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Also erstmal entschuldigung das ich soeine Diskussion entfacht hab. Ich wollte mich hier erstmal versichern ob vielleicht doch alles rechtens ist und niemanden beschuldigen irgendetwas getan zu haben.
Und zu der Sache mit dem Angleichen: gechront wurde 1,7-1,9 was doch ziemlich heftig ist. Und worauf ich auch schon mit leichtem grinsen: Na gut getunt die Knifte? angesprochen wurde. 

Und?, ein BüMA darf das F anbringen (wenn er bzw. seine Firma und das Modell bei der PTB eingereicht, eingetragen und geprüft wurden).

Wie viel Joule spielt dann keine Rolle, solange es unter der gesetzlichen Grenze liegt, die extrem hohe 7,5J darstellt.

Wichtig hierbei ist aber das die Knifte kein Vollautomat ist, denn damit macht man sich definitiv strafbar, wenn klar über 0,5J.

Genau das meine ich.... Vollautomaten über 0,5 J sind verboten (würden also eingezogen werden) aber es gibt weder eine Strafnorm noch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand, der diese erfasst.

 

Sprich aus dem Verkehr ziehen ja, aber das waren dann auch alle Konsequenzen!

@Chris (ATW),

darauf würde ich nicht wetten, denn ein jeder fitter Staatsanwalt dreht dir bei sowas nen Strick in Richtung Verstoß gegen das Waffengesetz und damit ist man dann nebst Beschlagnahme und hohen Bußgeldern auch ganz schnell im Bereich der Freiheitsstrafe.

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 30.07.2012 um 16:18 Uhr)

Robby, Das Problem ist folgendes:

Mit einem Vollautomaten begehst du einen Gesetzesverstoß. Allerdings ist dieser nicht unter Strafe gestellt, da die Strafnorm nur von Waffen zum Verschießen von Patronenmunition spricht. Und als Ordnungswidrigkeit ist es auch nicht gelistet.

@Chris: Woher leitet sich die Einziehung ab? Gefahrenabwehr?

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 30.07.2012 um 16:26 Uhr)

Nein, verbotene Gegenstände unterliegen der Einziehung. Also ganz grundlegend.

 

@ Robby: Aus welcher Fachkompetenz ziehst Du die Kenntnisse, die Du hier verbreitest? 

 

 

bestimmt von solchen supercops wie einer den ich kenne, seine aussage "für luftgewehre brauchste nen kleinen waffenschein" und "sein revier ziht die dinger prinzipiel ein uind macht ne anzeige wegen dem waffengesetz"

aber der hat eh 0 plan, kommt mit so sprüchen wie "irgendwann nemse dich noch hops wegen deinen dingern"

Ich habe jetzt eine antwort. Er meinte:"Die Knifte wird von GSG umgebaut und ge"f"t wurden sein. Dies kann duch mangelnden Lagerbestand an S-AEGs zustande kommen. GSG kann die Kniften legal "F"en da sie die Kniften beim Beschussamt eingeraicht haben. Also kann ich dazu nicht viel sagen. Und von einer G3 mit Entjambutton habe ich noch nichts gesehen"

Schon mal drüber nach gedacht das in diesen 6 Monaten schon ein neues G3 auf dem Markt gekommen ist ? 

Also ich kaufe da immer und hatte noch nie Probleme ! 

Es sind 3 Monate und warum sollte das "neue" G3 wie das "ältere"G3 sein?
Und es hat sich jetzt ja soweit es richtig ist geklärt und alles ist gut.

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