr
 

gerade eben erreichte mich dann auch die Antwort vom Zoll - der Vollständigkeit halber poste ich sie auch rein (sie bestätigt die Annahme dass Tuningläufe problemlos eingeführt werden dürfen).

Die Antwort selbst erzählt haufenweise Zeug was ich garnicht gefragt habe (ich habe nur nach Tuningläufen gefragt), daher hab ich den für diesen Thread wichtigen Teil mal fett markiert.

"Sehr geehrter Herr Martin,

In Deutschland dürfen Luftdruckwaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht
mehr als 7,5J erteilt wird, nur dann eingeführt werden, wenn sie eine besondere Kennzeichnung tragen (Buchstabe F in einem Fünfeck auf der Waffe).
(§ 2 Absatz 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, lfd. Nr. 1.1 des
Waffengesetzes (WaffG).
Der Käufer braucht dann keine besondere Erlaubnis für die Einfuhr, muss aber mindestens 18
Jahre alt sein.Über Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht entscheidet dass örtlich für den Wohnsitz des Einführers zuständige Ordnungs- bzw. Landratsamt, mit dem dieser sich in Verbindung setzen müsste.
Falls eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde erteilt werden sollte, ist
diese bei der Einfuhrabfertigung der Zollstelle vorzulegen.

Teile von Softairwaffen brauchen kein Kennzeichen "F im Fünfeck" zu tragen; die
Kennzeichnungspflicht besteht nur für vollständige Waffen bzw. für unvollständige Waffen, die bereits alle Merkmale einer vollständigen Waffe aufweisen. Dies gilt insbesondere für Magazine/Behälter für die Markierkugeln, für Handschutz, Griffstücke, Schulterstützen oder Ersatzläufe.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Herr XXXXXX

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden"

Daniel weil die händler in d sich absichern wollen, im ausland ist das ja auch legal 3j fa zu ballern,




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