Airsoft im eigenen Wald
Seite: 1 2 3

Was in dem speziefischen Einzelfall als Umfriedung zählt kann Dir das Ordnungsamt schriftlich mitteilen und das gilt dann! 

 

Und da kann jedes Ordnungsamt anders entscheiden! 

Hi zum Thema umzäunen geb ich dir hier mal einen kleinen Tipp den wir nutzen.

 

Eine vollständige Sperrung hat man uns bereits für unser kleines Feldchen (müde belächelte 2600m²) verweigert, in Baden-Würtemberg und Bayern (von den anderen Bundesländern weis ich es nicht) kann man aber kurzzeitig absperren und dafür braucht man keine Genehmigung (in BW 6 Monate), wir haben die Netze an einem Stahlseil mit Karabinerhacken aufgehängt (gleiches Prinzip wie bei einer Gardine) auf diese Weise mach ich meinen Wald nur kurzfristig dicht und ohne schrieftliche Aufforderung vom Forstamt muss ich diese auch nicht entfernen (achja für jedes Mal muss extra eine neue Aufforderung getippt werden und die Mühe macht sich keiner^^^).

 

So mal mein kleiner Tipp am Rande, der Rest steht ja schon zig mal hier im Thread (falls du dennoch Fragen hast eine kurze PN an mich).

 

Achja und bevor die Fragen kommen wo das Spielfeld von uns ist (wir sind noch am überlegen ob wir es jedem zugänglich machen oder nicht also quängelt nicht).

 

MFG

Viet

"Umfriedet" bedeutet Zaun oder Mauer, Flatterband ist lediglich eine Absperrung. Wenn deine Tante vom Amt aber sagt, daß das okay ist, dann lass dir das auf jeden Fall schriftlich geben.

Was die Sicherheitszone Spielfeldgrenze/Grundstücksgrenze angeht, da hast du ein ganz anderes Problem. Die Ämter gehen pauschal von 250m zu jeder Seite aus.

Danke das du das wiederholst was schon circa 5 mal gesagt wurde.

Da es offensichtlich nicht kapiert wurde... Aber bitte sehr, gern wieder.

Was ich erstaunlich finde, wie es mit anderen "Sportarten" gehandhabt wird. Ich war z.B. mal beim Bogenschießen. Da standen nur am Wegrand zwei Schilder (Sinngemäß): Achtung Bogenschießsportbetrieb! Bitte verlassen Sie aus Sicherheitsgründen nicht den Weg. 

Den Wald/Gelände/Parcour konnte jeder öffentlich betreten und das ganze wird schon seit Jahren gewerblich betrieben. Das ganze ist bei uns in BaWü und da scheint es zu funktionieren (Nur Warnschilder aufstellen).  Und Bogenschießen halte ich bei weiten gefährlicher als mit Airsoftwaffen zu schießen!

Ja, aber Bögen sind keine Waffen im Sinne des WaffG! Damit kannst du theoretisch in den Stadtpark gehen und loslegen.

Bögen sind zwar Waffen, jedoch vom WaffG ausgenommen:

Anlage 2;

Abschnitt 3: Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen;

Unterabschnitt 2: Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen;

Punkt 2:
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden.

 

Theoretisch darf ich mit Pfeil und Bogen auf die Straße gehen, dort führen und schießen.

Ich wollte nur die Unverhältnismäßikeit aufzeigen.


(nachträglich editiert am 13.09.2013 um 13:56 Uhr)

Hallo

Ich Habe das gleiche Problem und wollte fragen ob ihr jetzt was gemacht habt und wenn ja welche Lösung das war :) 

mfg Lathurs

Hi Lathurs,

sicherlich können wir hier die Maßnahmen nochmals alle zusammenfassen, (Ich höre schon das Stönen der Mods) letztendlich wirst du nicht darum herumkommen, die Auflagen deines örtlichen Ordnungsamtes zu erfragen und genau DIESE (und nicht die Maßnahmen eines anderen Users) erfüllen.

Man glaubt garnicht, wie groß der Ermessensspielraum dieser Ämter ist und wie unterschiedliche sie diesen auslegen und Gebrauch davon machen...

Die Ämter gehen pauschal von 250m zu jeder Seite aus.

 

 

Jeee wir sind beim 4fachen angelangt. Mal sehn wie weit es noch wird.

Seite: 1 2 3



Anzeige