ASGs u 0,5 Joule ausm Ausland bestellen legal?

 
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(14 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2012 um 00:54 Uhr)

Hi Leute!

Der Titel sagt vermutlich schon alles und zwar wollte ich gerne mal wissen ob es legal ist, eine Softair mit einer Energie von unter 0,5 Joule aus dem Ausland, zB Österreich, zu bestellen? Oder muss die Plastikschleuder noch irgendwelche Markierungen über sich ergehen lassen?

 

MfG

Josef Treus

Jo danke erstmal das du mir die Arbeit abgenommen hast :D

aber in dem Thread steht, dass es da keine Probleme gibt, was ich anfangs auch dachte, jedoch sagte mir kürzlich ein Verkäufer bei einem örtlichen Softairshop, dass man noch so Markierungen mit >0.5 und 6mm und so braucht. Ansonsten müsste man mit einer Strafe von bis zu 10.000€ rechnen. Deswegen hab ich hier auch so dumm gefragt, da ich diese Rechtslage bisher noch nirgendswo hier gesichtet habe. Und ich geh lieber auf Nummer sicher als später das 50fache zu bezahlen...!

Unter 0,5J braucht, keine Markierung, aber die Polizei interessiert sich stark dafür ob's drauf ist oder nicht.

Corpus hats bereits geschrieben. Markierungen sind nett, aber nicht vorgeschrieben.

Achte darauf eine Waffe zu kaufen die Federgedrosselt ist.

(1129 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2012 um 01:25 Uhr)

6mm BB steht eh meistens drauf.

Außerdem sind unter 0,5er NICHT kennzeichnungspflichtig.

Ich könnte hier jetzt den Gesetzestext reinschreiben, aber erstens würde ihn keiner verstehen und zweitens wird das hier wahrscheinlich eh bald dicht gemacht, da es schon genügend gleiche Trhreads gibt.

AS-Grüße,

Threa(d)master

€dit: Shit! nicht schnell genug gewesen^^

Gut, wenn neue Infos auftauchen.

0,5 Marking ist zwar keine Pflicht, aber die Cops weren immer mistrauisch wenn auf der Knifte rein garnichts steht und würden diese wohl dann mitnehmen, fürs erste.

0,5J aus dem Ausland sind theoretisch ok, Problem nur, wer garantiert das die auch wirklich 0,5J hat? und auch sollte es einem klar sein das im GArantie- oder Retourenfall (was bei Kniften eben öfters vorkommt) happige Versandkosten und Wartezeiten drohen.

Daher würde ich 0,5J bei unseren guten Shops ordern und im Ausland nur dann, wenn es garnicht anders geht.

Was bei uns Mal geholfen hat war eine Bescheinigung eines Büchsenmachers, sprich der hat die MP5 gechront und einen Schein ausgestellt. Nichts offizielles, aber damit haben sich die Polizisten damals zufrieden gegeben.

Im Zweifelsfall bei ausländischen ASG's würde ich immer eine Kopie des Kaufbelegs mitnehmen, tut keinem weh und hilft einem aus den meisten Klemmen, da bis jetzt jeder Polizist den ich getroffen habe wusste, was ASG's sind und gemerkt hat, dass die 0,5er um einiges schwächer war, als unsere mit "F" versehenen.

 

MfG

Sk!pper

Rein rechtlich gibt es keinerlei Auflagen oder Überprüfungsvorgaben. Herstellerangabe ist ausreichend.

 

(1040 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2012 um 16:02 Uhr)

@Chris(ATW): Danke

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