SAEG mit unter 0,5J legal <18?
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@Chris

Du schreibst, dass das F lediglich den Besitz einer solchen Waffe ohne Waffenschein erlaubt, nicht jedoch das Führen. Aus reiner Unwissenheit heraus würde mich interessieren ob das irgend wo anders geregelt ist, oder ob wir bei jedem Skirm eine Gesetzeswidrigkeit begehen, oder besser gefragt, warum es sich so eben nicht verhält.

 

Vielen Dank schon mal für die Mühen^^

Auf Privatgelände darfst du die Waffe führen, nicht jedoch in der Öffentlichkeit. Daher übertritts du auf einem Event auf legalem Gelände das Gesetz nicht. Im Stadtwald schon.

Danke,

denn genau hinsichtlich der Öffentlichkeits Regelung war ich mir sehr unsicher...

Ach... Rechtskunde ist so lang her :3

Führen von ASG fällt unter Erlaubnisvorbehalt (Waffenschein bei allen ASG über 0,5J). Erlaubnisfreies Führen ist das, was damals Transport hieß und im Verschlossenen Behältnis ohne Zugriff auf die Waffe durchgeführt wird.

Unter 0,5 J ist das Führen außerhalb befriedeten Besitztums verboten nach § 42a (1), da sie als Anscheinswaffen subsumiert werden.

Auf befriedeten Besitztümern, die den Anforderungen entsprechen, ist, jeweils mit Erlaubnis des Geländeinhabers, das Führen gestattet, wenn auch der Besitz gestattet ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

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